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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, der Pflege, den Support und das Betriebsmanagement der Förderzentrale Deutschland (FZD)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-I-078veröffentlicht 21.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 564 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.pd-g.e-va.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Umsetzungskonzept zum Formularbaukasten10 %
  • Angebotspräsentation20 %
  • Umsetzungskonzept inkl. Personaleinsatzkonzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterportal.pd-g.e-va.eu
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen:

* Förderleistungen erreichen ihre Zielgruppen nicht, da Förderinteressierte passende Förderungen nicht kennen oder nicht identifizieren können

* Heterogene, zum Teil hochkomplexe und in unterschiedlichem Ausmaß digitalisierte Antragsprozesse verursachen teilweise hohe administrative Aufwände (sowohl auf Seiten der Förderinstitutionen als auch seitens der Fördernehmenden)

* Beides wirkt sich negativ auf die Geschwindigkeit aus, mit der Mittel von Förderprogrammen abfließen können

Mit diesem Vorhaben des Bundes soll die Förderzentrale Deutschland (FZD) geschaffen werden, mit deren Hilfe diesen Herausforderungen begegnet werden kann.

Gesamtzielstellung der Förderzentrale Deutschland ist es einerseits, die Transparenz über alle vorhandene Fördermöglichkeiten für Fördernehmende zu erhöhen, und, andererseits, den jeweiligen Antragsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Beides zielt darauf ab, die passgenaue Vermittlung von Förderleistungen zu verbessern und zu beschleunigen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren.

Dementsprechend beinhaltet die FZD als Kernelemente die Recherche von zentralen Fördermaßnahmen, die sichere Abwicklung des vollständigen Antragsprozesses von Antragsstellung bis Abschluss ohne Medienbrüche sowie die Beratung zu Förderleistungen und Antragsprozessen.

Diese Gesamtzielstellung spiegelt sich in den nachfolgend aufgeführten Grundprinzipien wider.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Umsetzungskonzept zum Formularbaukasten10 %
Angebotspräsentation20 %
Umsetzungskonzept inkl. Personaleinsatzkonzept30 %
Qualität
Umsetzungskonzept zum Formularbaukasten
Qualität
Angebotspräsentation
Qualität
Umsetzungskonzept inkl. Personaleinsatzkonzept

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Mindeststandard: 1 Mio. € Deckungssumme, zweifach maximiert p.a. Mindeststandard: 1 Mio. € Deckungssumme, zweifach maximiert p.a.
Kriterium
Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand von der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müss … ganz lesenEs müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand von der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 1.500 PT in dieser Zeit erbracht worden sein und ein Mindestumsatz von 1.000.000 € netto. Dabei müssen die Referenzen ein besonderes Augenmerk auf die Punkte Agilität und Open Source legen. Der Grad der Agilität bestimmt sich anhand des Ausmaßes der agilen nutzer-zentrierten Realisierungen digitaler Produkte (z.B. nach Scrum), inklusive User Research und Hypothesentests. Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich durch: - Der Umfang der Entwicklungsleistungen von Open-Source Software - Den Schwierigkeitsgrad der entwickelten Open-Source-Software Es müssen zwei Referenzen im Leistungsgegenstand von der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entspre-chen eingereicht werden. Das jeweilige Referenzprojekt muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und das Ende des Projekts darf nicht vor dem 01.01.2022 gelegen haben. Es müssen mindestens 1.500 PT in dieser Zeit erbracht worden sein und ein Mindestumsatz von 1.000.000 € netto. Dabei müssen die Referenzen ein besonderes Augenmerk auf die Punkte Agilität und Open Source legen. Der Grad der Agilität bestimmt sich anhand des Ausmaßes der agilen nutzer-zentrierten Realisierungen digitaler Produkte (z.B. nach Scrum), inklusive User Research und Hypothesentests. Der Grad der Vergleichbarkeit der Referenz bestimmt sich durch: - Der Umfang der Entwicklungsleistungen von Open-Source Software - Den Schwierigkeitsgrad der entwickelten Open-Source-Software
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um 2 x um 12 weitere Monate, bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten, wenn sie nicht bis vier Wochen vor Ende der Laufzeit durch Erklärung in Textform gekündigt wird
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.pd-g.e-va.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
22.04.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevor … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance##Besonders geeignet für:selbst##Besonders geeignet für:startup#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b67ee56-30dc-4546-b227-b046c1531930.