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Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Druckaufträgen und Lieferung

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen E68715428veröffentlicht 23.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 782 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • Preis55 %
  • Qualität45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen („IMPP“) ist für die Fächer Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und ab Herbst 2026 auch im Bereich Zahnmedizin in Bezug auf die Erstellung, Bereitstellung und Auswertung der Prüfungsunterlagen im Rahmen der schriftlichen Staatsprüfungen zuständig.

Die Staatsprüfungen finden mehrmals jährlich deutschlandweit an den Prüfungsstandorten der einzelnen Landesprüfungsämter statt.

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung.

Der Bieter soll die Prüfungshefte und Bildbeilagen nach Vorgabe des IMPP („Auftraggeber“) drucken, konfektionieren und bundesweit an die einzelnen Landesprüfungsämter bzw. deren Auslieferungsorte sowie „Hausexemplare“ an den Auftraggeber liefern.

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Staatsprüfungen bestehen erhöhte Anforderungen an die Geheimhaltung während des gesamten Produktionsprozesses bis zur Belieferung der Prüfungsämter. Zu dieser Leistungsbeschreibung sind 8 Anlagen, beziffert mit a – h) beigefügt, auf die in den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird.

Die Konfektionierung der Prüfungsunterlagen, die in der Druckerei stattfindet, ist aufgrund der Vielzahl der Prüfungshefte und ihrer Verschiedenheit, der hohen Auflagenzahl und der Aussendung an multiple Prüfungsorte ein Prozess, der unter strengen Kriterien der Qualitätssicherung und -kontrolle erfolgen muss. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass Mitarbeiter*innen des IMPP vor jedem Prüfungstermin diesen Prozess der Konfektionierung in der Druckerei vor Ort und während des gesamten Ablaufs begleiten. Darüber hinaus wird ein Teil der zu konfektionierenden Prüfungsunterlagen (die sog. Antwortbelege und begleitende Unterlagen), im IMPP gedruckt und zu jedem Konfektionierungstermin seitens des IMPP persönlich per PKW (anders wäre es aufgrund der Menge der Druckerzeugnisse nicht möglich) zur Druckerei transportiert. Es ist erforderlich, dass der gesamte Prozess per Pkw unter Wahrung strengster Geheimhaltung zu zumutbaren Arbeits- und Dienstreisezeiten durchführbar ist.

Die Prüfungsunterlagen müssen bis zur Prüfung geheim bleiben, ansonsten sind die bundesweit einheitlichen Prüfungen nicht mehr durchführbar. Für den Fall des Bekanntwerdens der Prüfungsunterlagen ist ein sog. Notfallexamen (auch Überrollexamen genannt) durchzuführen. Sollte ein solcher Notfall durch Bekanntwerden der Prüfungsunterlagen vor einem Prüfungstermin eintreten, ist der Prüfungstermin sehr nah und sofortiger Handlungsbedarf unabdingbar. Auch hierfür muss sich Personal des IMPP aufgrund der Dringlichkeit binnen drei Stunden zu der Druckerei begeben können. Voraussetzung für die Erfüllung dieser genannten qualitätssichernden Aspekte ist, dass die Druckerei in einem Umkreis von maximal 200 km (Luftlinie) lokalisiert ist.

Die Vorgabe des Auftragsortes ist sachlich gerechtfertigt (OLG Koblenz, 22.07.2014, 1 Verg 3/14).

Die Prüfungsaufgaben müssen auch nach der Prüfung geheim bleiben, da der Auftraggeber ab 1.1. 2025 Fragenpools in allen Fächern mit schon gelaufenen Prüfungsaufgaben aufbauen möchte.

Gegenstand der Vergabe ist der Druck von jährlich jeweils ca. • ca. 95.000 Prüfungshefte für 2025, je ca. 100.000 Prüfungshefte für 2026, 2027 und 2028 • ca. 61.000 farbige Bildbeilagen für 2025, je ca. 66.000 Bildbeilagen für 2026, 2027 und 2028

Für die viermal (2025) und sechsmal (2026, 2027 und 2028) im Jahr stattfindenden Prüfungstermine sind unterschiedliche Prüfungsunterlagen zu drucken:

• Fachbereiche Medizin und Pharmazie

= Für jeden Prüfungstag 2 Versionen Prüfungshefte (Auflagen A und B), Umfang jeweils ca. 52-80 Seiten, DIN A4 und optional eine farbige Bildbeilage, Umfang jeweils ca. 8-20 Seiten, DIN A4.

• Fachbereich Psychotherapie

= Für jeden Prüfungstag 2 Versionen Prüfungshefte (Auflagen A und B), Umfang jeweils ca. 40 Seiten, DIN A4.

• Fachbereich Zahnmedizin (ab Herbst 2026) = Für jeden Prüfungstag 2 Versionen Prüfungshefte (Auflage A und B), Umfang jeweils ca. 70-80 Seiten, DIN A4 und eine farbige Bildbeilage, Umfang ca. 8-20 Seiten, DIN A4

Die spezifischen Anforderungen an die Druckwerke sind der Anlage d) (Exemplarische Kostenkalkulation – Reguläres Staatsexamen) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis55 %
Qualität45 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Diese Rahmenvereinbarung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft und endet am 31. Dezember 2026. Der Auftraggeber kann diese Rahmenvereinbarung zweimalig durch einseitige Erklärung um je weitere 2 Jahre verlängern. Dieses Optionsrecht muss jeweils bis spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffent … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Imprimerie Centrale, Luxemburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f9ffebcf-d362-48bd-ba73-9be58f4940de.