Rahmenvertrag der Entwicklung - Konzeption - Gestaltung - Erstellung und Lieferung - inklusive des Projektmanagements - zweier Standortmarketing-Magazine zur Bewerbung des Wirtschafts- sowie Lebens- und Arbeitsstandorts Schleswig-Holstein
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-S1-24-1502000-4121.01veröffentlicht 21.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 67 Monate
- 01.06.2025 – 31.12.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Rahmenvereinbarung Kreativagentur 2027 - 2030Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH · KielFrist 30.11.2026
- Durchführung von HausmeistertätigkeitenBundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel · KielFrist 30.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung für die Johanna-Mestorf-SchuleLandeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · KielFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage.Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 67 Monate01.06.2025 – 31.12.2030, bis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 130 %
- Zuschlagskriterium 250 %
- Zuschlagskriterium 320 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Heute
Beschreibung
Gefordert wird: Die Entwicklung, Konzeption, Gestaltung, vollständige operative Umsetzung inklusive Projektmanagement sowie die Produktion und Lieferung jährlich zweier Publikationen: einer deutschen Ausgabe „Wirtschaftsland“ und einer englischen Ausgabe „Businessland“. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Wirtschaftsland ist ein Standortmagazin, das seit 2004 herausgegeben wird. Zum Start war das Magazin zentrales Element einer vergangenen Standortmarketingkampagne. Seitdem wurde das Magazin mehrfach überarbeitet und gelauncht. Bis zum Jahre 2009 waren das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein und die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) gemeinsame Herausgeber. Seit 2011 ist die WTSH alleinige Herausgeberin des Magazins. Das Magazin erscheint einmal jährlich in einer Auflage von 3000 bis 5000 Stück, die englische Variante „Businessland“ in einer Auflage von 1500 bis 2500 Stück. Aus dieser Auflage wird ein Abonnentenverteiler von insgesamt 1500 Abonnenten aus dem In- und Ausland bedient. Bislang haben die Magazine einen Umfang von 52 Seiten (Wirtschaftsland) bzw. 44 Seiten (Businessland) inklusive Umschlag. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Wirtschaftsland ist ein Standortmagazin, mit dem klaren Ziel das positive Image SchleswigHolsteins als Wirtschafts, Arbeitsund Lebensstandort zu vermitteln und zu steigern. Es soll awareness schaffen und die Zielgruppen aufmerksam machen und Interesse wecken. Das Wirtschaftsland transportiert die vielfältigen Facetten des Wirtschafts, Lebensund Arbeitsstandortes SchleswigHolstein mit all seinen positiven Standortfaktoren. Das Wirtschaftsland zeigt kreative Köpfe, innovative Entwicklungen, Weltmarktführer mit ihren Nischenprodukten und positioniert SchleswigHolsteiner als Experten zu zeitgemäßen Entwicklungen, Themen und Zukunftsthemen. Das Wirtschaftsland hat das Ziel die Vielfältigkeit der mittelständischen Wirtschaft und der StartUps, die Unternehmenskultur, die Lebensqualität, die Innovationskraft darzustellen, aber auch Einblicke in die kulturelle Vielfalt des Standortes zu geben. Mit dem klaren Ziel der Imagesteigerung und Interessensweckung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zielgruppen sind Unternehmen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins, die sich für den Standort interessieren. Darüber hinaus gehören Start-Ups zur Zielgruppe. Ebenso Stakeholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik.
Beschreibung des Loses
Im Einzelnen wird folgendes für das Magazin „Wirtschaftsland“ erwartet: • Mögliche Überarbeitung des bestehenden Redaktionskonzeptes. • Eruierung ggf. neuer redaktioneller Formate. • Refresh des Layouts (auf Basis des CD der WTSH/des Landes) im Sinne einer klaren, ästhetischen Seitengestaltung und Berücksichtigung der Zielgruppen. • Prüfung der Inhalte auf online-Nutzbarkeit auf WTSH Website (im Sinne des Content Marketings, siehe www.wtsh.de). • Prüfung des Seitenumfangs (wie viele Seiten benötigen die Magazine). • Mögliche Entwicklung von zu cross-selling Elementen zum Standortmarketing des Landes (der echte norden) und den Services der WTSH sowie der temporären WTSH Projekte/Aufträge (KI.SH, Landeskoordinierungsstelle Wasserstoffwirtschaft, Landeskoordinierungsstelle Elektromobilität, DigiHub.SH, Welcome Center. Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein, Transfer-Hub Klimaneutrales Wirtschaften). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Einzelnen wird folgendes für das Magazin „Businessland“ erwartet: • Überarbeitung des bestehenden Redaktionskonzeptes (keine bloße Übersetzung der „Wirtschaftsland“-Inhalte für die englische Version „Businessland“). • Eruierung neuer redaktioneller Formate unter Berücksichtigung der (fokussierten) Zielgruppe. • Prüfung der Darstellung relevanter Zahlen, Daten, Fakten, Standortfaktoren für die Zielgruppestärkere Nutzbarkeit des Magazins als Ansiedlungs-Akquise-Format. • stärkere Berücksichtigung der Landes Ansiedlungsstrategie und der Zielmärkte. • stärkere Einbindung und Sichtbarkeit der WTSH Ansiedlungs-Services. • Refresh des Layouts (auf Basis des CD der WTSH/des Landes) im Sinne einer klaren, ästhetischen Seitengestaltung und Berücksichtigung der Zielgruppen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für beide Magazine und den allgemeinen Workflow/Abwicklung/Umsetzung wird unter anderem erwartet: • Künftig sollen nachhaltigere Materialen verwendet und eine nachhaltigere Produktion angestrebt werden (Die Papierstandards des WTSH Design Guides sind hierbei nicht bindend, Vorschläge sind erwünscht). • erwartet wird ein effektives Projektmanagement, effektiver Workflow. • erwartet werden gute Kenntnisse in Wirtschaft, Unternehmenslandschaft, Land und Leute, Landespolitik, Standortmarketing in Schleswig-Holstein. • bessere, weitreichendere Distribution des Magazins. • gutes Gespür für relevante Themen und Inhalte. • 1Mal jährliche Redaktionskonferenz durch den Auftragnehmer organisiert, bevorzugt in der näheren Umgebung des Auftraggebers. • Direkter Ansprechpartner für das Projekt während der gesamten Projektlaufzeit. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Für die Umsetzung und Produktion beider Magazine „Wirtschaftsland“ und „Businessland“ steht ein Budget von 45.000 Euro netto jährlich zur Verfügung. Für die ersten beiden Ausgaben „Wirtschafsland 2026“ und „ Businessland 2026“ steht ein Budget von 50.000 Euro netto zur Verfügung. (Begründung: bei der Realisierung der ersten beiden Ausgaben wird es voraussichtlich einen erhöhten Arbeitsaufwand und Abstimmungsbedarf mit dem Auftraggeber geben, Strukturen und Workflows müssen geschaffen werden, Layout und Redaktionskonzept angepasst werden). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Auftraggeber erstattet auf Anfrage eine Aufwandsentschädigung von 1000 Euro für die Einreichung des Kurzkonzeptes und des Scribbles an diejenigen Bieter (der 2. Phase des Vergabeverfahrens), die den Auftrag nicht erhalten. Zudem wird mit Start der 2. Phase des Vergabeverfahrens, ein entsprechender Design-Guide veröffentlicht.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Kosten.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Schlüssigkeit und Qualität der Konzeptskizze & Scribble.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Präsentation im Rahmen des Pitches.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
- Der Vertrag beginnt am 01.06.2025 und endet spätestens am 31.03.2026. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer spätestens mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit ist jedoch begrenzt und endet spätestens nach Fertigstellung des Magazins für 2031 zum 31.12.2030.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 400.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch fü … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie "Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio" max. 1000 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 4 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 4. und 5. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| boy | Strategie und Kommunikation GmbH, Kiel | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lorentzendamm 24, 24103 Kiel
- Website
- wtsh.de
- Kontakt
- info@
wtsh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b59cc426-21c5-4227-b1d7-f220597d82e3.