Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Kraftstoffen und Abrechnung mittels Tankkartensystem oder Transponder für die Technischen Betriebe Leverkusen und die Stadt Leverkusen
Technische Betriebe Leverkusen AöR · Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LOT-0001 S260421-VGV-EU-PIveröffentlicht 19.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.08.2026 – 31.07.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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- Neuausstattung einer HausdruckereiMärkischer Kreis - Der Landrat · LüdenscheidFrist 30.11.2026
- Gesicherte TransporterLWL-Klinik Dortmund · DortmundFrist 26.11.2026
- Schilder für das IWS Wegeleitsystem in der InnenstadtStadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · 40878 RatingenFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.08.2026 – 31.07.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Leverkusen51381, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Die zu vergebene Leistung umfasst den rahmenvertraglichen Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der jeweilige Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der o.g. Einzelaufträge eingeht, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Menge Kraftstoff wird dementsprechend nicht begründet. Jedwede Inanspruchnahme dieser Leistungen der Rahmenvereinbarung steht vielmehr im freien Ermessen des jeweiligen Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Leistungen von Subunternehmern, insbesondere auch Tankstellenbetreibern, die die Tankkarte des Auftragnehmers akzeptieren, bedienen (im Folgenden „Servicepartner“ genannt). Es wird klargestellt, dass es sich nicht um Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne (§ 36 VgV) handelt. Servicepartner im Sinne dieser Ausschreibung sind (i) Unternehmen, i.d.R. Tankstellenbetreiber, (ii) die einem Bieter (Anbieter einer Tankkarte, über die auf ein Tankstellennetz zugegriffen werden kann) (iii) ihre Leistungen, also insbesondere den Bezug von Kraftstoffen und Ad-Blue, zur Verfügung stellen; (iv) ein Vertragsverhältnis besteht dabei nur zwischen dem Servicepartner (Tankstellenbetreiber) und Bieter; (v) der Auftraggeber geht kein Vertragsverhältnis bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen mit dem Servicepartner ein, (vi) sondern nur mit dem Bieter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der TBL Bei den zu versorgenden Fahrzeugen nach Los 1 handelt es sich im Wesentlichen um LKW. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. | 1 Jahr | – |
| 2 | Los 2 Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der TBL Bei den zu versorgenden Fahrzeugen nach Los 2 handelt es sich im Wesentlichen um PKW und Sonderfahrzeuge. | 1 Jahr | – |
| 3 | Los 3 Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Leverkusen Bei den zu versorgenden Fahrzeugen der Stadtverwaltung Leverkusen zu Los 3 handelt es sich um einen Fahrzeugmix aus PKW, LKW und Sonderfahrzeugen der Stadt Leverkusen gemäß ihren einzelnen Fachbereichen. In Los 3 werden Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff zusammen ausgeschrieben. | 1 Jahr | – |
| 4 | Los 4 Die zu vergebene Leistung umfasst den Verkauf von verschiedenen Kraftstoffen für den Betrieb von Verbrennungsmotoren im Stadtgebiet Leverkusen, wobei der Verkauf zwingend mittels eines Tankkarten- bzw. Transpondersystems zu erfolgen hat: - Verkauf von Kraftstoffen für Fahrzeuge der Stadtverwaltung Leverkusen Bei den zu versorgenden Fahrzeugen der Stadtverwaltung Leverkusen zu Los 4 handelt es sich im Wesentlichen um Fahrzeuge des Brandschutz- und Rettungsdienstes, welche weit überwiegend Dieselkraftstoff beziehen. Vereinzelt sind diese Fahrzeuge mit Gerätschaften ausgestattet, die mit Ottokraftstoff Super Bleifrei versorgt werden müssen. Deswegen werden auch in Los 4 Dieselkraftstoff und Ottokraftstoff zusammen ausgeschrieben. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgte vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors.Gewichtung (Punkte, genau) 100Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgte vorliegend anhand des angegebenen Preises sowie anhand eines Kostenfaktors. Der Auftraggeber hat einen fiktiven Literpreis je Kraftstoffart vorgeben, der einzig zu Kalkulationszwecken herangezogen wird. Die Bieter hatten auf diesen fiktiven Literpreis einen Nachlass in Euro Cent – auf die dritte Nachkommastelle – anzugeben. Dieser Nachlass ist verbindlich. Der Nachlass wurde sodann von dem fiktiven Literpreis abgezogen. Dieser Wert wird mit dem geschätzten Auftragsvolumen p.a. multipliziert, um den wertungsrelevanten Angebotspreis p.a. zu ermitteln. Zu diesem Preisparameter wurde noch eine Monatspauschale für das Tankkartensystem durch die Bieter angegeben. Dieser Pauschalbetrag wurde auf das Jahr hochgerechnet. Abschließend wurde die Gesamtsumme für vier Jahre ermittelt. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhielt 70 von 70 Punkten. Ein fiktives Angebot, welches 20% über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Preise dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation. Neben dem Kraftstoffpreis und der Pauschale für die Serviceleistung „Tankkarte“ erfolgte auch eine Bewertung des Kostenfaktors „An- und Abfahrt“. Hierbei bewertete der Auftraggeber die ihm entstehenden Kosten, die für die An- und Abfahrt zur nächstgelegenen Tankstelle des Bieters entstehen. Diese Tankstelle muss namentlich mit Adresse benannt werden und über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Bewertung erfolgte wie folgt: Die Bieter haben im Preisblatt die Adresse der nächstgelegenen Tankstelle eingetragen: Die Bieter haben im Preisblatt die Entfernung dieser Tankstelle zu den aus den Preisblättern ersichtlichen Standorten der Fahrzeugflotten (auf die zweite Nachkommastelle genau) eingetragen. Hierzu greift der Bieter auf die Streckenbemessungsfunktion der Website https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ zurück (Anweisung als Anlage 2.1 der Vergabeunterlagen). Die wertungsrelevanten Kosten wurden aus den geschätzten monatlichen Tankfahrten je Fahrzeugtyp durch den Auftraggeber ermittelt. Hierzu wurden die in den Preisblättern ersichtlichen geschätzten Tankvorgänge pro Jahr durch 12 geteilt und für An- und Abfahrt mit 2 multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wurde sodann mit den Kilometerkosten (Entfernung des Tankstellenstandorts zum Standort des jeweiligen AG mit den vorgegebenen Kilometerpauschalen (Kosten je Kilometer) multipliziert. Die so ermittelten Gesamtkosten werden je Bieter verglichen. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält 30 von 30 Punkten. Ein fiktives Angebot, deren Kosten 20% über dem kostengünstigsten Angebot liegt, erhält Null Punkte. Angebote, deren Kosten dazwischen liegen, erhalten eine Punktzahl, welche durch lineare Interpolation ermittelt wird.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht vom AG mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenkürzer
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Zusätzliche Angabe zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung, Maximale Abrufmengen: Diesel: Die maximale Abrufmenge (4 Jahre) beträgt: 750.000 Liter Ad-Blue: Die maximale Abrufmenge (4 Jahre) beträgt: 20.000 Liter
- Hinweis
Zusätzliche Angaben zur Eignung (losübergreifend): Unternehmen, die in dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“ (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können die … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Angaben zur Eignung (losübergreifend): Unternehmen, die in dem „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich“ (AVPQ) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG, Kleinostheim | 1 |
| 2 | UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG, Kleinostheim | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Technische Betriebe Leverkusen AöR
- Anschrift
- Borsigstr. 15, 51381 Leverkusen
- Website
- tbl-leverkusen.de
- Kontakt
- vergabe@
tbl-leverkusen.de - Auskünfte
- Stadt Leverkusenvergabestelle@
stadt.leverkusen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- enercity AG10 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH6 Zuschläge
- ZVO Energie GmbH6 Zuschläge
- Christian Ohrem GmbH5 Zuschläge
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH5 Zuschläge
- BeSte Stadtwerke GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.05.2026 auf 26.05.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 21.04.2026 auf 18.05.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- BLB /Z / Standardhandelsprodukte ErdgasBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleFrist 20.11.2026
- Lieferung von Erdgas für die EMiL Entsorgungswirtschaft Minden-Lübbecke AöR in 2028-2029EMiL Entsorgungswirtschaft Minden-Lübbecke AöRFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 811a5f9e-a96a-4724-add8-8564c234e7d1.