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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer ESG-Reporting-Software (SaaS) für den Bayerischen Rundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · München, Bayern

Aktenzeichen BR-2026-0030veröffentlicht 24.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 74 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 2 Monaten
  4. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 38 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 37 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer ESG-Reporting-Softwae (SaaS) für den Bayerischen Rundfunk und weitere Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Bieter für eine Laufzeit von 24 Monaten, vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 (Grundlaufzeit), mit der automatischen Verlängerungsoption um 2 mal 12 Monate bis zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten geschlossen werden.

Die Höchstabnahmemenge für die Gesamtlaufzeit von 48 Monaten ist für die ausgeschriebenen Leistungen unterschiedlich. Diese Höchstabnahmemengen sind im Preisblatt in der Spalte C angegeben!

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung, der sichere Betrieb und die fortlaufende Weiterentwicklung einer ESG Nachhaltigkeitsdatenmanagement Software als Software as a Service Lösung (im Folgenden "ESG Tool"). Das ESG Tool muss den beteiligten Rundfunkanstalten (RFA) insbesondere ermöglichen, - jährlich Klimabilanzen zu erstellen, - Nachhaltigkeitsberichte nach dem Voluntary Standard (VS) zu erstellen (freiwillig; sowie aggregiert auf ARD Ebene in einem mehrjährigen Turnus) und - Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu erstellen. Das ESG Tool ist als modulare Lösung bereitzustellen. Die Rundfunkanstalten müssen die fachlichen Module - mindestens "Klimabilanz", "VS-Bericht" und "CSRD-Bericht" - jeweils eigenständig beauftragen und nutzen können. Die Software muss so ausgestaltet sein, dass mehrere Rundfunkanstalten parallel damit arbeiten können. Jede Rundfunkanstalt verfügt über einen technisch und organisatorisch abgegrenzten Arbeitsbereich (Instanz oder Mandant) wie in Abschnitt 2.1 und folgend beschrieben. Eine zentrale ARD Sicht muss aggregierte Daten - insbesondere für eine konsolidierte ARD Klimabilanz sowie für einen ARD weiten VS Bericht - darstellen können, ohne die Datenhoheit der einzelnen Rundfunkanstalten zu beeinträchtigen. Diese kann systemintern oder durch Zulieferungen der einzelnen RFAs erfolgen. Das ESG Tool muss die Rundfunkanstalten bei Datenerhebung, -validierung, -auswertung, Berichterstellung, Dokumentation und Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen unterstützen. Daten, Kennzahlen und Belege sind revisionssicher, historisch nachvollziehbar und für externe Prüfer einsehbar bereitzustellen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter al … ganz lesenBerufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate). Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 1,0 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Finanzkennzahlen
Bonitätsnachweis - Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) ), aus welch … ganz lesenBonitätsnachweis - Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels Zeugnis einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) ), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 % (entspricht in der unten beispielhaft dargestellten Tabelle 5 - Risikoklassen einer Risikoklasse nicht höher als III) Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Eintragung in das Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erl … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpa … ganz lesenReferenzen - Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen. Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss die Bereitstellung einer ESG-Tool als SaaS-Lösung zum Gegenstand haben. Weitere Anforderungen an die Referenz: Das ESG-Tool muss eine komplexe Organisationsstruktur abgebildet haben. Mindestens bei einer Referenz müssen die Daten für ei-ne VS-Berichterstattung oder "VSME+"-Berichtserstattung erfasst worden sein. Mindestens bei einer Referenz muss eine CSRD-Berichtserstattung umgesetzt worden sein.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Der Bieter muss ein ISO 27001 Zertifikat (oder eine vergleichbare Beschreibung der wesentlichen Anforderungen) vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch bis zu zwei Male um jeweils 12 Monate, wenn keine der beiden Parteien diese Verein-barung 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Optionen
Im Preisblatt sind Leistungen als "optional" bezeichnet. Der Preis für diese Leistungen geht in die Bewertung des Angebots ein. Es besteht jedoch für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten keine Abnahmeverpflichtung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von z … ganz lesenDie ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzlich zum Auftraggeber sind die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bezugsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung. Radio Bremen Deutschlandradio Hessischer Rundfunk Südwestrundfunk Mitteldeutscher Rundfunk Norddeutscher Rund … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zusätzlich zum Auftraggeber sind die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bezugsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung. Radio Bremen Deutschlandradio Hessischer Rundfunk Südwestrundfunk Mitteldeutscher Rundfunk Norddeutscher Rundfunk Deutsche Welle Saarländischer Rundfunk. Darüber muss die Rahmenvereinbarung für weitere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten beitrittsoffen sein.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YTTF933CC# Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rundfunkplatz 1, 80335 München
Website
br.de
Kontakt
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de

Bei uns erfasst

160Bekanntmachungen
20Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c7f47be7-3d7f-46fd-9e04-4b5f763383ec.