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Rahmenverträge für Hewlett Packard Enterprise (HPE)-Produkte

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-12-02-BV-RENveröffentlicht 03.12.2024erstmals 03.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 656 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.12.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 22 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für Hewlett Packard Enterprise (HPE) - Produkte

Beschreibung des Loses

Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Server-Systemen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch speziell geschultes Personal mit dem dazu passendem Managementsystem und Mechanismen zur automatischen Installation inkl. Treiberintegration und Firmware-Updates. Bei den zukünftigen Vorhaben handelt es sich um eine geplante Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen aktiven Server-Systeme und ggf. Anschaffung weiterer Server-Systeme des Herstellers Hewlett Packard Enterprise für den Be-trieb der IT-Infrastruktur des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Vertragsgegenstand ist der Abschluss folgender EVB-IT Verträge als Rabattrahmenverträge für die nachfolgend beschriebenen HPE-Produkte: 1. EVB-IT Systemlieferungsvertrag (Anlage 01a der Vergabeunterlagen) über den Verkauf neuer HPE Hardware (Server) und Überlassung von Systemsoftware (Firmware) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) inklusive Systemserviceleistungen sowie die Beauftragung weiterer Dienstleistungen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise. Für den sicheren Betrieb der gesamten Infrastruktur sind die Überwachung der Hardware sowie die Verwaltung von Firmwarewareständen inkl. Treiber grundlegend wichtig. Eine nahtlose Einbindung in angrenzende Infrastruktur (z.B. SAN Systeme) ist für den reibungslosen Betrieb unabdingbar. 2. Überlassung von Software auf Dauer inkl. Pflege des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch Abschluss eines (EVB-IT Überlassung Typ A (Anlage 01c der Vergabeunterlagen). 3. Zeitlich befristete Überlassung von Software des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch Abschluss eines (EVB-IT Überlassung Typ B (Anlage 01d der Vergabeunterlagen). 4. Für die sich bereits im Bestand der Auftraggeberin befindlichen HPE Server-Systeme und HPE-Systemsoftware ist zusätzlich der Abschluss eines EVB-IT Instandhaltungsvertrages (Anlage 01b der Vergabeunterlagen) notwendig. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrags beträgt bezogen auf die Lieferungsleistungen (Bezug von rabattierter Hardware) 4 Jahre (48 Monate) ab Zuschlagserteilung, frühestens zum 01.02.2025. Bezogen auf die Leistungen nach der jeweiligen Lieferung (Instandhaltung) wird die Vertragslaufzeit im jeweiligen Einzelvertrag geregelt und kann bis zu 5 Jahre (60 Monate) betragen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Höchster Rabattsatz auf HPE Preisliste (HPE-PL) für Hardware und SoftwareDer AN gewährt der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit einen Rabattsatz auf die HPE Preisliste (HPE-PL) für Hardware und Software. Die Wertungssumme für Hard- und Software ergibt sich nach Abzug des Rabattes auf Basis der aufgeführten Volumenprognose (Listenpreis HPE-PL) in Euro. Der Bieter mit der so ermittelten geringsten Bewertungssumme erhält den Zuschlag. Es wird auf das Preisblatt (Anlage 04 der Vergabeunterlagen) und die Wertungsmatrix (Anlage 04a der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerha … ganz lesenSofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der zuvor genannte Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium
Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der bestätigt wird, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zu … ganz lesenEs ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der bestätigt wird, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer (Anlag 09 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung desbenannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Anlag 10 der Vergabeunterlagen). (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 07 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 09 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung des benanntenDritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter" können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Kriterium
Der Bieter erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelba … ganz lesenDer Bieter erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Bieter haben entsprechend Ziffer 18.4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages (Anlage 01a der Vergabeunterlagen) zu erklären, dass sie der Auftraggeberin innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung nachweisen, dass sie über eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und … ganz lesenBieter haben entsprechend Ziffer 18.4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages (Anlage 01a der Vergabeunterlagen) zu erklären, dass sie der Auftraggeberin innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung nachweisen, dass sie über eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 5.000.000,00 EUR sowie Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen in Höhe von 1.000.000,00 EUR je Kalenderjahr verfügen. Sie müssen diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Auftraggeberin nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Nach Systemlieferung tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservice. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter hat mit Einreichung seines Angebotes die unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Erklärungen zum Versicherungsschutz abzugeben. Die Datenschutzbestimmung (Anlage 02 der Vergabeunterlagen) inkl. Anhang A sind anzuerkennen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, s … ganz lesenZur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über das Vergabeportal DTVP zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5658

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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492.033 €Zuschlagswert im Median
247.507 € – 739.022 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.01.2025 auf 24.01.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.01.2025 auf 16.01.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 08.01.2025
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 16.01.2025 auf 21.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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