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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Reifenkomplettservice in drei Losen

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 E52687113veröffentlicht 28.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 342 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 3: Reifenkomplettservice Linienbusse (KOM)in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: Reifenkomplettservice Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge (LNFZ) bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhängerin 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 2: Reifenkomplettservice Nutzfahrzeuge (NFZ) größer 3,5 Tonnen Gesamtgewichtin 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre12.03.2026 – 11.03.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 11.03.2030
    vor 8 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zur Sicherstellung des ÖPNV im Rhein-Neckar-Ballungsraum betreibt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) derzeit bis zu 130 Linienbusse und ca. 300 Dienstfahrzeuge. Die Dienstfahrzeugflotte setzt sich aus Pkw, leichten Nutzfahrzeugen, Anhängern und Nutzfahrzeugen zusammen. Für die Wartung und Instandhaltung dieser Fahrzeuge unterhält die RNV zwei Kfz-Werkstätten an den Standorten Mannheim und Ludwigshafen sowie einen weiteren Busstandort in Heidelberg. Für die Standorte Mannheim und Ludwigshafen beabsichtigt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (Auftraggeberin), Rahmenvereinbarungen für drei Lose zur Durchführung eines Reifenkomplettservices für Dienst- und Sonderfahrzeuge abzuschließen. Es dürfen nur vom Fahrzeughersteller freigegeben Reifen verwendet werden. Die aktuelle Zusammensetzung der Fahrzeugflotte wird in der Anlage zur Leistungsbeschreibung (Datei „Fahrzeugliste Stand 10/2025“) beigefügt. Für die Rahmenvereinbarungen gelten die in den Vergabeunterlagen (Preisblatt) genannten Maximalbestellmengen. Ein Anspruch auf Abnahme der Maximalbestellmengen besteht nicht. Folgende Lose können vergeben werden: • Los 1 Reifenkomplettservice Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge (LNFZ) bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger, • Los 2 Reifenkomplettservice Nutzfahrzeuge (NFZ) größer 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und • Los 3 Reifenkomplettservice Linienbusse (KOM).

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Reifenkomplettservice Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge (LNFZ) bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Anhänger

Los 1 umfasst eine Dienstleistung als Gesamtpaket, das folgende Leistungen beinhaltet: • Reifenmontage • Reifenreparatur • Radwechsel • Auswuchten • Altreifenentsorgung Die Durchführung der Leistungen erfolgt beim Bieter – entweder in einer bietereigenen Werkstatt, in einer Partner- bzw. Servicewerkstatt des Bieters oder in der Werkstatt eines Dritten/Subunternehmers. Die Entfernung der vom Bieter benannten Werkstatt darf einen Radius von maximal 20 km Luftlinie ab dem Standort der RNV, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim, nicht überschreiten. Dies dient der Sicherstellung einer hohen Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge, einer schnellen Reparatur – insbesondere bei Pannenhilfe – und damit möglichst geringen Ausfallzeiten. Zur Ermittlung der Einhaltung des maximalen Radius wird das Tool https://motjet.de/ verwendet. Die Beauftragung / Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung erfolgt durch die Auftraggeberin mittels Bestellung per E-Mail an den Bieter. Der konkrete Ablauf ist wie folgt: Das Fahrzeug wird durch die Auftraggeberin zum telefonisch oder per E-Mailvereinbarten Termin in die im Angebot benannte Werkstatt des Bieters verbracht. Sodann stellt der Bieter per E-Mail einen Kostenvoranschlag an die rnv aus und bespricht mit dieser ggf. die Abwicklung. Die Preise in dem Kostenvoranschlag müssen den (ggf. gemäß Ziffer 4.1.1 des Vertrags angepassten) Preisen aus dem Angebot des Bieters entsprechen. Die rnv löst daraufhin per E-Mail eine verbindliche Bestellung beim Bieter aus. Die beauftragte Dienstleistung ist sodann innerhalb einer Frist von 48 Stunden zu erbringen. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der verbindlichen Bestellung beim Bieter per E-Mail und endet mit der Mitteilung des Bieters an die rnv per E-Mail, dass das Fahrzeug abgeholt werden kann. Der geschilderte Ablauf gilt nur werktags, nicht an Sonn- oder Feiertagen. Ist das Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet, sind die Räder mit funktionierenden, fahrzeugspezifisch passenden Reifendrucksensoren auszurüsten und im Fahrzeug entsprechend anzulernen. Neureifen sind grundsätzlich als Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) in der zum Fahrzeug und zur Felge passenden Dimension zu liefern. Beispielreifengrößen sind: 145/80 R13 78L 155 R13 80N 165/70 R14 81T 175/65 R15 84H 205/55 R16 94H 215/55 R16 97V 235/60 R17 106V 235/65 R17 108V 245/55 R17 109Y 235/55 R18 100V 255/55 R18 109Y Die Aufzählung der Reifengrößen ist nicht abschließend. Die Neureifen müssen die Anforderungen der EU-Kennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 einhalten. Folgende Reifenindizes müssen erfüllt werden: • Rollwiderstandindex: Klasse B oder besser • Nasshaftung: mindestens Klasse B • externen Rollgeräusch: Klasse A

4 Jahre–
2
Reifenkomplettservice Nutzfahrzeuge (NFZ) größer 3,5 Tonnen Gesamtgewicht

Los 2 umfasst eine Dienstleistung als Gesamtpaket, das folgende Leistungen beinhaltet: • Reifenmontage • Reifenreparatur • Radwechsel • Auswuchten • Altreifenentsorgung Die Durchführung der Leistungen erfolgt beim Bieter – entweder in einer bietereigenen Werkstatt, in einer Partner- bzw. Servicewerkstatt des Bieters oder in der Werkstatt eines Dritten/Subunternehmers. Die Entfernung der vom Bieter benannten Werkstatt darf einen Radius von maximal 20 km Luftlinie ab dem Standort der RNV, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim, nicht überschreiten. Dies dient der Sicherstellung einer hohen Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge, einer schnellen Reparatur – insbesondere bei Pannenhilfe – und damit möglichst geringen Ausfallzeiten. Zur Ermittlung der Einhaltung des maximalen Radius wird das Tool https://motjet.de/ verwendet. Die Beauftragung / Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung erfolgt durch die Auftraggeberin mittels Bestellung per E-Mail an den Bieter. Der konkrete Ablauf ist wie folgt: Das Fahrzeug wird durch die Auftraggeberin zum telefonisch oder per E-Mailvereinbarten Termin in die im Angebot benannte Werkstatt des Bieters verbracht. Sodann stellt der Bieter per E-Mail einen Kostenvoranschlag an die rnv aus und bespricht mit dieser ggf. die Abwicklung. Die Preise in dem Kostenvoranschlag müssen den (ggf. gemäß Ziffer 4.1.1 des Vertrags angepassten) Preisen aus dem Angebot des Bieters entsprechen. Die rnv löst daraufhin per E-Mail eine verbindliche Bestellung beim Bieter aus. Die beauftragte Dienstleistung ist sodann innerhalb einer Frist von 48 Stunden zu erbringen. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der verbindlichen Bestellung beim Bieter per E-Mail und endet mit der Mitteilung des Bieters an die rnv per E-Mail, dass das Fahrzeug abgeholt werden kann. Der geschilderte Ablauf gilt nur werktags, nicht an Sonn- oder Feiertagen. Ist das Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet, sind die Räder mit funktionierenden, fahrzeugspezifisch passenden Reifendrucksensoren auszurüsten und im Fahrzeug entsprechend anzulernen. Neureifen sind grundsätzlich als Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) in der zum Fahrzeug und zur Felge passenden Dimension zu liefern. Beispielreifengrößen sind: 215/75 R17,5 126/124M 235/75 R17,5 132/130M 285/70 R19,5 146/144M 295/80 R22,5 152/148K 315/80 R22,5 156/150M 215/75 R17,5 126/124M 285/70 R19,5 146/144M 295/80 R22,5 152/148K 315/80 R22,5 156/150M 215/75 R17,5 126/124M Die Aufzählung der Reifengrößen ist nicht abschließend. Die Neureifen müssen die Anforderungen der EU-Kennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 einhalten. Folgende Reifenindizes müssen erfüllt werden: • Rollwiderstandindex: Klasse B oder besser • Nasshaftung: mindestens C • externen Rollgeräusch: Klasse A

4 Jahre–
3
Reifenkomplettservice Linienbusse (KOM)

Los 3 umfasst die Lieferung von Reifen und Felgen, das Auswuchten sowie die Altreifenentsorgung als Gesamtpaket. Der Bieter ist verpflichtet, defekte oder abgefahrene Räder abzuholen und diese durch neue oder runderneuerte Räder bzw. Reifen zu ersetzen – wie in Punkt 3.3.3 beschrieben. Der Austausch erfolgt im Tauschverfahren, um Standzeiten der Linienbusse zu vermeiden. Hierfür stehen Lagerkapazitäten an zwei Standorten der RNV zur Verfügung: • Möhlstraße 27, 68165 Mannheim • Hauptstraße 320, 67067 Ludwigshafen am Rhein An beiden Standorten sind einsatzbereite Räder in den jeweils benötigten Größen vorrätig. Bestellte Räder müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ersetzt werden, da die Lagerkapazitäten – und damit verbunden Kosten und Platz – begrenzt sind. Die Frist beginnt mit Eingang der Bestellung beim Bieter, die durch die Auftraggeberin per E-Mail ausgelöst wird, und endet mit der Anlieferung im entsprechenden Lager der RNV. Die Fahrzeuge sind mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet. Die gelieferten Räder müssen mit funktionierenden, fahrzeugspezifisch passenden Reifendrucksensoren ausgerüstet sein. Die Montage der Räder auf die KOM-Fahrzeuge erfolgt durch die Auftraggeberin. Neureifen sind grundsätzlich als Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) in der zum Fahrzeug und zur Felge passenden Dimension zu liefern. Die Neureifen müssen die Anforderungen der EU-Kennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 einhalten: • Rollwiderstandindex: Klasse B oder besser • Nasshaftung: mindestens C • externen Rollgeräusch: Klasse A Die Reifengrößen sind: Neureifen 275/70 R22,5 Runderneuerter Reifen 275/70 R22,5 Neureifen 315/60 R22,5. Die Felgen müssen vom Hersteller für den jeweiligen KOM freigeben sein: Felge 22,5 x 9,00 4200kg Felge 22,5 x 7,50.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.03.2026
Vertragsende
11.03.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit des Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Zeitraum von vier Jahren (z.B. beginnend am 01.08.2025 und endend am 31.07.2029). Für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH besteht darüber hinaus zweimal die Möglichkeit einer Verlängerung um 1 Jahr. Sollte die … ganz lesenDie Vertragslaufzeit des Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach einem Zeitraum von vier Jahren (z.B. beginnend am 01.08.2025 und endend am 31.07.2029). Für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH besteht darüber hinaus zweimal die Möglichkeit einer Verlängerung um 1 Jahr. Sollte die rnv diese Verlängerungsoptionen ausüben wollen, erklärt Sie dies jeweils 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in schriftlicher Form.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt … ganz lesenDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Der Auftraggeber weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 Abs. 1 LTMG bei Angebotsabgabe abzugebe … ganz lesenDer Auftraggeber weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 Abs. 1 LTMG bei Angebotsabgabe abzugeben haben. Die hierfür zu verwendenden Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Zudem haben Bewerber / Bieter eine Eigenerklärung über Beziehungen zu Russland („Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022“) mit dem Teilnahmeantrag und mit dem Erstangebot und ggf. finalen Angebot abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Driver Reifen und KFZ-Technik GmbH, Breuberg–
2Driver Reifen und KFZ-Technik GmbH, Breuberg–
3Euromaster GmbH, Mannheim–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5727375a-232b-4752-8913-923d35b1eb62.