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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Versand/Messehandling von DAAD-Publikations- und Messematerial

Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V. · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 002/2024veröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 956 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 17 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
300 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität50 %
  • Qualität20 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Um den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb optimal zu positionieren, führt der DAAD gemeinsam mit den deutschen Hochschulen und anderen Partnern Messe- und weitere Marketingveranstaltungen im In- und Ausland durch.

Im Jahre 2023 wurden weltweit an 15 Standorten größere Messeveranstaltungen durchgeführt. Dazu zählten deutsche, bi-nationale, europäische und internationale Bildungs- und Karrieremessen sowie sonstige Informationsveranstaltungen auf allen Kontinenten, vornehmlich in Asien, Lateinamerika und Europa. In den kommenden vier Jahren, für die der ausgeschriebene Rahmenvertrag geschlossen wird, ist mit einem ähnlichen Aufkommen an Veranstaltungen zu rechnen.

Ausgeschrieben wird der Abschluss eines Rahmenvertrages über die folgenden Einzelleistungen:

Die Informations- und Werbematerialien sowie Messestandelemente des DAAD sollen gemäß dem jeweiligen Einzelauftrag i.d.R. bei einer Lagerfirma in Bonn und/oder in einem anderen DAAD-Lager in Deutschland abgeholt werden. Die abzuholenden Güter sind regelmäßig bereits kommissioniert und befindet sich versandfertig auf Europaletten. Sie sollen sachgerecht an den Veranstaltungsort transportiert, abrufbereit vor Ort zwischengelagert und zum seitens des DAAD festgelegten Termin an den Veranstaltungsort ausgeliefert werden. Messestandelemente sind nach Ablauf der Veranstaltung fachgerecht an den vom DAAD benannten Lagerort zurückzutransportieren.

Gelegentlich kann nach Abschluss der Messe eine (Rück-)lieferung von Restmaterialien innerhalb des jeweiligen Landes an eine DAAD-Außenstelle bzw. ein DAAD-Informationszentrum anfallen.

Darüber hinaus nimmt der Auftragnehmer die Informations- und Werbematerialien der teilnehmenden Hochschulen an, lagert sie fachgerecht zwischen und führt sie zum Zwecke des Versands mit denen des DAAD zusammen.

Bei Vorhandensein der entsprechenden Voraussetzungen für den Versand in das jeweilige Zielland hat der DAAD starkes Interesse an einem emissionsarmen und ressourceneffizienten Versand/Messehandling. Dazu sollten Bieter im einzureichenden Konzept entsprechende Möglichkeiten darstellen. Ferner sind bei jedem Einzelauftrag (Formular siehe Anlage 03), sofern technisch möglich, die optionalen zusätzlichen Kosten für einen klimaneutralen Versand an dieses Ziel anzugeben. Der DAAD wird dann fallweise entscheiden, ob dieser klimaneutrale, teurere Versand beauftragt wird.

Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 01 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50Konzept
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 20Team
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
optionaler klimaneutraler Versand
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen - Ausschlussvoraussetzungen gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Einzelheiten sind der Einheitlichen Eigenerklärung nach §§ 123, 124, 125 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG in Anlage 07 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 635 (Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 3 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 49fd9c68-07d2-4e39-be15-ef4a15ad7f4c.