Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung Böden für Bau der Endabdeckung TP5 zur Sanierung der IAA Dänkritz 2

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1817188-U70 Los 1veröffentlicht 22.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 185 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 68.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 34.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) gemischtkörnigem Boden.in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 154.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 70.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,2 t/m³) feinkörnigem Boden aus natürlichem Vorkommen.in 19 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 74.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 37.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) Kies-Sandgemisch 0/32.in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate01.08.2026 – 31.03.2027
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (138 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 68.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 34.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) gemischtkörnigem Boden der Bodengruppe SU (Los 1), von bis zu 154.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 70.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,2 t/m³) feinkörnigem Boden aus natürlichem Vorkommen (Los 2) und von bis zu 74.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 37.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) Kies-Sandgemisch 0/32 (Los 3) an die Standorte im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH. Die Vergabeunterlagen beinhalten eine Preisgleitklausel.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 68.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 34.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) gemischtkörnigem Boden.

Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 68.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 34.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) gemischtkörnigem Boden der Bodengruppe SU an die Standorte im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Für das zu liefernde Material gelten folgende Qualitätsanforderungen: • Gemischtkörniger Boden der Bodengruppe SU mit durchgehend homogenen Eigenschaften, d.h. jede Einzellieferung muss nachfolgend aufgeführten Qualitätsanforderungen entsprechen. • Bodenart DIN 4022 S, u…S, u, g* • Bodengruppe (DIN 18196) SU • Kohäsion c‘ in kN/m² nach DIN 18137-T3 ≥ 0 • Reibungswinkel ϕ‘ in Grad nach DIN 18137-T3 ≥ 27,5 • Spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat. in mg/kg nach DIN ISO 11465 < 16 • Schadstoffgehalte nach LAGA TR Boden 2004 ≤ Z0* (Tab. II 1.2-2 und 2-3) • Die Kornverteilungskurve des Liefermaterials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss zwischen der nachfolgend definierten unteren und oberen Hüllkurve liegen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden. Im Material enthaltene Grobkies- sowie Steinfraktionen ≥ 20mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleinern bzw. auszusortieren. Vorgabe: Hüllkurve • Ø ≤ 0,002 mm: untere 0 % – 3 %, obere • Ø ≤ 0,006 mm: untere 2 % – 8 %, obere • Ø ≤ 0,02 mm: untere 3 % – 10 %, obere • Ø ≤ 0,06 mm: untere 5 % – 14 %, obere • Ø ≤ 0,2 mm: untere 15 % – 50 %, obere • Ø ≤ 0,6 mm: untere 45 % – 70 %, obere • Ø ≤ 2 mm: untere 75 % – 100 %, obere • Ø ≤ 6 mm: untere 90 % – 100 %, obere • Ø ≤ 20 mm: untere 100 % – 100 % obere

8 Monate–
2
Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 154.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 70.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,2 t/m³) feinkörnigem Boden aus natürlichem Vorkommen.

Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 154.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 70.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,2 t/m³) feinkörnigem Boden aus natürlichem Vorkommen an die Standorte im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Für das zu liefernde Material gelten folgende Qualitätsanforderungen: • Feinkörniger Boden mit durchgehend homogenen Eigenschaften, d.h. jede Einzellieferung muss nachfolgend aufgeführten Qualitätsanforderungen entsprechen. • Konsistenz: mind. steif (Ic ≥ 0,75) • Bodengruppe: UL/UM, TL/TM • Scherparameter: o Kohäsion c‘ in kN/m² nach DIN 18137-T3 ≥5,0 o Reibungswinkel ϕ‘ in Grad nach DIN 18137-T3 ≥ 22,5 • Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf in m/s nach DIN 18130-1 ≤5x10-9 bei Verdichtungsgrad DPr in % nach DIN 18127 ≥ 95 • spez. Aktivität: Ra-226 in Bq/g nach DIN ISO 11465 < 0,2 • Urangehalt Unat in mg/kg nach DIN ISO 11465 < 16 • Schadstoffgehalte nach LAGA TR Boden 2004 (Tab. II 1.2-2 und 2-3) ≤ Z0* • Die Kornverteilungskurve des Liefermaterials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss zwischen der nachfolgend definierten unteren und oberen Hüllkurve liegen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden. (vgl. Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Vorgaben für Dichtschichtmaterial der Endabdeckung IAA Dänkritz 2) Vorgabe: Hüllkurve • Ø ≤ 0,006 mm: untere 18 % – 35 %, obere • Ø ≤ 0,020 mm: untere 26 % – 60 %, obere • Ø ≤ 0,060 mm: untere 40 % – 80 %, obere • Ø ≤ 0,200 mm: untere 60 % – 90 %, obere • Ø ≤ 0,600 mm: untere 75 % – 100 %, obere • Ø ≤ 16 mm: untere 95 % • Ø ≤ 31,5 mm: untere 100 %

21 Monate–
3
Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 74.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 37.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) Kies-Sandgemisch 0/32.

Rahmenvereinbarung über die Anlieferung von bis zu 74.000 t (entspricht dem erforderlichen Bedarf von 37.000 m³ mit einem Umrechnungsfaktor von 2,0 t/m³) Kies-Sandgemisch 0/32 an die Standorte im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Für das zu liefernde Material gelten folgende Qualitätsanforderungen: Kies-Sandgemisch der Körnung 0/32 mit durchgehend homogenen Eigenschaften, d.h. jede Einzellieferung muss nachfolgend aufgeführten Qualitätsanforderungen entsprechen. • Kalkgehalt (DIN 18 129): ≤ 20% • Glühverlust (DIN 18 128): ≤ 3% • Hydraulische Durchlässigkeit (DIN 18 130): kf ≥ 10-4 m/s (nach Beyer) • Spezifische Aktivität der U-Ra-Zerfallsreihe: Ra-226 < 0,2 Bq/g, Unat < 16 mg/kg • LAGA TR Boden 2004 (Tab. II. 2-2 und 2-3): ≤ Z 0* • Die Kornverteilungskurve des Liefermaterials muss einen stetigen Verlauf, d.h. keine Ausfallkörnung, aufweisen. Die Kornverteilung des Liefermaterials muss zwischen der nachfolgend definierten unteren und oberen Hüllkurve liegen und muss gleichförmig über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden. (vgl. Anlage 2 der Leistungsbeschreibung - Vorgaben für Sand-Kies 0/32 der EAD IAA Dänkritz 2) Vorgabe: Hüllkurve • Ø ≤ 0,063 mm: untere 2 % – 4 %, obere • Ø ≤ 0,080 mm: untere 2,5 % – 5 %, obere • Ø ≤ 0,2 mm: untere 4 % – 10 %, obere • Ø ≤ 2 mm: untere 15 % – 40 %, obere • Ø ≤ 6 mm: untere 49 % – 89 %, obere • Ø ≤ 10 mm: untere 74 % – 98 %, obere • Ø ≤ 31,5 mm: untere 98,5 % – 100 % obere

21 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Wismut GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 142 (Sand und Ton) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 813dea27-f1f2-41d2-aed4-a354ba7199c6.