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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI78109veröffentlicht 06.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 640 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
4
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 21 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen Schienen zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG. Schienen der Güte R260 und 350HT, inklusive Konfektionierung und Lieferung

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Neuschienen Region Mitte / Nord / Ost

Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG in den Regionen Mitte / Nord / Ost

2 Jahre–
2
Los 2: Neuschienen Region Süd / Südost

Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG in der Region Süd / Südost

2 Jahre–
3
Los 3: Neuschienen Region Südwest / West

Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 zur Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG in den Regionen Südwest / West

2 Jahre–
4
Los 4: Neuschienen HT bundesweit

Herstellung und Lieferung von neuen Schienen der Stahlsorte R350HT in den Schienenformen 60E2 und 54E4 zusätzlich der Stahlsorte R260 in den Schienenformen 60E2, 54E4, 49E5 bei gemischten Schienenbändern zur bundesweiten Versorgung von Gleisbaustellen der DB InfraGO AG

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogZuschlagskriterium 100% Preis

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung w … ganz lesenVollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung ins Gewerbezentralregister oder: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hin …
Kriterium
Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar … ganz lesenVollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Zusätzlich sollen weitere Aspekte abgefragt werden, um angesichts des Volumens des RV eine angemessene finanzielle Ausstattung der Lieferanten sicherzustellen. Durch weitere Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit soll durch eine nachvollziehbare Darlegung sichergestellt werden, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers dem Umfang des abzuschließenden Auftrags angemessen ist. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit orientiert sich dabei mindestens an einer Losgröße und der in diesem Zusammenhang geplanten Vertragskonzeption (Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, siehe Vergabeunterlagen). Der Bewerber muss finanziell so ausgestattet sein, dass er sämtliche Verpflichtungen aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung inkl. eventueller Gewährleistungsansprüche vollumfänglich erfüllen kann. Dazu muss der Bewerber seine Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Wenn ein Jahresabschluss nur konsolidiert erstellt wird, Vorlage des konsolidierten Jahresabschlusses. Alternativ, wenn ein Jahresabschluss nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nicht zu erstellen ist, muss der Bewerber nachvollziehbar und in geeigneter Weise seine finanzielle Situation darlegen. Der Auftraggeber bittet in der Darstellung insbesondere um Angaben zu: - Kapitalstruktur (Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz); - bestehende Sicherheiten; - Strukturen oder Maßnahmen zur Sicherstellung einer stets ausreichenden Liquidität für den Umfang des Auftrages; - Eigentümerstruktur/ Beteiligungsverhältnisse inkl. Darstellung, ob ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft geschlossen wurde bzw. ob einmalige oder wiederkehrende finanzielle Verpflichtungen gegenüber einer beherrschenden Gesellschaft/ Konzernobergesellschaft sowie Mechanismen bestehen, etwaige Fehlbeträge/ Verluste auszugleichen. Hinweis: Der Bewerber kann zum Zweck dieser Darstellung gem. § 47 Abs. 1 SektVO die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (andere Unternehmen in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen). Die Darstellung muss sich in dem Fall auch auf die wirtschaftlichen Daten des anderen Unternehmens beziehen. Der Auftraggeber behält sich für den Fall der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens oder bei Zweifeln an der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers die Vorlage einer an den Auftraggeber gerichteten harten Patronatserklärung der Konzernobergesellschaft (alternativ, wenn es sich bei dem Bewerber nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt: gleichwertige Erklärung eines sonstigen Dritten) sowie ggf. weitere Sicherheiten vor. Die Patronats- bzw. sonstige gleichwertige Erklärung hat mindestens die unwiderrufliche Erklärung zu enthalten, dass der Bewerber durch den Patron/ …
Kriterium
Die Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von … ganz lesenDie Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge konfektionieren zu können - Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist. Der Nachweis einer gültigen HPQ muss mit dem Teilnahmeantrag geführt werden und bei Zuschlagserteilung unverändert gültig sein. - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: - Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen. - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertrag und Unterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenWenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angebote müssen bis zum 01.12.2025 gültig sein. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen sind Machbarkeitsanfragen bei Auftragnehmern anderer Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.2.2 der Rahmenvereinbarung. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nachgelagerter Wettbewerb unter den Auftragnehmern aller Lose möglich. Siehe auch Ziffer 5.5 der BBO
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Neben den unter 5.1.9 benannten Nachweisen und Erklärungen … ganz lesenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Neben den unter 5.1.9 benannten Nachweisen und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag die zusätzlichen Erklärungen einzureichen: ▪ Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner, ▪ Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz); b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz); c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. ▪ Das Unternehmen erklärt, dass die Verpflichtung aus vorgenannter Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabe Verpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Bei Nachunternehmer-Einsatz: ▪ Erklärung ob Nachunternehmer eingesetzt werden. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten in Bezug auf die unter 5.1.9 (technische Leistungsfähigkeit) der in der Bekanntmachung genannten Kriterien beabsichtigt, Nachunternehmer (NU) einzusetzen sind mit dem ersten Angebot einzureichen: Verpflichtungserklärung(en) der/ des NU(s) - Die Eigenerklärungen gemäß Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung, siehe oben (mit Ausnahme der Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner) - Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) bereits vorhanden ist (wenn NU = Walzwerk) - Angabe, ob eine HPQ für die Fertigungsschritte Abbrennstumpfschweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist (wenn NU = Schweißwerk) ▪ Für den Fall, dass der Bewerber Transportleistungen nicht selbst durchführt: - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt (bei Transport Bahn) - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn) - Erklärung, dass eine Zulassung nach GüKG vorliegt (bei Transport LKW)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

106vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
449.877 €Zuschlagswert im Median
140.176 € – 1,24 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 588484ee-bc06-4593-a50b-57d790947ad0.