Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenverträge Laptops und Monitore

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VGS # 16/2025veröffentlicht 23.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 357 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Sachsen (30 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 2 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
1 Jahrbis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01307, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Technischer Wert / Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Laptops und Monitoren. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - Laptops und Monitore für Hybridarbeitsplätze / Los 2 - Monitore für PC-Arbeitsplätze.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Laptops und Monitore für Hybridarbeitsplätze

Die Auftraggeber beabsichtigen im Los 1 die Beschaffung von Laptops und Monitoren für Hybridarbeitsplätze. Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten Geräte / Produkte einschließlich Zubehör sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen.

1 Jahr–
2
Monitore für PC-Arbeitsplätze

Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Monitoren für PC-Arbeitsplätze. Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten Geräte / Produkte einschließlich Zubehör sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen.

1 Jahr–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Technischer Wert / Qualität30 %
Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
Technischer Wert / QualitätDie Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der jeweilige Rahme … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der jeweilige Rahmenvertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. (Vertragsverlängerungsoptionen)
Optionen
Vertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. … ganz lesenVertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der jeweilige Rahmenvertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. / Nur in Los 1: Verlängerung Hersteller-Support für die / bzgl. der Laptops: Optionaler Leistungsbestandteil im Los 1 ist die Beschaffung der in Punkt 3.7.2 "Los 1: Hersteller-Support für die / bzgl. der Laptops" der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" festgelegten Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkte für die angebotenen Laptops für weitere 2 Jahre (nach Ablauf der Mindestdauer von drei Jahren). Die Auftraggeber behalten sich die diesbezügliche Inanspruchnahme / Beauftragung ausdrücklich vor. / Innovationsklausel: Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeber zu diesem Zweck unverzüglich nach Verfügbarkeit einer neuen Gerätegeneration / von Upgrades per E-Mail an ein noch zu benennendes Postfach entsprechend zu informieren.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Le … ganz lesenEs handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 23.01.2026).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWMMUK# Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren ohne MwSt. (Summe)" angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Technischer Wert / Qualität30 %
Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
Technischer Wert / QualitätDie Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach Losen. Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.6 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der jeweilige Rahme … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der jeweilige Rahmenvertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. (Vertragsverlängerungsoptionen)
Optionen
Vertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. … ganz lesenVertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den jeweiligen Rahmenvertrag einseitig zwei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der jeweilige Rahmenvertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. / Innovationsklausel: Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeber zu diesem Zweck unverzüglich nach Verfügbarkeit einer neuen Gerätegeneration / von Upgrades per E-Mail an ein noch zu benennendes Postfach entsprechend zu informieren.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Le … ganz lesenEs handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 23.01.2026).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWMMUK# Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren ohne MwSt. (Summe)" angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1think about IT GmbH, Münster3
2think about IT GmbH, Münster5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts
Anschrift
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Kontakt
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Rahmenverträge PC-Arbeitsplätze, Monitore, Laptops

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 29.10.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
457.231 €Zuschlagswert im Median
294.676 € – 991.308 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Sachsen (30 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.10.2025 auf 14.11.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 27.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73921e15-6a52-4452-804c-ede08a41b1ff.