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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag - Durchführung von Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Trier zur Beseitigung von Gefahren im ruhenden Verkehr

Stadt Trier · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 15EU/24veröffentlicht 28.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 767 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.12.2024 – 30.11.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Trier54290, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (104 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (196 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadtverwaltung Trier
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 23 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Los 1: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen Los 2: Abschleppen und Verwahren von nicht zugelassenen / nicht betriebsbereiten Fahrzeugen

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen

Vollzug von Maßnahmen zur Entfernung verbotswidrig parkender Fahrzeugen

4 Jahre–
2
Abschleppen und Verwahren von nicht zugelassenen / nicht betriebsbereiten Fahrzeugen

Vollzug der Maßnahmen zur Entfernung nicht zugelassener bzw. nicht betriebsbereiter Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum mit anschließender Verwahrung

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Be … ganz lesenVorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Bestehen eines Bergungs- und Abschleppunternehmens in Form einer Gewerbeanmeldung, Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
Kriterium
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Nachweis über eine Hakenlastversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Police mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmen, dass der Versicherungsschutz aktuell noch besteht. Die Ersatzleistung des Versicherers für Schäden muss mindestens 250.000 € betragen.
Kriterium
Der Auftragnehmer (AN) muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer so … ganz lesenDer Auftragnehmer (AN) muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBl. 1998, 169). Es muss ein Fahrzeugbestand von mindestens d r e i Abschlepp- bzw. Bergungsfahrzeugen im Hinblick auf Großveranstaltungen, Sondereinsätze etc. vorgehalten werden. Es müssen mindestens zwei Bergungsfahrzeuge mit Kran im Fuhrpark des Auftragnehmers vorhanden sein. Der AN hat eine Eigenerklärung über die zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge nach Art und Anzahl (mit Kennzeichen) vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Fahrzeuge aller Teilnehmer aufzulisten, gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern. Das angeforderte Abschlepp- bzw. Bergungsfahrzeug muss unverzüglich, jedoch spätestens 45 Minuten nach Beauftragung durch die Leitstelle vor Ort eintreffen. Eine entsprechende Bestätigung ist einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Be … ganz lesenVorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Bestehen eines Bergungs- und Abschleppunternehmens in Form einer Gewerbeanmeldung, Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
Kriterium
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Nachweis über eine Hakenlastversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Police mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmen, dass der Versicherungsschutz aktuell noch besteht. Die Ersatzleistung des Versicherers für Schäden muss mindestens 250.000 € betragen.
Kriterium
Jeder Auftragnehmer (AN) hält in seinem Fuhrpark mindestens ein Abschleppfahrzeug mit Kran vor. Der AN weist seine notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse durch Referenzen nach. Dies können sein: Die Mitgliedschaft im VBA e.V. (=Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V., www.vba-ev.de), E … ganz lesenJeder Auftragnehmer (AN) hält in seinem Fuhrpark mindestens ein Abschleppfahrzeug mit Kran vor. Der AN weist seine notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse durch Referenzen nach. Dies können sein: Die Mitgliedschaft im VBA e.V. (=Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V., www.vba-ev.de), Eine Tätigkeit im Pannendienst im Auftrag des ADAC, anderer Verkehrsclubs, von Kfz Versicherungen oder für Automobilhäuser, Abschlepptätigkeiten für andere Behörden zur Erfüllung polizei- oder ordnungsbehördlicher Aufgaben. Bisherige Tätigkeiten des AN für den AG werden als Referenzen anerkannt. Andere Referenzen werden vom AG bei Vorlage geprüft, ob sie mit den vorgenannten Fällen vergleichbar sind. Der AN muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBl. 1998, 169). Jeder AN hält in seinem Fuhrpark mindestens ein Abschleppfahrzeug mit Kran vor. Bestätigung über die Bereitstellung von mindestens acht gesonderten Stellflächen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef87327b-2b33-4ea8-8d82-971995f7b003.