Rahmenverträge Kanal 2. Stufe – Reinigen und Inspizieren und Dichtheitsprüfung
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 24FEA73452veröffentlicht 05.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 13,57 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 19.05.2025 – 18.05.2029
- Lose
- 33
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 33 Lose · in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 13,57 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre19.05.2025 – 18.05.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 33
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (77 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 26 Angebote je Los (954 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 18.05.2029
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bundesweite Rahmenverträge mit 33 Gebietslosen
Gegenstand nach CPV
Lose33 Lose
Alle 33 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kiel Los 1 - Kiel (Regionalbereich Nord) | 4 Jahre | – |
| 2 | Hamburg Los 2 - Hamburg (Regionalbereich Nord) | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Bremen Los 3 - Bremen (Regionalbereich Nord) | 4 Jahre | – |
| 4 | Osnabrück Los 4 - Osnabrück (Regionalbereich Nord) | 4 Jahre | – |
| 5 | Hannover Los 5 - Hannover (Regionalbereich Nord) | 4 Jahre | – |
| 6 | Neustrelitz Los 6 - Neustrelitz (Regionalbereich Ost) | 4 Jahre | – |
| 7 | Schwerin Los 7 - Schwerin (Regionalbereich Ost) | 4 Jahre | – |
| 8 | Berlin Los 8 - Berlin (Regionalbereich Ost) | 4 Jahre | – |
| 9 | Cottbus Los 9 - Cottbus (Regionalbereich Ost) | 4 Jahre | – |
| 10 | Magdeburg Los 10 - Magdeburg (Regionalbereich Südost) | 4 Jahre | – |
| 11 | Halle Los 11 - Halle (Regionalbereich Südost) | 4 Jahre | – |
| 12 | Leipzig Los 12 - Leipzig (Regionalbereich Südost) | 4 Jahre | – |
| 13 | Erfurt Los 13 - Erfurt (Regionalbereich Südost) | 4 Jahre | – |
| 14 | Zwickau Los 14 - Zwickau (Regionalbereich Südost) | 4 Jahre | – |
| 15 | Dresden Los 15 - Dresden (Regionalbereich Südost) | 4 Jahre | – |
| 16 | Duisburg Los 16 - Duisburg (Regionalbereich West) | 4 Jahre | – |
| 17 | Düsseldorf Los 17 - Düsseldorf (Regionalbereich West) | 4 Jahre | – |
| 18 | Hagen Los 18 - Hagen (Regionalbereich West) | 4 Jahre | – |
| 19 | Hamm Los 19 - Hamm (Regionalbereich West) | 4 Jahre | – |
| 20 | Köln Los 20 - Köln (Regionalbereich West) | 4 Jahre | – |
| 21 | Kassel Los 21 - Kassel (Regionalbereich Mitte) | 4 Jahre | – |
| 22 | Frankfurt Los 22 - Frankfurt (Regionalbereich Mitte) | 4 Jahre | – |
| 23 | Mainz Los 23 - Mainz (Regionalbereich Mitte) | 4 Jahre | – |
| 24 | Koblenz Los 24 - Koblenz (Regionalbereich Mitte) | 4 Jahre | – |
| 25 | Karlsruhe Los 25 - Karlsruhe (Regionalbereich Südwest) | 4 Jahre | – |
| 26 | Freiburg Los 26 - Freiburg (Regionalbereich Südwest) | 4 Jahre | – |
| 27 | Saarbrücken Los 27 - Saarbrücken (Regionalbereich Südwest) | 4 Jahre | – |
| 28 | Stuttgart/Ulm Los 28 - Stuttgart/Ulm (Regionalbereich Südwest) | 4 Jahre | – |
| 29 | Würzburg Los 29 - Würzburg (Regionalbereich Süd) | 4 Jahre | – |
| 30 | Nürnberg Los 30 - Nürnberg (Regionalbereich Süd) | 4 Jahre | – |
| 31 | Regensburg Los 31 - Regensburg (Regionalbereich Süd) | 4 Jahre | – |
| 32 | Augsburg Los 32 - Augsburg (Regionalbereich Süd) | 4 Jahre | – |
| 33 | München Los 33 - München (Regionalbereich Süd) | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis, siehe Anlage B1 Eignungs-/Zuschlagskriterien
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogAufsummierung der Kostenpositionen für die Musterbaustellen pro Fachlos. Diese Kostenpositionen setzen sich jeweils aus dem Preis (aus dem bepreisten Leistungsverzeichnis/eingereichtes Angebot), multipliziert mit der Menge der Musterbaustelle zusammen. Daraus erfolgt das Ranking für die Bezuschlagung der Lieferanten pro Fachlos je Gebiet (siehe die Anlagen zu den Musterbaustellen je Fachlos)., siehe Anlage B1 Eignungs-/Zuschlagskriterien
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 19.05.2025
- Vertragsende
- 18.05.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 194.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentsc … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU)2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. HINWEIS: Diese Informationen beziehen sich auf die Vergabebekanntmachung: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.09.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.09.2024 auf 23.09.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.09.2024 auf 30.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1cf4ac79-4ef3-43ec-b51b-28a71a73a9e2.