Rahmenvereinbarung Versorgung Lebensmittel Kitas; TK Komponentenmenüs und Tiefkühlgeräte
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 56.0.903.24veröffentlicht 29.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (94 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (119 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Musterspeiseplan30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
- Angebotsfrist 08:10 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 08:11 Uhrvor 25 MonatenRathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
- Bindefrist endetvor 23 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Belieferung von 39 städtischen Kindertageseinrichtungen mit TK-Komponentenmenüs und Tiefkühlgeräten. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Der Auftragswert ist der Höchstwert. Der Vertrag endet mit Erreichen des Auftragswertes oder, wenn der Höchstwert noch nicht ausgeschöpft ist, mit Ablauf des vereinbarten Leistungsendes.
Beschreibung des Loses
Als städtische Trägerin der Kindertageseinrichtungen sucht die Landeshauptstadt Kiel eine*n Lieferanten/in, der*die daran interessiert ist, die 39 Kindertageseinrichtungen mit nachhaltigen, qualitativ hochwertigen und schmackhaften Tiefkühlmenüs und Tiefkühlkomponenten und den dazugehörigen Zubereitungsgeräten (z.B. Konvektomaten) und Tiefkühlschränken zu beliefern und auszustatten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis für - Speisekomponenten - Kombidämpfer - TK-Schränke - Schulungen - Reparaturen
- Qualität
- MusterspeiseplanMusterspeiseplan über 20 Werktage pro Menülinie
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung Insolvenz: Nachweis, dass nach §22 InsO kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Sollte ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt sein, muss davon ausgegangen werden, dass die Leistung nicht wie gefordert … ganz lesenkürzer
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung Insolvenz: Nachweis, dass nach §22 InsO kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Sollte ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt sein, muss davon ausgegangen werden, dass die Leistung nicht wie gefordert erbracht werden kann. - Zahlung von Steuern: Unbedenklichkeitsbescheinigung einreichen, dass der Pflicht zur Zahlung von Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wird.- Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - HACCP/ Hygienekonzept: muss eingereicht werden, damit der hygienische Umgang bei der Zubereitung von Lebensmitteln gewährleistet ist - Vorbestellfristen - Übergeordnete Ansprechperson für z.B. Fragen zu Rechnungen muss mit dem … ganz lesenkürzer
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - HACCP/ Hygienekonzept: muss eingereicht werden, damit der hygienische Umgang bei der Zubereitung von Lebensmitteln gewährleistet ist - Vorbestellfristen - Übergeordnete Ansprechperson für z.B. Fragen zu Rechnungen muss mit dem Angebot eingereicht werden. - hygienebeauftragte Person muss für die Betreuung der Lieferungen des*der Auftragnehmer*in mit dem Angebot eingereicht werden. - Ansprechperson Verpflegung: Rückmeldungen zu nicht nachgefragten Speisen/Komponenten werden von den Kindertages-einrichtungen an den/die Auftragnehmer*in übermittelt. Dafür muss mit dem Angebot eine Ansprechperson eingereicht werden. - Angebotskatalog: Mit dem Angebot ist ein Katalog des gesamten Angebots einzureichen. - Betriebsanleitung: Mit dem Angebot müssen für alle Geräte Betriebsanleitungen zur Verfügung gestellt werden (in deutscher, englischer und arabischer Sprache) - Reparatur-Service: Mit dem Angebot muss eine Ansprechperson für den Reparatur-Service genannt werden.- Kriterium
- Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Leistungsende (ohne Verlängerungsoption) 31.12.2027 Leistungsende bei Verlängerungsoption 1: 31.12.2028 Leistungsende bei Verlängerungsoption 2: 31.12.2029
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 01.10.2024, 08:11 Uhr. Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel. Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen. Angebotsöffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMH7R4 Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeporta … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMH7R4 Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 18.09.2024 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
kiel.de - Auskünfte
- Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeisterzentralevergabestelle@
kiel.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.10.2024 auf 05.11.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a3b947f-7616-4672-b9da-7f193743cf05.