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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Schutzkleidung für den Rettungsdienst der Feuerwehr Wuppertal

Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen L-0278-25veröffentlicht 02.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 369 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
758 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 758 Tsd. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand ist die Ausstattung der Feuerwehr Wuppertal mit neuer Schutzkleidung für den Rettungsdienst. Und ein Rahmenvertrag für Nachlieferungen für einen Zeitraum von vier Jahren nach der ersten Lieferung.

Die Rahmenvereinbarung besteht aus folgenden Kleidungsstücken: Rettungsdiensthose Rettungsdienstjacke Softshell Rettungsdienstjacke Hardshell

Es wird eine Maximalabnahme von insgesamt 3675 Kleidungsstücken gerechnet. Hierfür gibt es aber keine Abnahmeverpflichtung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Preis wird mit 30% gewertet. Genaue Details entnehmen Sie bitte der Anlage 2
Qualität
Die Qualität wird mit 70% gewertet. Genaue Details entnehmen Sie bitte der Anlage 1

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Prei … ganz lesenMit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis - Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer - Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis / Zertifikate DGUV-Regel 105-003 Der Bieter reicht mit dem Angebot einen Nachweis mit ein, dass die von Ihm angebotene Schutzkleidung der zurzeit gültigen DGUV-Regel 105-003 „Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst“ entspricht und nach der europäischen Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Richtlinie) zertifiziert ist (EG-Baumusterprüfbescheinigung).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis / Zertifikat gemäß EN ISO 13688:2013 + A1:2021 Der Bieter weist nach, dass die von Ihm angebotene Schutzkleidung eine Kennzeichnung gem. EN ISO 13688:2013 + A1:2021 aufweist.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Nachweis / Zertifikat verschiedener ISO Zertifizierungen Der Bieter weist nach, dass die Schutzkleidung folgenden Anforderungen entsprechen: Warnschutz Kombinationsmöglichkeiten: • Hose alleine = EN ISO 20471 Klasse 2 in allen Konfektionsgrößen • Softshelljacke alleine = EN ISO 20471 Klasse 2 in a … ganz lesenNachweis / Zertifikat verschiedener ISO Zertifizierungen Der Bieter weist nach, dass die Schutzkleidung folgenden Anforderungen entsprechen: Warnschutz Kombinationsmöglichkeiten: • Hose alleine = EN ISO 20471 Klasse 2 in allen Konfektionsgrößen • Softshelljacke alleine = EN ISO 20471 Klasse 2 in allen Konfektionsgrößen • Hardshelljacke alleine = EN ISO 20471 Klasse 2 in allen Konfektionsgrößen Die Nachweise / Zertifikate müssen mit dem Angebot eingereicht werden.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens drei (3) Referenzen über eine ähnliche Anzahl an Schutzbekleidung aus den letzten drei (3) Jahren. Die Referenzen sind mit dem Angebot einzureichen. Eine Vergleichbarkeit besteht, wenn mindestens 80% der ausgeschrieben Stückzahlen erreicht sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
758.250 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
04.11.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Nachprüfungsstelle, Zeughausstrasse 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Folgende Unterlagen müssen mit den Angebot eingereicht werden: UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022, Anlage_2_Preisblatt, Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung inkl. geforderter Anlagen Zusätzliche Rahmenvereinbarung, Eigenerklärung Sanktions-VO, Preisliste der einzelnen Reparaturen der Angeboten … ganz lesenFolgende Unterlagen müssen mit den Angebot eingereicht werden: UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022, Anlage_2_Preisblatt, Erklärungen und Angaben zur Eignungsprüfung inkl. geforderter Anlagen Zusätzliche Rahmenvereinbarung, Eigenerklärung Sanktions-VO, Preisliste der einzelnen Reparaturen der Angebotenen Kleidungsstücke -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 350 (Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (66 Lose mit Angabe)
239.801 €Zuschlagswert im Median
181.302 € – 327.899 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd3864f9-8be5-41aa-996c-c568a9a8b352.