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offenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Werkschutz 2027-2033

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen 23/RV 2027veröffentlicht 09.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 3 Tagen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.11.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.04.2027 – 31.03.2033, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Darmstadt64291, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsatellite.dtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
    vor 5 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über satellite.dtvp.de
    in 3 Tagen
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 45 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2033
    in 5 Monaten

Beschreibung

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH betreibt in Darmstadt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Auf dem Gelände sind rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; hinzu kommen jährlich über 1.100 Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus aller Welt sowie durchschnittlich rund 120 Besucher pro Tag. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht mit der Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) eines der größten Forschungsbauvorhaben Europas. Die AG sind verpflichtet, Rechtsvorschriften zum Schutz von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstigen Rechten von Personen einzuhalten sowie Rechtsgüter Dritter vor Schäden zu schützen, die von den Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen ausgehen können. Zugleich sollen sich Beschäftigte, Gäste und Nutzer der Gebäude und Flächen sicher und willkommen fühlen. Zur Erfüllung dieser Ziele bedienen sich die AG der Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit des AN. Der Werkschutz nimmt auf dem Forschungscampus eine Schlüsselrolle ein: Er schützt Personen, Gebäude, Anlagen und Werte, sichert den geordneten Zutritt, wirkt bei der Gefahrenabwehr mit und ist rund um die Uhr Anlaufstelle für Beschäftigte und Gäste. AG und AN verstehen die Zusammenarbeit als partnerschaftliches Dienstleistungsverhältnis, das auf Zuverlässigkeit, Qualität, Transparenz, Vertrauen und kontinuierlicher Verbesserung beruht. Der AN verpflichtet sich, die ihm übertragenen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen und alles nach den konkreten Umständen Erforderliche und Zumutbare zu tun, was der Zielerreichung dient. Er verschafft sich hierzu Kenntnisse über die vertragsgegenständlichen Flächen und Gebäude, die ihn in die Lage versetzen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu organisieren und bedarfsgerecht umzusetzen sowie den AG zu informieren. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Einsatz von geeignetem, geschultem Stammpersonal. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien diesen Vertrag.

Zielsetzung Ziel des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung eines professionellen, verlässlichen und zugleich flexiblen Werkschutzes für die Liegenschaften der GSI und der FAIR. Der AN gewährleistet durch qualifiziertes Personal und definierte Sicherheitsprozesse insbesondere: - den Schutz von Personen (Beschäftigte, Gäste, Besucher, Fremdfirmen), - den Schutz von Gebäuden, Anlagen, kritischer Infrastruktur, Sachwerten und Informationen, - die Kontrolle von Zutritt und Zufahrt sowie einen repräsentativen Empfangsdienst, - die Überwachung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die qualifizierte Alarm- und Interventionsbearbeitung, - die Mitwirkung an Gefahrenabwehr, Notfall- und Krisenmanagement, - einen störungsfreien Betriebsablauf sowie die Unterstützung der betrieblichen Abläufe der Auftraggeber (AG). Organisatorisch verfolgen dieAG das Ziel, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. Grund hierfür ist insbesondere die laufende FAIR-Baumaßnahme, die sukzessive Übernahme des Betriebs von Gebäuden und Flächen der FAIR GmbH durch die GSI, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimetersdoppeltchutzes sowie mögliche neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Der genaue Leistungsbedarf (Umfang, Zeitpunkte, Schwerpunkte) kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht abschließend bestimmt werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand, Leistungsebenen und Abruf

Grundprinzip und Einzelabrufe Der Rahmenvertrag bildet die vertragliche Grundlage für den flexiblen, bedarfsgerechten Abruf einzelner Leistungen (Teil A Ziffer 1). Abgerufen werden Leistungen nach Maßgabe der Teil B Ziffern 1.2 und 1.3; die Abrechnungseinheiten und Einheitspreise ergeben sich aus dem Kalkulationsblatt (Anlage 3). Der AN stellt qualifiziertes und in die Liegenschaften eingewiesenes Personal sowie die definierten Sicherheitsdienstleistungen auf Abrufbasis bereit. Die AG bestimmen den konkreten Leistungsumfang (Anzahl der Stunden, Qualifikationsniveau, Einsatzzeiten, Einsatzorte, Schwerpunkttätigkeiten) bedarfsgerecht und ruft die Leistungen über Einzelabrufe oder vereinbarte Einsatzpläne ab. Der AN stellt sicher, dass stets ausreichend qualifiziertes, ortskundiges Personal verfügbar ist, um auch kurzfristige und variable Bedarfe zuverlässig abzudecken. Diese Vertragsgestaltung trägt der dynamischen Entwicklung des Standorts Rechnung: Umfang, Zeitpunkte und Schwerpunkte der abzurufenden Leistungen können sich während der Vertragslaufzeit verändern - insbesondere durch den Baufortschritt auf der FAIR-Anlage, noch ausstehende Vorgaben aus der Baugenehmigung, die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung. Auch weitere, heute noch nicht absehbare sicherheitsrelevante Entwicklungen können im Rahmen der vereinbarten Leistungsarten und Bandbreiten berücksichtigt werden.

Leistungsebenen Die Leistungen dieses Rahmenvertrags gliedern sich in drei Ebenen. Die Zuordnung bestimmt, wie eine Leistung abgerufen wird; sie ändert weder die Vergütungssystematik nach Teil A Ziffer 8 noch begründet sie eine Abnahmeverpflichtung der AG. Regel- und Vertretungsleistung: der derzeit bekannte, voraussichtlich dauerhaft fortbestehende Leistungsumfang. Hierzu gehören der Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst an der Hauptpforte im 24/7-Betrieb (Regelleistung, Ziffer 4.2) sowie der vertretungsweise Empfangs- und Servicedienst am KBW (Vertretungsleistung, Ziffer 4.3). Sie werden laufend abgerufen. Bedarfsleistungen: Leistungen, für deren Erbringung zusätzliches Personal über die Regel- und Vertretungsleistung hinaus erforderlich ist. Sie werden je nach Vorlauf als planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1) oder als kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2) nach Maßgabe der Ziffer 1.3 abgerufen; der Katalog möglicher Tätigkeiten (Ziffer 4.4.3) ist nicht abschließend. Sicherheitsberatung, Analyse und Fachplanung (Ziffer 4.5): die laufende sicherheitsfachliche Beratung ist mit den Einheitspreisen abgegolten; die Erstellung schriftlicher Ausarbeitungen wird gesondert abgerufen. Sämtliche Abrufe erfolgen ausschließlich durch die Abteilung Zentrale Dienste (ZDI) in Textform; ein Anspruch des AN auf Abruf besteht nicht.

Abrufverfahren und Reaktionszeiten Kurzfristige Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3). Planbare Bedarfsleistung (Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an. Form des Einzelabrufs: Einzelabrufe erfolgen in Textform und benennen mindestens die Leistungsart, das Personalprofil, die Anzahl der Kräfte, den Einsatzort, Einsatzbeginn und -ende sowie eine fortlaufende Abrufnummer. In dringenden Fällen kann der Abruf mündlich erfolgen; er ist unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, in Textform nachzuholen. Je abgerufener Kraft und Einsatz einer Bedarfsleistung (Ziffer 4.4) werden mindestens vier Stunden vergütet, auch wenn die tatsächliche Einsatzdauer geringer ist. Dies gilt nicht für Einsätze, die sich unmittelbar an eine ohnehin geleistete Schicht derselben Kraft anschließen. Die AG können einen bestätigten Einzelabruf bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn ohne Kostenfolge absagen. Bei späterer Absage werden 50 % der abgerufenen Stunden vergütet; erfolgt die Absage nach Dienstantritt, werden die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch die Mindestabrufdauer, vergütet. Absagen bedürfen der Textform.

Flexibilität und Leistungsänderungen Der AN muss - insbesondere über die nach Teil A Ziffer 5 Nr. 11 verbindlichen Konzepte - sicherstellen, dass er auf folgende dynamische Entwicklungen flexibel reagieren kann: - FAIR-Baustellenentwicklung und sukzessive Gebäudeübernahmen durch die GSI (2026-2029 und darüber hinaus), - die derzeit noch nicht abschließend entschiedene Umsetzung des Perimeterschutzes und eine hiermit möglicherweise verbundene Ausweitung der Videoüberwachung mit entsprechend intensiveren Monitoring-Aufgaben, - Ausweitung der drohnengestützten Überwachung nach Ziffer 4.2.6, - Änderungen durch bauliche Maßnahmen, Sanierungen oder neue Vorgaben aus der Baugenehmigung. Anpassungen innerhalb des in Teil B beschriebenen Leistungsspektrums und innerhalb des Höchstwerts nach Teil A Ziffer 1 sind Ausführung dieses Rahmenvertrags und keine Änderung des Auftrags. Sie sind über den Abrufmechanismus und die Werkschutzanweisung abbildbar. Leistungen, die nach Art über das beschriebene Leistungsspektrum hinausgehen, sowie Abrufe nach Erreichen des Höchstwerts sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; über ihre Beauftragung entscheiden die AG gesondert.

Zusatz- und Sonderleistungen Über die Grundbesetzung hinaus können jederzeit zusätzliche qualifizierte Kräfte für Stunden, Tage oder längere Zeiträume abgerufen werden (z. B. bei Bauphasen, Veranstaltungen, Umsetzung des Perimeterschutzes, verstärkter Videoüberwachung oder zur Vertretung am KBW-Empfang nach Ziffer 4.3).

Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung19 von 19 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens … ganz lesen1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Der/Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, für die von ihm/ihr eingesetzte Personen eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 Euro für Personenschäden, 1.000.000,00 Euro für Sachschäden, 1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden 500.000,00 Euro für Bearbeitungsschäden und 500.000,00 Euro für Schlüsselverlust und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit vorzulegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
1.6 Eigenerklärung ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Eigenerklärung zur Einhaltung der Normen im Sinne der ISO 9001 (oder einer gleichwertigen Norm von akkreditierten Stellen zertifiziert)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts … ganz lesen1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten. Zum Nachweis der Eignung sind mindest … ganz lesenReferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten. Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben. a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr. b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche. c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst. d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Finanzkennzahlen
Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (b … ganz lesen1.4 Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abrufverfahren und Reaktionszeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2): - Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1):
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
1.8 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik & Dokumentation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Bereitstellung (Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6) - Sicherheits- und Einsatzmanagementsoftware Leistungsbeschreibung Ziffer 7.4) - Wächterkontrollsystem (Leistungsbeschreibung Ziffer 7.5)
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
1.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Fahrzeugvorhaltung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.2) - Drohnengestützte Überwachung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.2.6) - Bedarfsleistungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2) - Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servi … ganz lesen1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2) - Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servicekräfte (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.1) - Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.4) - Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.5) - Zusätzliche Anforderungen - Empfangskraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.6)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Qualitätsmanagement und Leistungsqualität - Leistungsbeschreibung Ziffer 6.1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Enthalten in Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" Der AN betreibt ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig dokumentiert), das die Leistungen dieser Leistungsbeschreibung abdeckt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
DIN 77200-1 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Anforderung zu Zertifikaten aus Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx"
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Abrufverfahren und Reaktionszeiten - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx" - Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf … ganz lesen1.7 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Abrufverfahren und Reaktionszeiten - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx" - Kurzfristige Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.2): Bereitstellung zusätzlichen qualifizierten Personals innerhalb von 120 Minuten nach Abruf durch die AG. Der AN hält hierfür geeignete Springer mit Ortskenntnis vor. Für kurzfristige Bedarfsleistungen gilt der Zuschlag gemäß Kalkulationsblatt (Anlage 3). - Planbare Bedarfsleistung (Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4.1): Anzeige durch die AG mindestens drei Werktage im Voraus; der AN bestätigt die Machbarkeit innerhalb von acht Stunden. Ein Zuschlag fällt nicht an.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Anforderung aus Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" - Bestätgung durch Einreichung "3 Eignung TEIL 1.docx" hier 1.8 und 1.9
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen - - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2): Die Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals sind durchgehend sicherzustellen. LV Ziffer 5.2.1 enthält die allgemeine … ganz lesen1.10 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Personal- und Leistungsanforderungen - - Qualifikationsanforderungen (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2): Die Mindestanforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals sind durchgehend sicherzustellen. LV Ziffer 5.2.1 enthält die allgemeinen Anforderungen, die für alle Sicherheits- und Servicekräfte gelten; LV Ziffern 5.2.2 bis 5.2.6 enthalten die zusätzlichen profilbezogenen Anforderungen je Personalprofil. Das eingesetzte Personal muss über ausgeprägtes technisches Verständnis verfügen, um sicherheitstechnische Einrichtungen (Gebäudeleittechnik, Gefahrmeldeanlagen, Videoüberwachung) bedienen und beobachten zu können; in Störfällen müssen Handlungsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt werden können. Ergänzend gelten die Anforderungen der DIN 77200-1 (oder vergleichbar) als Mindestanforderungen (Teil A Ziffer 5). - Allgemeine Anforderungen an alle Sicherheits- und Servicekräfte (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.1): Zuverlässigkeit und Registrierung - Freigabe im Bewacherregister (§ 16 BewachV) vor Ersteinsatz, - beim erstmaligen Einsatz und nach Aufforderung: Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), - jährliche Eigenerklärungen zum Datenschutz und zur Nichtmitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (Format der AG). - Schulungsplan pro auftragsausführende Person Erste Hilfe und Brandschutz - Ersthelferausbildung mit regelmäßiger Auffrischung (max. 2-jährig) gemäß DGUV Vorschrift 1, einschließlich AED gemäß DGUV Information 204-010, - Brandschutzhelferausbildung (oder gleichwertig) mit regelmäßiger Auffrischung (max. 4-jährig) gemäß DGUV Information 205-023. Einweisungen und Ortskenntnis - jährliche Ein- und Unterweisung in die Werkschutzanweisung der AG sowie in die Dienstanweisungen, - Kenntnis der standortspezifischen Gefahren (Hochspannung, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Druckgasflaschen, Ammoniak-Kühlanlage etc.) nach Unterweisung, - Ortskenntnis der zu betreuenden Liegenschaften nach Einarbeitung. IT und Kommunikation - PC-Grundkenntnisse und Standardsoftware sowie Interesse an den bei den AG eingesetzten IT-Programmen und die Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten, - sichere Bedienung der Kommunikations- und Gefahrmeldetechnik nach Einweisung, - Anwendung des elektronischen Wachbuchs und des Wächterkontrollsystems nach Schulung. Persönliche Anforderungen - zuverlässig, verschwiegen, vertrauenswürdig; teamfähig, repräsentativer und geübter Umgang mit Menschen, - sicheres, höfliches und verbindliches Auftreten; deeskalierende Konfliktkommunikation, - körperlich geeignete Verfassung (u. a. Transport des Notfallrucksacks); Nachtdiensttauglichkeit, - Erkennen von Risiken und Gefahren sowie ziel- und lösungsorientiertes Handeln. - erkennbares Interesse am Objekt und an der Sicherheitsorganisation des AG sowie die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an der kontinuierlichen Verbesserung mitzuwirken. - Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.4): Die Benennung und der entsprechende Nachweis über die geforderten Qualifikationen ist in der Implementierungsphase den AG mitzuteilen. Qualifikation und Erfahrung - Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder gleichwertiger Abschluss; mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutz- oder Sicherheitsdienst. - Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument Sprachen - Deutsch GER-C1, Englisch GER-B1 (Wort und Schrift). Fachliche Anforderungen - Führerscheinklasse B; arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger mit jährlicher Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter; Befähigung zur Aufzugsbefreiung nach Unterweisung; Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung. - Zusätzliche Anforderungen - Sicherheitsfachkraft (Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2.5): Die Benennung …
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Angaben aus "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" - Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten. Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die d … ganz lesenAngaben aus "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben + Referenzen.docx" - Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem GSI / FAIR Formblatt abgefragten Projektdaten. Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei Referenzen aus dem Wach- und Sicherheitsbereich, die den nachfolgenden Mindestanforderungen entspricht, anzugeben. a) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr. b) Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamtfläche. c) Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst. d) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). e) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.03.2033
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Leistungszeit beginnt am 01.04.2027 um 06:00 Uhr und endet am 01.04.2030 um 06:.00 Uhr (Grundlaufzeit drei Jahre). Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag endet zudem automatisch, wenn der Höchstwert (Ziffer 1 Nr. 3) erreicht … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Leistungszeit beginnt am 01.04.2027 um 06:00 Uhr und endet am 01.04.2030 um 06:.00 Uhr (Grundlaufzeit drei Jahre). Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertrag endet zudem automatisch, wenn der Höchstwert (Ziffer 1 Nr. 3) erreicht ist. Die AG sind einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag dreimal um jeweils zwölf Monate zu verlängern (Optionen; Laufzeitmodell 3+1+1+1). Die Ausübung der jeweiligen Option ist dem AN spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform zu erklären; der AN erklärt bereits jetzt seine Zustimmung. Der Vertrag endet spätestens am 01.04.2033 um 06.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
satellite.dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle Formblätter+spez.Anford enthalten im Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" und "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben +Referenzen.docx" 1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB 1.2 Eigenerklärung MiLoG 1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht 1.4 Weitere Angaben zum Biet … ganz lesenLeistung: Alle Formblätter+spez.Anford enthalten im Dokument "3 Eignung TEIL 1.docx" und "3 Eignung TEIL 2 - Unternehmensangaben +Referenzen.docx" 1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB 1.2 Eigenerklärung MiLoG 1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht 1.4 Weitere Angaben zum Bieter 1.5 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 1.6 Eigenerklärung ISO 9001 1.7-1.11 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Abrufverfahren und Reaktionszeiten - Sicherheits-, Kommunikations-, und Meldetechnik & Dokumentation - Regelleistung - Werkschutz-, Leitstellen- und Empfangsdienst (24/7) - Personal- und Leistungsanforderungen - Qualitätsmanagement und Leist Außerdem muss eingereicht werden - 3a ggf. Verfügbarkeitserklärung UA + Bietergemeinschaft - 4 Angebotsformblatt - 4a Kalkulationsblatt - 5 Konzeptionelle Angaben des Bieters - 6 AVV - DIN 77200-1 oder vergleichbar - Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung und Schichtleitung - Erläuterungen zum Angebot
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgeford … ganz lesenDie zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.gsi.de/datenschutzhinweise GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

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#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
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#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEDY6JPYT0J# Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform. Zu beachten ist, … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEDY6JPYT0J# Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform. Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die ANLAGE Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einreichung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papierform die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO). _________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). _________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. _________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: I. Ausschlusskriterein auf Leistungsebene: 1. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Objektleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen Qualifikation und Erfahrung - Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss, - mindestens 4-jährige Berufserfahrung in der Führung und Leitung im Werkschutzdienst (vergleichbarer Verantwortungsbereich). - Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument Sprachen - Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schrift). Fachliche Anforderungen - Führerscheinklasse B, - arbeitsmedizinische Vorsorge G26.2 sowie Ausbildung als Atemschutzgeräteträger (theoretisch und praktisch); jährliche Unterweisung im Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit K2-Schraubfilter, - Befähigung zur Aufzugsbefreiung (nach Unterweisung durch Personal der AG), - Kenntnisse der Alarm- und Störmeldeverfolgung sowie der Notschalthandlungen. Führung - Führungs- und Organisationsbefähigung, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, - Befähigung zur Personaleinsatzplanung, Einarbeitung und Unterweisung des Teams. 2. Qualifikationsprofile, Lebenslauf, Zeugnisse etc. für Schichtleitung, die die im LV beschriebenen Anforderungen nachweisen Qualifikation und Erfahrung - Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK) oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK, IHK) oder ein gleichwertiger Abschluss, - mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Werkschutzdienst. - Ausweis nach § 18 BewachV sowie das im Bewacherregister hinterlegte Ausweis- oder Identifizierungsdokument Sprachen - Deutsch GER-C2, Englisch GER-B2 (Wort und Schr …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.11.2026
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.11.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.11.2026
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.11.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 49bf5e86-869a-4992-a3cf-bca81737474b.