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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Reinigungsmitteln, -materialien und Händehygieneprodukten sowie Hygienepapier

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis , Fachdienst Interner Geschäftsbetrieb · Mosbach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LRANOK-BESCH-2026-0001veröffentlicht 12.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 235 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Reinigungsmitteln, -materialien und Händehygieneprodukten sowie Hygienepapier an verschiedene Bedarfsstellen des Landkreises Neckar-Odenwald-Kreis.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Reinigungsmitteln, -materialien und Händehygieneprodukten

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Reinigungsmitteln, -materialien und Händehygieneprodukten

2 Jahre–
2
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Hygienepapier

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Hygienepapier

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Die Zuschlagserteilung erfolgt unter den formell und materiell wertbaren Angeboten anhand des wirtschaftlichsten Angebots. Den Zuschlag erhält der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot pro Los abgegeben hat.

Eignung8 von 8 angegeben

Umweltmanagementmaßnahmen
Der Bieter hat ein zertifiziertes Umweltmanagement nach DIN ISO 14001, "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder gleichwertig nachzuweisen. Alternativ kann mit dem Angebot auch eine ausführliche Darstellung der im Unternehmen eingeführten Umweltmanagementmaßnahmen in Textfassung mit einem Umfang von ca. zwei DIN-A4 Seiten vorgelegt werden.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
(1)Angabe von drei vergleichbaren Referenzprojekten bei unterschiedlichen Auftraggebern in den letzten drei Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzobjekt einzu … ganz lesen(1)Angabe von drei vergleichbaren Referenzprojekten bei unterschiedlichen Auftraggebern in den letzten drei Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzobjekt einzuholen. (2) Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die Anzahl der vom Bieter beschäftigten Mitarbeiter.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist ausreichend, wenn sie alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, abdeckt. Die Deckungssummen sind im Angebotsformular anzugeben.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärungen über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregister oder sofern keine Eintragung verpflichtend ist, ein Nachweis, aus dem die erlaubte Berufsausübung hervorgeht (z.B. Gewerbeanmeldung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 12 Monate, maximale Vertragslaufzeit 48 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
158.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
17.03.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bei der Ausführung des Auftrags sind die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die Angaben im eingereichten Angebot zwingend einzuhalten. Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Biet … ganz lesenLeistung: Bei der Ausführung des Auftrags sind die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die Angaben im eingereichten Angebot zwingend einzuhalten. Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftr … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4bd67e5e-8bbb-450e-870b-25df4786ae06.