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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Umbau / Sanierung Gebäudebestand Klinikum Frankfurt (Oder)

Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH · Frankfurt (Oder), Brandenburg

Aktenzeichen LOT-0001 E92338668veröffentlicht 10.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 432 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 37 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt (Oder)15236, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 155 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Arbeitsweise des Büros / Herangehensweise an die Aufgabe (40 %)40 %
  • Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals (20 %)20 %
  • Präsentation (10 %)10 %
  • Honorar (30%)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH wird in den nächsten Jahren – abhängig von der Bereitstellung von Finanzmitteln – den Gebäudebestand in zahlreichen Einzelmaßnahmen sanieren und bei Bedarf zur Anpassung an zeitgemäße medizinische Erfordernisse umbauen. Die zu schließende Rahmenvereinbarung betrifft nicht sämtliche Häuser und Maßnahmen. So findet derzeit bereit eine abschnitts- bzw. hausweise durchgeführte Bestandssanierung (brandschutztechnische Ertüchtigung; Modernisierung Beleuchtung und Lichtrufanlage) statt, die parallel zu den nach der zu vergebenden Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen weitergeführt wird.

Beschreibung des Loses

Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Auftragnehmer gesucht, der für das Bauvorhaben in den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Objektplanung Freianlagen - Tragwerksplanung - Brandschutzplanung und -beratung - Bauphysik Architekten- und Ingenieurleistungen auf Basis einzelner Aufträge erbringt. Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Grund- und ggf. besondere Leistungen) sind Gegenstand jedes Einzelauftrags. Leistungen der übrigen Leistungsbilder können teilweise gar nicht oder nur in einem nur untergeordneten, für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme notwendigen Umfang enthalten sein. Aus diesem Grund werden diese Leistungen, anders als die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, nicht über eine gesonderte Rahmenvereinbarung vergeben. Die Einzelaufträge können Grundleistungen und Besondere Leistungen (siehe dazu die Abschnitte 5.2 und 5.3 der Leistungsbeschreibung) zum Gegenstand haben. Beauftragt werden die Leistungen für Einzelmaßnahmen im für den Einzelfall erforderlichen Umfang zu den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber alle für im fraglichen Zeitraum anfallende Einzelmaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen über den Rahmenvertrag vergibt. Eine gesonderte Beauftragung außerhalb der Rahmenvereinbarung bleibt stets vorbehalten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Arbeitsweise des Büros / Herangehensweise an die Aufgabe (40 %)40 %
Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals (20 %)20 %
Präsentation (10 %)10 %
Honorar (30%)30 %
Qualität
Arbeitsweise des Büros / Herangehensweise an die Aufgabe (40 %)Arbeitsweise des Büros und Herangehensweise an die Aufgabe: Der Auftraggeber bewertet dieses Kriterium auf Grundlage der in Textform eingereichten Unterlagen und anhand deren mündlicher Präsentation. Für das Bietergespräch wird ein Zeitfenster von 60 min vorgesehen. Der Vortrag des Bieters sollte 50 Minuten nicht überschreiten, damit ausreichend Zeit für Rückfragen und Diskussionen bleibt. Es wird erwartet, dass die/der für das Projekt zuständige Gesamtprojektleiter:in, ein Stellvertreter sowie, sofern nicht mit der Projektleitung identisch, ein Mitglied der Geschäftsleitung den Termin wahrnehmen. Der Bieter soll anhand von Beispielen (Referenzen) darlegen, wie er an die Planungsaufgabe herangehen wird.
Qualität
Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals (20 %)Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals: Der Bieter stellt mit seinem Angebot das für die Projekterbringung vorgesehene Personal (detaillierte Angaben sind nur erforderlich zur Gesamtprojektleitung, zur Stellvertretung und zur Oberbauleitung) und dessen allgemeine sowie projektspezifische Qualifikation und Erfahrung vor. Die Erfüllung der im Teilnahmeantrag aufgestellten Mindestanforderungen wird nicht doppelt verwertet, wohl aber kann deren Übererfüllung positiv bewertet werden. Für die benannten Personen sind Kurzlebensläufe und persönliche Referenzen zu benennen. Der Bieter legt darüber hinaus einen Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vor. Der Auftraggeber schätzt ein, ob Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals mit Blick auf die benannten Personen einerseits und den Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung andererseits eine qualitativ hochwertige und gut strukturierte Auftragserbringung erwarten lassen.
Qualität
Präsentation (10 %)Präsentation: Der Auftraggeber wertet neben dem Inhalt auch die Präsentation des Bieters „als solche“. Dabei wird zugrunde gelegt, dass ein Bieter, der sich in der mündlichen Präsentation klar, gut strukturiert und interessant darstellt und den zeitlichen Rahmen einhält, damit Aufschlüsse über seine Arbeit erlaubt, bei der es auch darum geht, Gremien des Auftraggebers, Planungs- beteiligte sowie sonstige Dritte (Behörden etc.) zu adressieren, zu koordinieren und ggf. zu überzeugen. Ebenfalls einbezogen wird die Interaktion zwischen den präsentierenden Personen und die Fähigkeit, auf Fragen des Auftraggebers einzugehen.
Preis
Honorar (30%)Bewertet werden die Angaben des Bieters im Preisblatt. Maßgeblich ist der Wert „Wertungssumme brutto“. Basis des Honorarangebots ist vor allem das erste zur Realisierung anstehende Teilprojekt „Modernisierung ZNA“. Aus dem Preisblatt geht hervor, welche Honorarparameter übergreifend für sämtliche Teilprojekte Gültigkeit haben und wie dies in die Honorarwertung eingeht. Die Wertung erfolgt wie nachstehend erläutert: - Das niedrigste unter Berücksichtigung auch des § 60 VgV wertbare Honorar erhält 25 Punkte. - Ein Honorar, das beim Doppelten dieses Honorars oder darüber liegt, erhält null Punkte. - Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich, sofern sich abzeichnet, dass insbesondere infolge der Finanzierung die Umsetzung nicht binnen vier Jahren über entsprechende Einzelaufträge beauftragt werden kann. Einzelaufträge können bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vergeben werden; sie sind auch nach dem Laufzeitende der Rahmenvereinbarung vollständig zu erbringen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits … ganz lesenErkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabe-kammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Vogt Planungsgesellschaft mbH, Leipzig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d3db4d5d-9a0e-49db-9b4c-36a91937a177.