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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über sicherheitstechnische Prüfleistungen an überwachungspflichtigen Anlagen (2 Lose)

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1817011-U41veröffentlicht 20.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 645 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.04.2025 – 31.03.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (138 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für wiederkehrende sicherheitstechnische Untersuchungen an überwachungs- / prüfpflichtigen elektrotechnischen und mechanischen Anlagen in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen an verschiedenen Standorten der Wismut GmbH.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: elektrotechnische Anlagen

Prüfleistungen an elektrotechnischen Anlagen nach Elektro-Bergverordnung des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und SächsBergVO des Sächsisches Oberbergamt (SOBA)

1 Jahr–
2
Los 2: elektrotechnische und mechanischen Anlagen

Prüfleistungen an Aufzugsanlagen und Druckbehältern (nach BetrSichV), Heizöl- und Chemikalientanks (nach WHG und AwSV – Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Großpackmittel zur Beförderung gefährlicher Güter (nach ADR), Hebezeuge / Krananlagen (nach DGUV 52 und Richtlinie zu überwachungsbedürftigen Anlagen nach SOBA) und explosionsgefährdeten Anlagen (nach BetrSichV und Gefahrstoffverordnung)

1 Jahr–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich keine schwere Verfehlung bega … ganz lesenEigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung von Nachunternehmer / unterstützende Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Dabei ist die Zah … ganz lesenEigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Dabei ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal je Jahr auszuweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen von min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Je Referenz sind folgende Angaben abzugeben: • Bezeichnung des Vorhabens • Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner): • Vertragliche Bindung (Hauptauf … ganz lesenEigenerklärungen von min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Je Referenz sind folgende Angaben abzugeben: • Bezeichnung des Vorhabens • Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner): • Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) • Ort der Ausführung • Ausführungszeitraum • Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer • Auftragswert der beschriebenen Leistungen • Stichwortartige Beschreibung Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers abgefordert werden, dass die Leistungen aus den benannten Referenzen auftragsgemäß erbracht wurden.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Nachweise: - Zulassungen für Sachverständigenprüfleistung an elektrische Anlagen vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Geologie und Umwelt sowie des Sächsischen Oberbergamt gemäß Elektro-Bergverordnung
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die enger … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen abgefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.2025 bis 31.03.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.09.2025 zum 31.03.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.03.2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
31.01.2025, 09:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich keine schwere Verfehlung bega … ganz lesenEigenerklärung mit Angaben zu: - Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. - Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung von Nachunternehmer / unterstützende Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Dabei ist die Zah … ganz lesenEigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Dabei ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal je Jahr auszuweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärungen von min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Je Referenz sind folgende Angaben abzugeben: • Bezeichnung des Vorhabens • Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner): • Vertragliche Bindung (Hauptauf … ganz lesenEigenerklärungen von min. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Je Referenz sind folgende Angaben abzugeben: • Bezeichnung des Vorhabens • Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner): • Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) • Ort der Ausführung • Ausführungszeitraum • Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer • Auftragswert der beschriebenen Leistungen • Stichwortartige Beschreibung Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers abgefordert werden, dass die Leistungen aus den benannten Referenzen auftragsgemäß erbracht wurden.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Nachweise: - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an Aufzugsanlagen und Hebezeugen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 2 BetrSichV sowie i. V. m. TBRS 1201, Teil 4 und TBRS 1115, Teil 1 - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an Druckbehältern und Dampfkesselanlagen gemäß Anhang … ganz lesenNachweise: - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an Aufzugsanlagen und Hebezeugen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 2 BetrSichV sowie i. V. m. TBRS 1201, Teil 4 und TBRS 1115, Teil 1 - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an Druckbehältern und Dampfkesselanlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 1 i. V. m. Nr. 2 BetrSichV - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an Anlagen zur Lagerung, Abfüllung, Umschlag wassergefährdender Stoffe gemäß AwSV - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an Großpackmittel zur Lagerung, Abfüllung, Umschlag gefährlicher Güter gemäß ADR - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an Krananlagen und den daran montierten Seil- und Kettenzügen gemäß berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV 52 und 54 - Zulassung für Sachverständigenprüfleistung an explosionsgefährdeten Anlagen gemäß BetrSichV
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die enger … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, kann auf Verlangen der Wismut GmbH vom Bieter eine schriftliche Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen abgefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Leistungszeitraum beginnt am 01.04.2025 bis 31.03.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.09.2025 zum 31.03.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.03.2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
31.01.2025, 09:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa9a79b2-7af4-49f3-a059-70f6e31c5f00.