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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Druck- und Kopierpapier

Landesamt für Zentrale Dienste · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen EU108-2026veröffentlicht 19.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 50 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.11.2026 – 31.10.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsaarvpsl.vmstart.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über saarvpsl.vmstart.de
    vor 50 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 50 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 6 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen

Beschreibung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Druck- und Kopierpapier für die saarländische Landesverwaltung und für andere öffentliche Auftraggeber im Saarland

Beschreibung des Loses

Das Landesamt für Zentrale Dienste - Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle für das Saarland - mit den daran angeschlossenen Bedarfsstellen - beabsichtigt, die Ausschreibung eines Rahmenvertrages (Kauf auf Abruf) zur Lieferung von Papier für die Dienststellen der saarländischen Landesverwaltung und für weitere Auftraggeber im Saarland durchzuführen. Die dem Rahmenliefervertrag angeschlossenen Bedarfsstellen (Auftraggeber) sind in zwei Listen aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Eine Liste beinhaltet die Dienstellen / Bedarfsstellen der saarländischen Landesverwaltung mit den Adressen. Eine zweite Liste beinhaltet die weiteren öffentlichen Auftraggeber im Saarland mit den Adressen der Hauptstellen der jeweiligen Bedarfsträger.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Zuschlagskriterien Unter der Bedingung, dass alle Mindestanforderungen bzw. Musskriterien in dieser Leistungsbeschreibung und in der technischen Produktbeschreibung erfüllt sind, gilt der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium (Wertungspreis im Preisblatt). Werden die Mindestanforderungen bzw. Musskriterien nicht erfüllt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 VgV).

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen zur Lieferfähigkeit Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren. Mit diesen Referenzen ist die Fähigkeit ausreichend Papier li … ganz lesenReferenzen zur Lieferfähigkeit Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren. Mit diesen Referenzen ist die Fähigkeit ausreichend Papier liefern zu können nachzuwiesen. Daher muss jede Referenz einen Lieferumfang von mindestens 50.000 Pack Papier (ein Pack= 500 Blatt) im Jahr haben. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Der Bieter versichert mit Abgabe des Angebots die Richtigkeit der gemachten Angaben. Zur Beschreibung der Referenzen sind die Anlagen Referenzbögen zu verwenden. Referenzen zur Logistik Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren. Mit diesen Referenzen ist die logistischen Leistungsfähigkeit nachzuweisen, Verbrauchsmaterial an einen dezentralen Auftraggeber mit ca. 200 Verwendungsstellen liefern zu können. Daher muss jede Referenz die Anlieferung von Papier oder anderem Verbrauchsmaterial an einen dezentralen Auftraggeber mit mindestens 100 verschiedenen Lieferstellen beinhalten. Die Anlieferung muss hierbei an die jeweilige Verwendungsstellen erfolgen. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Der Bieter versichert mit Abgabe des Angebots die Richtigkeit der gemachten Angaben. Zur Beschreibung der Referenzen sind die Anlagen Referenzbögen zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es ist zu erklären, dass Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000,00 Euro je Versicherungsjahr abgedeckt sind bzw. bei Zuschlagserteilung vorliegen wird. Dem Angebot ist ein Nachwies … ganz lesenEs ist zu erklären, dass Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500.000,00 Euro je Versicherungsfall und mindestens 1.000.000,00 Euro je Versicherungsjahr abgedeckt sind bzw. bei Zuschlagserteilung vorliegen wird. Dem Angebot ist ein Nachwies vorzulegen. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Allgemeiner Jahresumsatz
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und für den ausschreibungsrelevanten Bereich
Eintragung in das Handelsregister
Insoweit die Pflicht zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister besteht, ist dem Angebot ein Nachweis beizufügen. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein. Insoweit keine Pflicht zum Eintrag im Handel … ganz lesenInsoweit die Pflicht zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister besteht, ist dem Angebot ein Nachweis beizufügen. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein. Insoweit keine Pflicht zum Eintrag im Handelsregister besteht, ist zu erklären, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden. Dem Angebot ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es gilt folgende Höchstabrufmenge: bis zu einem Nettobetrag von 1.300.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Erreichen der Höchstabrufmenge erfolgen keine Abrufe mehr aus der Rahmenvereinbarung. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass in diesem Fall auch innerhalb der oben dargestellten Vertragslaufzeiten eine Aufhebung des Vertrages und eine Neuausschreibung erfolgen muss.
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 36 Monate nach Vertragsbeginn.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.300.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
saarvpsl.vmstart.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
18.09.2026, 10:00 Uhr. Zur Angebotsöffnung wird auf die Vorschrift im § 55 Abs. 2 VgV verwiesen. Bieter sind bei der Angebotsöffung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wo … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit; (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Abgabe der Angebotsunterlagen kann nur in elektronischer Form über die eVergabeplattform www.vergabe.saarland erfolgen. Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die zu diesem Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland herunterladbaren Formblätter zu verwenden. Die Formblätter … ganz lesenDie Abgabe der Angebotsunterlagen kann nur in elektronischer Form über die eVergabeplattform www.vergabe.saarland erfolgen. Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die zu diesem Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland herunterladbaren Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich bis zum Schlußtermin für den Eingang der Angebote über die vorgenannte Vergabeplattform abgerufen bzw. heruntergeladen werden. Bieterfragen können nur bis zur in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Frist über die gleiche Vergabeplattform gestellt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig bis zum Schlußtermin für den Eingang der Angebote über die vorgenannte Vergabeplattform einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 18.09.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 923771a5-961a-47b4-ac78-c6ddae2f8d61.