Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 14 Zoll Business-Notebooks
Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 115010/24veröffentlicht 03.02.2025erstmals 03.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,36 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,36 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässig
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 58 Tage (52 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (71 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Leistung30 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 20 Monaten
- Bindefrist endetvor 18 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 14-Zoll-Business-Notebooks und optionalem Zubehör bzw. optionalen Aufrüstungen für die TU Dresden und weiterer bezugsberechtigter Institutionen ausgeschrieben.
Beschreibung des Loses
Die Technische Universität Dresden beabsichtigt im Rahmen dieses offenen Verfahrens als Auftraggeber für sich und die bezugsberechtigen Institutionen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 14-Zoll-Business-Notebooks und optionalem Zubehör bzw. optionalen Aufrüstungen.
enthalten sind darüber hinaus: - Lieferung "Frei Verwendungsstelle" - 3 Jahre Vor-Ort-Service mit Reaktionszeit "next-business day"
Die Grundlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragslaufzeit über die zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten auf insgesamt 48 Monate zu verlängern.
Aus der Rahmenvereinbarung sind nachfolgende Institutionen abrufberechtigt:
Technische Universität Dresden (TU Dresden) Technische Universität Chemnitz (TU Chemnitz) Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW) Hochschule für Musik Dresden (HFMDD) Hochschule Mittweida Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) Palucca - Hochschule für Tanz Dresden Hochschule für Bildende Künste Dresden (HFBK) Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden (UKD) HTWK Leipzig Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF) Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ) Berufsakademie Sachsen
Bewertende Teststellung: Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Teststellung die von den Bietern angebotenen Notebooks vor Zuschlagserteilung im Rahmen der "Prüfung und Wertung des Angebots" bemustern und entsprechend der Bewertungssystematik bewerten. Die dem Bieter durch die Bereitstellung der Teststellungen (2 Systeme: 2 Notebooks: 1x "Basisgerät" (Basisprozessor, 16GB RAM, 512GB SSD) und 1x Aufrüstungsgerät (Prozessoraufrüstung, 32GB RAM, 512G oder 1TB SSD), 1x Docking-Station TB4, und drei Monitore (jeweils einmal QHD, UHD RJ45 und UHD)) entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bieters und werden nicht erstattet. Die zur Teststellung zur Verfügung gestellten Neugeräte müssen mit den angebotenen Geräten identisch bzw. baugleich sein. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot und bis zur Angebotsfrist das offerierte, alle Ausschlusskriterien erfüllende Notebook einschließlich der Dockingstation und der Monitore an die unten angegebene Adresse zu liefern. Nach Zuschlagserteilung werden die Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt wurde, zur Abholung der im Rahmen der Teststellung bereitgestellten Komponenten aufgefordert.
Gegenstand nach CPV
- 30213100Tragbare ComputerHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistunggemäß Leistungsverzeichnis
- Preis
- gemäß Vergabeunterlagen
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung u … ganz lesenkürzer
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach dem Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklä-rung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be/- Kriterium
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung u … ganz lesenkürzer
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach dem Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklä-rung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be/- Kriterium
2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Leistungserbringung bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leis-tungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten. Mindestanford … ganz lesenkürzer
2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Leistungserbringung bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leis-tungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten. Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens drei Referenzen in den letzten drei Jahren ver-gleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Leistungserbringung bereits erfolgt) Leistungen mit An-gabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktper-sonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer). 3) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird 4) Erklärung(en) zur Eignungsleihe Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt 5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden 6) Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS Unternehmen einschl. Lieferkette / Unterauftragnehmer gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Mindestanforderung: Vorlagen Erklärung Zuschlagsverbot (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Die Optionen umfassen eine Vielzahl von üblichen Aufrüstungsmöglichkeiten und Zubehör für die 14-Zoll-Business-Notebooks. Details entnehmen Sie bitte dem Dokument Leistungsverzeichnis.pdf der Vergabeunterlagen.
- Optionen
- Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragslaufzeit über die zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten auf insgesamt 48 Monate zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- www.evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei … ganz lesenkürzer
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Wertung erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de). Der unter II.1.7) angegebene Preis ist der Wertungspreis.
- Hinweis
- Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits. Informationen des Plattformbetreibers: https://www.evergabe.de/faq
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Strehlener Straße 22/24, 01069 Dresden
- Kontakt
- beschaffung@
tu-dresden.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Sachsen (30 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
- Datec IT Solutions GmbH3 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH3 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- think about IT GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
- BekanntmachungFrist 19.03.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0375b26d-4f7b-4fc4-b858-41792b27a2fc.