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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Wartung und Instandsetzung von Klima- und Kälteanlagen

EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH · Rubenow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2026001546041veröffentlicht 29.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 19 Tagen · Fragen bis 20.11.2026, 12:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
286 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (87 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
    in 12 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    in 19 Tagen
  5. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 54 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Wartung und Instandsetzung von Klima- und Kälteanlagen

Die Vergabe erfolgt in drei Fachlosen:

Los 1: Klima- und Kälteanlagen im Überwachungsbereich und an externen Standorten. Los 2: Klima- und Kälteanlagen im Kontrollbereich. Los 3: Kältemaschinen in den Bereichen ZAW, ZDW und ZLH.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 – Wartung und Instandsetzung von Klima- und Kälteanlagen im Überwachungsbereich

Gegenstand des Loses ist die regelmäßige Inspektion und Wartung sowie die bedarfsabhängige Instandsetzung der Klima- und Kälteanlagen im Überwachungsbereich der EWN GmbH und an den in der Geräteliste aufgeführten externen Standorten. Die Leistungen umfassen insbesondere die Wartung nach Herstellervorgaben, erforderliche Prüfungen und Dokumentationen sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung einschließlich Ersatzteilen, Materialien und erforderlicher Nebenleistungen. Die regelmäßigen Wartungsleistungen werden zu vereinbarten Preisen vergütet. Bedarfsabhängige Instandsetzungsleistungen erfolgen auf gesonderten Abruf innerhalb des vertraglich festgelegten Instandhaltungsbudgets. Ein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Budgets besteht nicht. Art, Umfang und Standorte der zu betreuenden Anlagen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der zugehörigen Geräteliste.

1 Jahr–
2
Los 2 – Wartung und Instandsetzung von Klima- und Kälteanlagen im Kontrollbereich

Gegenstand des Loses ist die regelmäßige Inspektion und Wartung sowie die bedarfsabhängige Instandsetzung der Klima- und Kälteanlagen im Kontrollbereich der EWN GmbH, insbesondere in den Blöcken 1 bis 6 und im Zwischenlager Nord (ZLN), soweit die Anlagen der zugehörigen Geräteliste dieses Loses zugeordnet sind. Die Leistungen umfassen insbesondere die Wartung nach Herstellervorgaben, erforderliche Prüfungen und Dokumentationen sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung einschließlich Ersatzteilen, Materialien und erforderlichen Nebenleistungen. Bei Tätigkeiten in zugangsbeschränkten Bereichen sind die einschlägigen betrieblichen Sicherheits-, Zutritts- und Strahlenschutzanforderungen einzuhalten. Das eingesetzte Personal muss über die jeweils erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen verfügen. Die regelmäßigen Wartungsleistungen werden zu vereinbarten Preisen vergütet. Bedarfsabhängige Instandsetzungsleistungen erfolgen auf gesonderten Abruf innerhalb des vertraglich festgelegten Instandhaltungsbudgets. Ein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Budgets besteht nicht.

1 Jahr–
3
Los 3 – Wartung und Instandsetzung der Kältemaschinen ZAW/ZDW/ZLH

Gegenstand des Loses ist die regelmäßige Inspektion und Wartung sowie die bedarfsabhängige Instandsetzung von sechs Kältemaschinen der EWN GmbH in den Bereichen Zentrale Aktive Werkstatt (ZAW), Zentrale Dekontaminationswerkstatt (ZDW) und Zerlegehalle (ZLH). Die Leistungen umfassen insbesondere die zweimal jährlich vorgesehene Wartung der Anlagen nach Herstellervorgaben, erforderliche Prüfungen und Dokumentationen, Dichtheitskontrollen entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie die Störungsbeseitigung und Instandsetzung einschließlich Ersatzteilen, Materialien und erforderlichen Nebenleistungen. Der Auftragnehmer muss über die für die jeweiligen Anlagen erforderlichen fachlichen Qualifikationen und technischen Möglichkeiten zur Fehlerdiagnose, Parametrierung und Instandsetzung verfügen. Hierzu gehört, soweit für die Leistung erforderlich, der rechtmäßige Zugang zu herstellerspezifischer Software, technischen Dokumentationen und Ersatzteilen. Bei Tätigkeiten im Kontrollbereich sind die einschlägigen Sicherheits-, Zutritts- und Strahlenschutzanforderungen einzuhalten. Die regelmäßigen Wartungsleistungen werden zu vereinbarten Preisen vergütet. Bedarfsabhängige Instandsetzungsleistungen erfolgen ausschließlich auf gesonderten Abruf innerhalb des vertraglich festgelegten Instandhaltungsbudgets. Ein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung des Budgets besteht nicht. Die einzelnen Anlagen und Standorte ergeben sich aus der zugehörigen Geräteliste und der Leistungsbeschreibung.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/55bbbaf9-781a-43f5-86f0-52408cc52043/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal: Kündigung bedarf.
Optionen
Die Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und haben zunächst eine Laufzeit von einem Jahr bis zum 31.12.2027. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweil … ganz lesenDie Rahmenvereinbarungen beginnen am 01.01.2027 und haben zunächst eine Laufzeit von einem Jahr bis zum 31.12.2027. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Die Rahmenvereinbarungen enden spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer gesonderten
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Latzower Straße 1, 17509 Rubenow
Kontakt
einkauf@ewn-gmbh.de
Auskünfte
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbHeinkauf@ewn-gmbh.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 9 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 251ca154-17da-44ab-9b10-bf2d27de5c1f.