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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierungen der Wismut GmbH

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1817006-U41veröffentlicht 18.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 733 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (138 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Bindefrist endet
    48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten. Dazu sind die Vorgaben in den Vergabeunterlagen zu beachten.

Der pH- Wert der Ruckstände liegt im schwach sauren bis Neutralbereich. Ausnahme bilden die Rückstände der Wasserbehandlungsanlagen. Diese sind neutral - stark alkalisch. Kennzeichnend sind generell höhere Sulfat- (bis ca. 10 g/l) bzw. Chloridgehalte (bis ca. 150 mg/l). Beim endgültigen Verlassen des Betriebsgeländes ist der Auftragnehmer verpflichtet, 2 Tage vor Beendigung der Arbeiten dem Auftraggeber das erforderliche Freimessen der eingesetzten Fahrzeuge einschl. Ausrüstung anzuzeigen.

Vor dem Befahren von Behältern und Schächten sind diese durch den Auftragnehmer Freizumessen und zu protokollieren. Entsprechende Protokolle sind dem Auftraggeber auf Anforderung vorzuweisen.

Die TV-Sondierungen der aufgeführten Rohrleitungen bzw. relevanten Rohrleitungsabschnitte erfolgt unmittelbar nach der Reinigungsleistung bzw. sowohl vor als auch nach der Reinigungsleistung. Die entsprechende Leistung wird nicht separat beauftragt und ist automatisch bei jeder Rohrleitungsreinigung mit beinhaltet. Das Risiko eines Kameraverlustes trägt dabei der Auftragnehmer.

Der Nachweis des Reinigungserfolges von Rohrleitungen ist mittels TV-Sondierung zu erbringen (Übergabe der diesbezüglichen digitalen Aufzeichnungen an den Auftraggeber auf Datenträger oder per E-Mail).

Mit den planmäßigen Reinigungsleistungen ist 2 Arbeitstage nach der Beauftragung zu beginnen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einrichtung einer 24h-Rufbereitschaft für Notfalleinsätze. Im Störfall muss zur Abwendung von Gefahren für Mensch und Umwelt an Werktagen sowie an Wochenenden und Feiertagen innerhalb einer Reaktionszeit von 8 h mit der erforderlichen Störungsbeseitigung begonnen werden.

Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, gleichzeitig mit bis zu 5 Teams an den unterschiedlichen Objekten der drei Standorte Ronneburg, Seelingstädt und Helmsdorf zu arbeiten (mindestens 2 Teams in Seelingstädt / Helmsdorf und 3 Teams in Ronneburg).

Beim gleichzeitigen Einsatz von mehreren Reinigungsteams (Fahrzeugen) ist ein Verantwortlicher für die Koordinierung der Arbeiten bekannt zu geben. Dieser Mitarbeiter hat sich während der laufenden Reinigungsarbeiten permanent vor Ort aufzuhalten. Er muss die deutsche Sprache in Schrift und Wort fliesend beherrschen.

Beschreibung des Loses

Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierungen an folgenden Erfüllungsorten der Wismut GmbH:

Wasserbehandlungs-/Wasserhaltungsanlagen Ronneburg Schmirchauer Straße 20 07580 Ronneburg

Wasserbehandlungs-/Wasserhaltungsanlagen Seelingstädt An der B175 Ortsausgang Richtung Berga 07580 Seelingstädt OT Zwirtzschen

Wasserbehandlungs-/Wasserhaltungsanlagen Helmsdorf Crimmitzschauer Straße gegenüber Abzweig Hartmannsdorf 08412 Hartmannsdorf

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Kriterium
- Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. - Eigenerklärungen zu min. zwei Referenzen für die letzten drei Kalenderjahre über die Durchführung von Reinigungsleistungen, die in Art und Umfang der Ausschreibung entsprechen, d. … ganz lesen- Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. - Eigenerklärungen zu min. zwei Referenzen für die letzten drei Kalenderjahre über die Durchführung von Reinigungsleistungen, die in Art und Umfang der Ausschreibung entsprechen, d. h. Reinigung in industriellen Anlagen mit vergleichbaren Inkrustationen (keine kommunalen Kläranlagen, Neuanlagen) und über den Einsatz von Hochdruck- (1000 bar) und Höchstdruck- (2500 bar) -Reinigungsgeräten. Dabei ist mindestens eine Referenz zu benennen, die nicht für Wismut erbracht wurde. - Eigenerklärung zur vorhandenen Technik unter Beachtung der folgende Mindestanforderungen: - Kombinierter Hochdruckspül- und Saugwagen: 250 bar Saug-/Spülkombi mit 12 cbm Saugvolumen bei einer Wasserleistung von 400 ltr./min - Höchstdruck-Reinigungsgeräte: 2500 bar Hochdruck-Gerät bei einer Wasserleistung von 21 ltr./min - Hochdruck-Reinigungsgeräte: 1000 bar Hochdruck-Gerät bei einer Wasserleistung von 280 ltr./min - Trockensauger mit Verblaseeinrichtung: Hochleistungssaugfahrzeug mit max. 8000 cbm/h Saugleistung bei 12 cbm Saugvolumen - Hochsicherheitssaugwagen zur Absaugung von starken Mineralsäuren - Die Reinigungsfahrzeuge müssen mit einem Rettungsstativ zur Bergung von Arbeitnehmern aus Schächten und Behältern und einem Gasmessgerät und Gaswarngerät ausgestattet sein - Nachweis als Fachbetrieb nach WHG - Nachweis SCC-Zertifikat für Höchstdruckreinigungen an Industrieanlagen - Nachweis Zulassung der Fahrzeuge für den Transport von Gefahrgütern - Nachweis Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb - Nachweis Freimessung von Schächten mit: a. Musterprotokoll für die Freigabe von Schächten einzureichen. b. Von mindestens zwei Arbeitnehmern, die die Befähigung zum Freimessen und freigeben von Schächten haben, sind die entsprechenden gültigen Befähigungsnachweise und das zum Einsatz kommende Freigabeprotokoll einzureichen. c. Für den Einsatz von Atemschutztechnik sind von mindestens zwei Arbeitnehmern die gültigen Befähigungsnachweise einzureichen d. Für die zum Einsatz kommende Technik (Freimessgeräte, Absturzsicherung, Höhensicherungsgerät mit Bergungseinrichtung, Persönliche PSA gegen Absturz und Atemschutztechnik) sind die aktuellen Prüfprotokolle einzureichen.
Kriterium
Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - A … ganz lesenEigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG); - das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), - sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Leistungszeitraum läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2025 zum 31.12.2025) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.12.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
04.11.2024, 09:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (440 Lose mit Angabe)
491.423 €Zuschlagswert im Median
253.055 € – 998.751 €mittlere Hälfte, 86 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9c435f4e-a407-4076-aa48-3e590ab0baec.