Rahmenvertrag Ermittlung und Bewertung auffälliger Wölfe; Vergrämung, Fang und Entnahme auffälliger Wölfe im Land Brandenburg
Landesamt für Umwelt · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen VB-23-357veröffentlicht 28.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 303 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 303 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Potsdam14476, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis50 %
- Referenzen Projektteam10 %
- Darstellung Projektteam10 %
- Darstellung MethodikSpurensicherung/Monitoring10 %
- Darstellung Methodik Vergrämung/Fang/Entnahme10 %
- Darstellung Dokumentation/ Übermittlung an AG5 %
- Darstellung Kommunikation mit regionalen Akteuren5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburg bereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen aufhalten, was zu Konflikten oder unmittelbaren Gefährdungen der Bevölkerung führen kann. Um Gefährdungen der Bevölkerung zu vermeiden, ist eine zügige Aufklärung auffälliger Meldungen von Wölfen und ggf. ein schnelles Handeln gemäß BbgWolfV notwendig.
Vertragsgegenstand: Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird.
Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Preis
- AngebotspreisAngebotssumme (Einzelpreise addiert) Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer.
- Qualität
- Referenzen ProjektteamDas Projektteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Fach- und Sachkenntnissen (Referenzen der letzten 10 Jahre) inkl. der Strukturen des Wolfsmanagements und der Zuständigkeiten im Land Brandenburg vollumfänglich dargestellt.Die Kenntnisse sollen Bezug zur Biologie und Verhalten des Wolfs sowie zum Monitoring von Großraubtieren (speziell Wolf) aufweisen. Dabei ist für den Auftraggeber vor allem der Bezug zur Vergrämung sowie Fang und zur Immobilisierung relevant
- Qualität
- Darstellung ProjektteamDas Projekteam wurde mit der entsprechenden Aufgabenverteilung und den Vertretungsregelungen (inklusive der telefonischen Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr) vollumfänglich dargestellt
- Qualität
- Darstellung MethodikSpurensicherung/MonitoringDie angewandten Methoden der Spurensicherung, des Monitorings, deren Belege und die Dokumentation sowie die Probenahme entsprechen bundesweiten Standards und wurden plausibel dargestellt
- Qualität
- Darstellung Methodik Vergrämung/Fang/EntnahmeDie angewandten Methoden bei Vergrämung, Fang und Entnahme von Wölfen wurden plausibel dargestellt
- Qualität
- Darstellung Dokumentation/ Übermittlung an AGDie Erstellung von Berichten und detaillierten Monitoring-Protokollen und deren zeitnahe Übermittlung an den Auftraggeber werden plausibel dargestellt. Wertungsrelevant für den Auftraggeber sind dabei vor allem folgende Aspekte: Datenschutzsicherheit,elektronische Kommunikation, Medium der Datenerfassung, Digitalisierung
- Qualität
- Darstellung Kommunikation mit regionalen AkteurenDer Umgang und die Kommunikation mit den regional Betroffenen (Melder, Wolfsbeauftragte, Tierhalter, Tierärzte, Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer, etc.) und deren mögliche Einbeziehung sowie der Umgang und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und der Presse wurden plausibel dargestellt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: optionale Vertragsverlängerung um ein Jahr (15.02.2026 bis 14.02.2027)
- Optionen
- optionale Vertragsverlängerung um ein Jahr (15.02.2026 bis 14.02.2027) Die Optionsziehung erfolgt unter der Voraussetzung der haushalterischen Verfügbarkeit im Kontext mit dem Doppelhaushalt 2024/2025.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, sowe … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1SCFC4JX Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung von Bieterfragen urlaubsbedingt erst ab dem 05.01.2024 erfolgen kann. Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht regis … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1SCFC4JX Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung von Bieterfragen urlaubsbedingt erst ab dem 05.01.2024 erfolgen kann. Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unernehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dess Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| WildVet, Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- CDM Smith SE3 Zuschläge
- Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH2 Zuschläge
- Labor für Wasser und Umwelt GmbH2 Zuschläge
- SGL Spezial- und Bergbau-Servicegesellschaft Lauchhammer mbH2 Zuschläge
- WildVet2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.01.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 93da54c3-8877-43a8-b1e9-6193a3391fd5.