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vergebenEU-weitDienstleistungen

Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfungsleistungen

Toll Collect GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 11-VST-E-2023veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Kosten40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die zu vergebende Leistung ist rahmenvertraglich strukturiert und umfasst die Geschäftsjahre 2024, 2025, 2026, 2027, insbesondere mit folgenden Prüfungsleistungen: - Prüfungen Jahresabschlüsse inkl. der Tochtergesellschaften und Konzernabschlüsse (§ 316 ff. HGB), - Prüfungen § 53 HGrG sowie Bezügebericht - Ggf. Zusatzleistungen, Sonderprüfungen und ad hoc Beauftragungen.

Beschreibung des Loses

Der Prüfungsumfang ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Rechtsnormen sowie den vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten Grundsätzen. Als große Kapitalgesellschaft sowie auch auf Grund des Gesellschaftsvertrages besteht gem. § 316 Abs. 1 HGB i.V.m. § 317 HGB die Verpflichtung, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und diese durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Als Toll Collect Konzern sind wir gem. § 290 HGB i.V.m. § 316 Abs. 2 HGB auch verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen und diesen durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Prü-fungsumfang umfasst alle Tochtergesellschaften des Toll Collect Konzerns. Zusätzlich sind die Vorschriften über die Prüfung von Unternehmen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu beachten und müssen in die Prüfung mit einbezogen werden. Ebenso wird noch eine Prü-fung des Bezügeberichts in den Prüfungsumfang mit einbezogen. Darüber hinaus wird die Prüfung des Jahresabschlusses im Hinblick auf eine prüferische Durchsicht für die Einhaltung der Anforderungen an die Geschäftsführung und des Aufsichtsrates bei der An-wendung des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK) des Bundes erweitert. Im Rahmen der Abschlussprüfungen muss der Prüfungsleiter vor Ort ferner für ad hoc Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung stehen. Der verantwortliche Prüfungspartner hat jeweils am Eröffnungs- und am Schlussgespräch mit dem Auftraggeber am Sitz der Gesellschaft persönlich teilzunehmen. Der verantwortliche Prüfungspartner nimmt ebenso an den Ver-handlungen des Aufsichtsrates zu den Vorlagen über den Jahresabschluss teil und berichtet über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung. Die Prüfung hat auch unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung zu erfolgen, insbesondere auch unter Berücksichtigung IDW PS 720, IDW PS 220, IDW PS 450, IDW PS 203, in der jeweils neuesten Fassung. Die Prüfung sollte grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Auftraggebers am Sitz der Gesellschaft stattfinden. Sie kann aber auch nach Rücksprache mit dem Auftraggeber teilweise in hybrider Form stattfinden. Wir nutzen dazu das System Webex. Für den ersten Prüfungszeitraum (Jahresabschluss zum 31.12.2024) ist ein Prüfbericht in einer Auf-lage von mind. fünf Stück (in deutscher Sprache sowie auch eine Version als PDF) zu erstellen, der spätestens 1 Monat nach dem Schlussgespräch vorliegen muss. Weiterhin sind fünf Testate zu erstel-len. Für die Folgejahre sind mindestens in Art und Umfang die gleichen Dokumente zu erstellen. Die Projektsprache ist deutsch. Jegliche Korrespondenz, alle Prüfungsunterlagen und jegliche Prüfungs-notizen sind deutschsprachig zu verfassen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität60 %
Kosten40 %
Qualität
Bei der Wertung des Kriteriums Leistung übt der Auftraggeber seinen subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen vor. Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: - 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) - 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) - 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitreichenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) - 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich geringfügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) - 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) - 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt) Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote auszuschließen, bei denen mindestens eines der quali-tätsbezogenen Wertungskriterien nur mit 2 Punkten oder weniger bewertet wurde. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber nicht bereit ist, mangelbehaftete bzw. ungenügende Darstellungen / Leistungserwartungen zu bezuschlagen.
Kosten
Das preisniedrigste Angebot erhält 10 Punkte. Für die nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: "Punktzahl Bieter =" ("Niedrigster Preis" *"10" )/"Preis Bieter" Die Ergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Anschließend wird der Auftraggeber die jeweiligen Punktzahlen gemäß der oben dargestellten Wertungsmatrix gewichten. (Nähere Angaben in der Angebotsaufforderung)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit kann dreimal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 13 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragge-ber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Der Rahmenvertrag umfasst die Prüfungen ab dem Geschäftsjahr 2024 für maximal 4 Prüfperioden und endet spätestens mit der Erbringung der letzten Prüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2027, sofern von den rahmenvertraglichen Verlängerungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FH379 Mit o.g. Bekanntmachungsnummer wurde bereits ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aufgrund technischer Probleme durch die Einführung von eForms konnte kein nachgelagerter Projektraum zur Angebotsphase erstellt werden. Aus diesem Grund wurde ein neues P … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y0FH379 Mit o.g. Bekanntmachungsnummer wurde bereits ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Aufgrund technischer Probleme durch die Einführung von eForms konnte kein nachgelagerter Projektraum zur Angebotsphase erstellt werden. Aus diesem Grund wurde ein neues Projekt als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erstellt. Zudem kann zur Zeit die Auswahl zur Einreichung der Angebote in Textform nicht isoliert ausgewählt werden. Wir weisen daraufhin, dass die Angebote ausschließlich in Textform eingereicht werden sollen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7773e74-5566-498a-ac38-322ca97befee.