Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung3 Berichtigungen

Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit IT-(Standard)Hardware

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 2023/0482/K13veröffentlicht 17.01.2024erstmals 17.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 963 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.01.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
6 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 7,2 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre08.04.2024 – 07.04.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 56 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätsmanagement (B2)22,5 %
  • Reklamationskonzept (B3)22,5 %
  • Zertifizierung Militärstandard (b4)5 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 34 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    18 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 07.04.2028
    vor 31 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist die Schließung eines Rahmenvertrages zur Belieferung mit IT-(Standard)-Hardware einschließlich der Bereitstellung eines webbasierten Onlineshops, bei Bedarf die Bereitstellung einer Warenkorbdatei.

Vertragspartnerin ist die OVGU, weitere Bezugsberechtigte sind folgende Einrichtungen im Bundesland Sachsen-Anhalt:

• Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitätsplatz 10, 06108 Halle

• Hochschule Anhalt, Bernburger Straße 55, 06366 Köthen

• Hochschule Magdeburg-Stendal, Breitscheidstraße 2, 39114 Magdeburg

• Hochschule Merseburg, Eberhard-Leibnitz-Straße 2, 06217 Merseburg

• Hochschule Harz, Friedrichstraße 57-59, 38855 Wernigerode

• Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, Neuwerk 7, 06108 Halle (Saale)

• Theologische Hochschule Friedensau, An der Ihle 19, 39291 Friedensau

• Universitätsklinikum Magdeburg, Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg

• Universitätsklinikum Halle (Saale), Ernst-Grube-Straße 40, 06120 Halle (Saale)

Der Einsatz von IT-(Standard)-Hardware erfolgt in v. g. Einrichtungen (Bezugsberechtige einschl. OVGU) in den Bereich Lehre, Forschung, Verwaltung und Geschäftsbetrieb. Ziel des Rahmenvertrages ist die Regelung der Bedingungen für Einzelaufträge während der Laufzeit. Der Bestellprozess soll mittels mandantenfähigem elektronischen Shop-System, welches über einen Web-Browser genutzt werden kann und vom Auftragnehmer bereitgestellt wird, abgebildet werden. Eine eingegrenzte Abbildung der Produkte im Shop-System muss für jeden Mandanten (Einrichtung) möglich sein. Jede Einrichtung hat in der Regel eine Vielzahl von Lieferstellen, welche sich auch auf unterschiedliche Gemeindegebiete verteilen können. Es ist jedoch beabsichtigt, eine zentrale Lieferstelle in den jeweiligen Einrichtungen einzurichten.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualitätsmanagement (B2)22,5 %
Reklamationskonzept (B3)22,5 %
Zertifizierung Militärstandard (b4)5 %
Preis50 %
Qualität
Qualitätsmanagement (B2)
Qualität
Reklamationskonzept (B3)
Qualität
Zertifizierung Militärstandard (b4)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalif … ganz lesenNachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
08.04.2024
Vertragsende
07.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
7.200.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
18 Tage
Angebotsöffnung
19.03.2024, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1. und 2.. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle / Saale
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeo … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim M … ganz lesen1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 13,48 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA) 4.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html 5. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (gem. § 55 Abs. 2 VGV)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)

Alle 3 offenen Ausschreibungen von Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13), dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.03.2024
  3. 3. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.03.2024 auf 18.03.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 16.02.2024
  5. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.03.2024
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.02.2024 auf 04.03.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a8fc2460-9621-4002-a44a-bfbcdcc6af44.