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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag E-Mail-Adressen für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal

Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen IT 005-2024veröffentlicht 03.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 858 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Schwerin.

Alle Ausschreibungen: Software in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Schwerin19055, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung (Qualität) gem. Vergabeunterlagen50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggebr schreibt eine SaaS-Software für E-Mail-Postfächer für Schulpersonal sowie weitere zugehörige Leistungen (Einführung, Migration, Schulungen etc.) als Rahmenvertrag aus.

Beschreibung des Loses

Im Projekt ISY-MV (Integriertes Schulmanagement System des Landes MV) entsteht eine komplexe IT-Infrastruktur aus mehreren Komponenten, bestehend aus verschiedenen Softwarelösungen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Funktionen der einheitlichen Lehrerpostfächer sollen in das bestehende Portfolio integriert werden. Der Gegenstand dieser Ausschreibung umfasst die Beschaffung eines umfassenden SaaS-Angebots, das verschiedene Funktionen und Leistungen umfasst. Es wurde ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen, der sich automatisch (maximal jedoch zweimal) um 12 Monate verlängert, soweit der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Folgevertragsjahres kündigt. Die maximal mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung (Qualität) gem. Vergabeunterlagen50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung (Qualität) gem. Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Der Auftraggeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, hinsichtlich der nach dem Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit (max. 48 Monate) noch laufenden Einzelabrufe (Einzelverträge) die in Nr. 9.7 des EVB-IT Cloudvertrages aufgeführten optionalen Leistungen unter den dort genannten Rahmenbedingungen und Obergrenzen zu beauftragen.
Optionen
Der Rahmenvertrag wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben und sich automatisch (maximal jedoch zweimal) um 12 Monate verlängern, soweit der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Folgevertragsjahres kündigt. Die maximal mögliche Rahmenvertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Verg … ganz lesenNach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - wie vorliegend - die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Heinlein Hosting GmbH, Berlin2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 482 (Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet) in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 25.06.2024 auf 02.07.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 25.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a512089a-cb76-4de1-a99b-d844f56726f5.