Rahmenvertrag - Durchführung von Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Trier zur Beseitigung von Gefahren im ruhenden Verkehr
Stadt Trier · Trier, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 15EU/24veröffentlicht 28.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.12.2024 – 30.11.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.12.2024 – 30.11.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Trier54290, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (104 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (196 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 25 Monatenan Stadtverwaltung Trier
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 23 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 30.11.2028
- Heute
Beschreibung
Los 1: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen Los 2: Abschleppen und Verwahren von nicht zugelassenen / nicht betriebsbereiten Fahrzeugen
Gegenstand nach CPV
- 50118110FahrzeugabschleppdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen Vollzug von Maßnahmen zur Entfernung verbotswidrig parkender Fahrzeugen | 4 Jahre | – |
| 2 | Abschleppen und Verwahren von nicht zugelassenen / nicht betriebsbereiten Fahrzeugen Vollzug der Maßnahmen zur Entfernung nicht zugelassener bzw. nicht betriebsbereiter Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum mit anschließender Verwahrung | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Be … ganz lesenkürzer
Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Bestehen eines Bergungs- und Abschleppunternehmens in Form einer Gewerbeanmeldung, Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,- Kriterium
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Nachweis über eine Hakenlastversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Police mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmen, dass der Versicherungsschutz aktuell noch besteht. Die Ersatzleistung des Versicherers für Schäden muss mindestens 250.000 € betragen.
- Kriterium
Der Auftragnehmer (AN) muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer so … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer (AN) muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBl. 1998, 169). Es muss ein Fahrzeugbestand von mindestens d r e i Abschlepp- bzw. Bergungsfahrzeugen im Hinblick auf Großveranstaltungen, Sondereinsätze etc. vorgehalten werden. Es müssen mindestens zwei Bergungsfahrzeuge mit Kran im Fuhrpark des Auftragnehmers vorhanden sein. Der AN hat eine Eigenerklärung über die zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge nach Art und Anzahl (mit Kennzeichen) vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Fahrzeuge aller Teilnehmer aufzulisten, gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern. Das angeforderte Abschlepp- bzw. Bergungsfahrzeug muss unverzüglich, jedoch spätestens 45 Minuten nach Beauftragung durch die Leitstelle vor Ort eintreffen. Eine entsprechende Bestätigung ist einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Be … ganz lesenkürzer
Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier). Bestätigung über das Bestehen eines Bergungs- und Abschleppunternehmens in Form einer Gewerbeanmeldung, Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,- Kriterium
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung Nachweis über eine Hakenlastversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Police mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmen, dass der Versicherungsschutz aktuell noch besteht. Die Ersatzleistung des Versicherers für Schäden muss mindestens 250.000 € betragen.
- Kriterium
Jeder Auftragnehmer (AN) hält in seinem Fuhrpark mindestens ein Abschleppfahrzeug mit Kran vor. Der AN weist seine notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse durch Referenzen nach. Dies können sein: Die Mitgliedschaft im VBA e.V. (=Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V., www.vba-ev.de), E … ganz lesenkürzer
Jeder Auftragnehmer (AN) hält in seinem Fuhrpark mindestens ein Abschleppfahrzeug mit Kran vor. Der AN weist seine notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse durch Referenzen nach. Dies können sein: Die Mitgliedschaft im VBA e.V. (=Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V., www.vba-ev.de), Eine Tätigkeit im Pannendienst im Auftrag des ADAC, anderer Verkehrsclubs, von Kfz Versicherungen oder für Automobilhäuser, Abschlepptätigkeiten für andere Behörden zur Erfüllung polizei- oder ordnungsbehördlicher Aufgaben. Bisherige Tätigkeiten des AN für den AG werden als Referenzen anerkannt. Andere Referenzen werden vom AG bei Vorlage geprüft, ob sie mit den vorgenannten Fällen vergleichbar sind. Der AN muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBl. 1998, 169). Jeder AN hält in seinem Fuhrpark mindestens ein Abschleppfahrzeug mit Kran vor. Bestätigung über die Bereitstellung von mindestens acht gesonderten Stellflächen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Trier
- Anschrift
- Am Augustinerhof, 54290 Trier
- Website
- trier.de
- Kontakt
- vergabestelle@
trier.de - Auskünfte
- Stadtverwaltung Triervergabestelle@
trier.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef87327b-2b33-4ea8-8d82-971995f7b003.