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Frist abgelaufenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Beratungsleistungen

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-072-SHveröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 12 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Niedersachsen (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.03.2027 – 28.02.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30519, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
    vor 19 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 12 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2029
    in 4 Monaten

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Erbringung von Beratungsleistungen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung im Rahmen eines Mehrpartnermodells mit bis zu fünf Vertragspartnern abzuschließen. Auf Basis des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung bedarfsorientiert abgerufen werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Haftpflichtversicherung i.H.v. 5 Mio. EUR zur Abdeckung von verursachten Schäden. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich v … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Haftpflichtversicherung i.H.v. 5 Mio. EUR zur Abdeckung von verursachten Schäden. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Erklärung/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 6 Monate).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
(angestellte) deutschsprachige aktive Berater (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigen Sie, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt je Jahr mindestens 150 aktive deutschsprachige Berater* für Sie tätig (angestellt) waren.
Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz Beratungsleistungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Bitte bestätigen Sie, dass Sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Umsatz von mindestens 30 Mio. EUR netto aus Beratungsleistungen erzielt haben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): "Bitte bestätigen Sie, dass Sie zwischen dem 01.01.2022 und 31.08.2026 sechs Referenzprojekte mit mindestens 80 Beratertagen durchgeführt haben, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Be … ganz lesenReferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): "Bitte bestätigen Sie, dass Sie zwischen dem 01.01.2022 und 31.08.2026 sechs Referenzprojekte mit mindestens 80 Beratertagen durchgeführt haben, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Beratung muss in einer gesetzlichen Krankenversicherung (> eine Mio. Kunden) und/oder in einem Dienstleistungsunternehmen oder Versicherung (> eine Mio. Kunden) erfolgt sein. Es sind mindestens drei Referenzen von unterschiedlichen Referenzauftraggebern nachzuweisen. Mindestens drei Referenzen müssen die Beratung einer gesetzlichen Krankenversicherung zum Gegenstand haben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung aus Beratungsprojekten bei Unternehmen - Bewertet werden die in Anlage T07 dargestellten sechs Referenzprojekte hinsichtlich der nachgewiesenen Erfahrungen des Bieters in der Durchführung von Beratungsprojekten mit Bezug zu den Handlungsfeldern* der AOK Niedersachsen. In die Bewertung fli … ganz lesenErfahrung aus Beratungsprojekten bei Unternehmen - Bewertet werden die in Anlage T07 dargestellten sechs Referenzprojekte hinsichtlich der nachgewiesenen Erfahrungen des Bieters in der Durchführung von Beratungsprojekten mit Bezug zu den Handlungsfeldern* der AOK Niedersachsen. In die Bewertung fließen insbesondere folgende Aspekte ein: - fachliche und inhaltliche Nähe der Referenzprojekte zu den ausgeschriebenen Handlungsfeldern, - Qualität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Referenzdarstellung, - Verständlichkeit der Beschreibung von Projektzielen, Leistungsinhalten und Projektumfang, - konkrete Benennung der bearbeiteten Handlungsfelder, - Darstellung der erzielten Ergebnisse, Erfolge und Endprodukte. Positiv bewertet werden eine strukturierte und nachvollziehbare Beschreibung des Vorgehensmodells, die Darstellung wesentlicher Erfolgsfaktoren sowie die Nachvollziehbarkeit des erzielten Projektnutzens und der erreichten Ergebnisse. Hinweis: Bitte verweisen Sie in Ihrer Unterlage auf die Referenz-Nr. (1-6), die Sie analaog in der Anlage T07 Ihrer Referenz vergeben haben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Unternehmensdarstellung - Bewertet wird die Aussagekraft der Unternehmensdarstellung hinsichtlich der fachlichen Kompetenzen und besonderen Stärken des Bieters in Bezug zu den Handlungsfeldern der AOK Niedersachsen. Zudem wird bewertet, wie verständlich und nachvollziehbar der vorgesehene Einsatz von Unterauftragnehmern, einschließlich der betroffenen Handlungsfelder* und des Leistungsumfangs, dargestellt wird.
Anzahl der Führungskräfte
Anzahl der grundsätzlich zur Verfügung stehenden und geeigneten (fachlich/methodisch) Mitarbeiter - Bewertet wird die Anzahl der für die Leistungserbringung grundsätzlich zur Verfügung stehenden sowie fachlich und methodisch geeigneten Mitarbeiter und Experten. Maßgeblich ist die personelle Leistung … ganz lesenAnzahl der grundsätzlich zur Verfügung stehenden und geeigneten (fachlich/methodisch) Mitarbeiter - Bewertet wird die Anzahl der für die Leistungserbringung grundsätzlich zur Verfügung stehenden sowie fachlich und methodisch geeigneten Mitarbeiter und Experten. Maßgeblich ist die personelle Leistungsfähigkeit des Bieters zur Beratung und Bearbeitung spezialisierter Fragestellungen in den in der Leistungsbeschreibung genannten Beratungstypen (Partner, Projektleiter, Berater, Junior Berater, Analyst und IT-Consultant). Die verfügbaren deutschsprachigen Mitarbeiter und Experten sind differenziert nach Beratungstyp, Anzahl sowie fachlicher und methodischer Expertise in den jeweiligen Handlungsfeldern* darzustellen. In die Bewertung fließen insbesondere folgende Aspekte ein: - Anzahl der grundsätzlich verfügbaren und geeigneten Mitarbeiter und Experten, - Ausgewogenheit der personellen Besetzung über alle Beratungstypen hinweg, - Breite und Tiefe der fachlichen Expertise in den Handlungsfeldern, - Breite und Tiefe der methodischen Kompetenzen, - Flexibilität und Leistungsfähigkeit zur bedarfsgerechten Leistungserbringung. Positiv bewertet werden eine hohe personelle Verfügbarkeit, eine ausgewogene Abdeckung aller Beratungstypen sowie eine breite fachliche und methodische Expertise in den ausgeschriebenen Handlungsfeldern, die eine flexible und bedarfsgerechte Leistungserbringung ermöglicht. Hinweis: Bitte fügen Sie in Ihre selbst zu erstellende Unterlage eine Matrix ein, die übersichtlich die Gesamtanzahl in den verschiedenen Beratungstypen und die entsprechende Anzahl der Beratungytypen je Handlungsfeld darstellt. Als Beispiel dient Ihnen dafür die Anlage T03c Beratermatrix.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
8 bis 8 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2027
Vertragsende
28.02.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, optional besteht die Möglichkeit zu einer zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Anlage T03a Kriterienkatalog
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frü … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...". Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten 0NW050/S01-160
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGDYRFJH9UF#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b25559e7-f7fd-4fbd-80eb-f4bf3a1f581a.