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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag Dachinspektion und Reinigung von Dachrinnen-, Fallrohren und Flachdächern

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 031-25-E11veröffentlicht 30.05.2025erstmals 30.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 496 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
601 Tsd. €
Laufzeit
47 Monate01.08.2025 – 30.06.2029
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 17 Monaten
  3. Fragen bis 09:00 Uhr
    an Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
    vor 17 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 15 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Für den Bereich Infrastruktur schreibt die rnv einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Dachinspektionen und Reinigungen von Dachrinnen-, Fallrohren und Flachdächern

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Betriebshof Mannheim, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim

Die Dachinspektion und Reinigung der Dachrinnen, Wasserläufe, Kehle und Fallrohre erfolgt zweimal pro Jahr, und zwar im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (Oktober/ November). Die Dachflächenreinigung erfolgt einmal im Jahr, und zwar im Herbst (November). Zeiten für die Leistungserbringung: Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten sowie sonstige Kosten wie z.B. Hebezeug, Entsorgung, Reisekosten und Spesen etc. einzukalkulieren, da diese nicht gesondert vergütet werden.

47 Monate–
2
Betriebshof Käfertal, Rebenstraße 13b, 68309 Mannheim

Die Dachinspektion und Reinigung der Dachrinnen, Wasserläufe, Kehle und Fallrohre erfolgt zweimal pro Jahr, und zwar im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (Oktober/ November). Die Dachflächenreinigung erfolgt einmal im Jahr, und zwar im Herbst (November). Zeiten für die Leistungserbringung: Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten sowie sonstige Kosten wie z.B. Hebezeug, Entsorgung, Reisekosten und Spesen etc. einzukalkulieren, da diese nicht gesondert vergütet werden.

47 Monate–
3
Betriebshof Edingen, Bahnhofstraße 39, 68535 Edingen-Neckarhausen

Die Dachinspektion und Reinigung der Dachrinnen, Wasserläufe, Kehle und Fallrohre erfolgt zweimal pro Jahr, und zwar im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (Oktober/ November). Die Dachflächenreinigung erfolgt einmal im Jahr, und zwar im Herbst (November). Zeiten für die Leistungserbringung: Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten sowie sonstige Kosten wie z.B. Hebezeug, Entsorgung, Reisekosten und Spesen etc. einzukalkulieren, da diese nicht gesondert vergütet werden.

47 Monate–
4
Betriebshof Heidelberg, Bergheimerstraße 153, 69115 Heidelberg

Die Dachinspektion und Reinigung der Dachrinnen, Wasserläufe, Kehle und Fallrohre erfolgt zweimal pro Jahr, und zwar im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (Oktober/ November). Die Dachflächenreinigung erfolgt einmal im Jahr, und zwar im Herbst (November). Zeiten für die Leistungserbringung: Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten sowie sonstige Kosten wie z.B. Hebezeug, Entsorgung, Reisekosten und Spesen etc. einzukalkulieren, da diese nicht gesondert vergütet werden.

47 Monate–
5
Betriebshof Ludwigshafen, Hauptstraße 320, 67067 Ludwigshafen

Die Dachinspektion und Reinigung der Dachrinnen, Wasserläufe, Kehle und Fallrohre erfolgt zweimal pro Jahr, und zwar im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (Oktober/ November). Die Dachflächenreinigung erfolgt einmal im Jahr, und zwar im Herbst (November). Zeiten für die Leistungserbringung: Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten sowie sonstige Kosten wie z.B. Hebezeug, Entsorgung, Reisekosten und Spesen etc. einzukalkulieren, da diese nicht gesondert vergütet werden.

47 Monate–
6
Betriebshof Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 53, 67098 Bad Dürkheim

Die Dachinspektion und Reinigung der Dachrinnen, Wasserläufe, Kehle und Fallrohre erfolgt zweimal pro Jahr, und zwar im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (Oktober/ November). Die Dachflächenreinigung erfolgt einmal im Jahr, und zwar im Herbst (November). Zeiten für die Leistungserbringung: Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten sowie sonstige Kosten wie z.B. Hebezeug, Entsorgung, Reisekosten und Spesen etc. einzukalkulieren, da diese nicht gesondert vergütet werden.

47 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung17 von 17 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich s … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter bestätigt, dass er über eine bestehende und gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Bitte legen Sie einen Nachweis über die bestehende Versicherung bei. Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten: • € 3.000.000 für Sach-, Personen- und Vermögensschäde … ganz lesenDer Bieter bestätigt, dass er über eine bestehende und gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Bitte legen Sie einen Nachweis über die bestehende Versicherung bei. Die Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten: • € 3.000.000 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden Nachzuweisen ist dies durch eine gültige Versicherungspolice, die die entsprechenden Deckungssummen für den Auftragsfall bestätigt. Bitte beachten Sie: Ein Hinweis auf der Versicherungspolice, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wird nicht akzeptiert. Es muss eine aktuelle Fassung der Versicherungspolice vorgelegt werden. Ist die Versicherungspolice zum Nachweis der zur Versicherungspflicht als Anlage beigefügt? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens ein Referenzprojekt anzug … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist. Der Bieter hat dazu mindestens ein Referenzprojekt anzugeben, aus dem sich die folgende Mindestanforderung ergibt: - Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Dächern, Dachrinnen und Fallrohren sowie Flachdächern in den letzten fünf Jahren. Dies schließt insbesondere die Reinigung und Instandhaltung von Dachentwässerungssystemen sowie die Überprüfung der Dichtheit und Sicherheit von Dächern in gewerblichen, öffentlichen oder ähnlichen anspruchsvollen Objekten ein. Beantworten Sie bitte die folgenden Fragen zu Ihren Referenzen und geben die entsprechenden Informationen an. Nichtbeantwortung der Fragen kann zum Ausschluss führen. Sollten Sie eine Bietergemeinschaft sein oder sich einer Eignungsleihe bei einem anderen Unternehmen bedienen, so sind diese Angaben für weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft oder eignungsgebenden Unternehmen unter "Bietergemeinschaft/Eignungsleihe" anzugeben. Die Beantwortung der Fragen ist bei einer Eignungsleihe oder Bietergemeinschaft verpflichtend. Eine Nichtbeantwortung kann zum Ausschluss führen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Informationssicherheit
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behan … ganz lesenIch/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen. Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflich tung bekannt werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung gem. §123 Abs. 1 GWB Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gese … ganz lesenEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung gem. §123 Abs. 1 GWB Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Erklärung gem. §123 Abs. 4 GWB Ist das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder kann dies durch den öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden? Erklärung gem. §124 Abs. 1 GWB Befindet sich das Unternehmen in einer der folgenden Situationen? - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen, - das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt, - das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; das Verhalten einer Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, - es bestehen h …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zu §19 MiLoG (Mindestlohngesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG vor? Zu §98c AuftenthG (Aufenthaltsgesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c AuftenthG vor? Zu §21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach §21 AEntG vor? Zu § 21 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfung ) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 SchwarzArbG vor?
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Hat das Unternehmen sowie die jeweiligen geschäftsführenden Personen in Bezug auf das vorliegende Verfahren keine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen oder in sonstiger Weise nicht wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt?
Anteil der Unterauftragsvergabe
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens (qualifizierter Nachunternehmer) benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des qualifiziert … ganz lesenSofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens (qualifizierter Nachunternehmer) benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des qualifizierten Nachunternehmers in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind für den qualifizierten Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses qualifizierten Nachunternehmers nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Nachunternehmer, die der Bewerber für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden. Hierzu werden entsprechende Forblätter zur Verfügung gestellt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Finanzkennzahlen
Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an. Die Einordnung bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt. Es gelten folgende Grenzen: Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz Kleines Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mitt … ganz lesenBitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an. Die Einordnung bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt. Es gelten folgende Grenzen: Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz Kleines Unternehmen bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mittleres Unternehmen bis 249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz Großunternehmen über 249 tätige Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz (Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Information zur Technischen Leistungsfähigkeit Welches Unternehmen (Mitglied der Bietergemeinschaft/ Unternehmen dessen Eignung geliehen werden soll) hat den in der Referenz benannten Auftrag ausgeführt? Geben Sie Namen und Anschrift des Unternehmens an. Eine Nichtbeantwortung der Frage kann zum A … ganz lesenInformation zur Technischen Leistungsfähigkeit Welches Unternehmen (Mitglied der Bietergemeinschaft/ Unternehmen dessen Eignung geliehen werden soll) hat den in der Referenz benannten Auftrag ausgeführt? Geben Sie Namen und Anschrift des Unternehmens an. Eine Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen Bitte nennen Sie uns hier den Auftraggeber des Projektes, dass Sie als Referenz angeben möchten. Folgende Angaben müssen enthalten sein: - Name des Auftraggebers - Anschrift - Ansprechpartner Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen. Geben Sie hier den Leistungszeitraum des durchgeführten Projektes an. Dieser muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen (ab 2019). Geben Sie den Zeitraum monatsgenau an. Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen. Angabe des Nettoauftragsvolumens des Projektes in Euro. Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen. Geben Sie hier den Projekttitel sowie eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung zum Projekt an. Aus den Referenzprojekten ergibt sich, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge im erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf: - Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Dächern, Dachrinnen und Fallrohren sowie Flachdächern in den letzten fünf Jahren. Dies schließt insbesondere die Reinigung und Instandhaltung von Dachentwässerungssystemen sowie die Überprüfung der Dichtheit und Sicherheit von Dächern in gewerblichen, öffentlichen oder ähnlichen anspruchsvollen Objekten ein. Nichtbeantwortung der Frage kann zum Ausschluss führen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Teilnahme an der verpflichtenden Vor-Ort-Besichtigung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Bieter müssen sich vorab über die Bieterkommunikation unter Angabe der teilnehmenden Personen sowie einer erreichbaren Mobilfunknummer zur Besichtigung anmelden. Der genaue Termin und Treffpunkt werde … ganz lesenDie Teilnahme an der verpflichtenden Vor-Ort-Besichtigung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Bieter müssen sich vorab über die Bieterkommunikation unter Angabe der teilnehmenden Personen sowie einer erreichbaren Mobilfunknummer zur Besichtigung anmelden. Der genaue Termin und Treffpunkt werden den angemeldeten Bietern im Anschluss mitgeteilt. Angebote von Bietern, die nicht an der Vor-Ort-Besichtigung teilgenommen haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 5 Abs. 2 LTTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. 2. E … ganz lesenLeistung: 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 5 Abs. 2 LTTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mind. 3 Mio. EUR) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interes … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 30.06.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 30.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d712a96-c14a-47a9-b87d-c49715e3b945.