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vergebenEU-weitArchitekturleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Planungsleistungen zur Herrichtung von Bestandsgebäuden für die Unterbringung von Geflüchteten im Regierungsbezirk Münster

Bezirksregierung Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
10 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48143, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall42,5 %
  • Qualifikation und Erfahrung des Kernprojektteams17,5 %
  • Höhe des angebotenen Honorars40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl geflüchteter Personen, die im Land Nordrhein-Westfalen Schutz suchen, stark angestiegen. Asylsuchende, die nach Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, werden zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) untergebracht. Anschließend erfolgt ihre Weiterleitung an die zuständige Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE). In Zeiten besonders hoher Auslastung dieser Regelunterkünfte (EAE und ZUE) werden temporäre Notunterkünfte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Geflüchteter eingerichtet. Aus den vorgenannten Einrichtungen heraus erfolgt die Zuweisung in eine Kommune im Land Nordrhein-Westfalen. Der Bezirksregierung Münster obliegt die Suche nach geeigneten Standorten, Erwerb und Einrichtung sowie der Betrieb von Landesunterbringungseinrichtungen für Geflüchtete im Regierungsbezirk Münster. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die planerische Unterstützung der Bezirksregierung Münster (Auftraggeberin) bei der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben im Rahmen der Unterbringung Geflüchteter im Regierungsbezirk, soweit diese Unterbringung in hierfür noch herzurichtenden Bestandsimmobilien erfolgen soll.

Beschreibung des Loses

Die Rahmenvereinbarung umfasst in einer 1. Leistungsstufe die Untersuchung und Bewertung des Bestands und in einer 2. Leistungsstufe die konkrete Planung des jeweiligen Einzelvorhabens. Es steht der Auftraggeberin frei, dem Auftragnehmer bei Erteilung eines Einzelauftrags aufgrund der Rahmenvereinbarung die zuvor genannten Leistungsstufen ganz oder auch nur teilweise und ggf. sukzessive (stufenweise) zu übertragen. In der Leistungsstufe Planung umfasst die Rahmenvereinbarung die Architekten- und Ingenieurleistungen zu den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI), Objektplanung Freianlagen (Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI), Fachplanung Technische Ausrüstung (Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI (Anwendungsbereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) sowie Leistungen zum Brandschutz gemäß der AHO-Schrift Nr. 17 "Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz" (4. Aufl. 2022). Es steht der Auftraggeberin bei Erteilung von Einzelaufträgen über die 2. Leistungsstufe frei, alle oder nur ausgewählte Leistungsbilder zu beauftragen; dies gilt entsprechenden für die genannten Anlagengruppen der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie für die genannten Anwendungsbereiche der Bauphysik. Die Auftraggeberin ist auch berechtigt, eine bereits erfolgte Beauftragung nachträglich auf weitere der genannten Leistungsbilder, Anlagengruppen bzw. Anwendungsbereiche auszudehnen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall42,5 %
Qualifikation und Erfahrung des Kernprojektteams17,5 %
Höhe des angebotenen Honorars40 %
Qualität
Qualität der zu erwartenden Herangehensweise im Auftragsfall
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des Kernprojektteams
Preis
Höhe des angebotenen Honorars

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angeb … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz; - Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014. Form … ganz lesen1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz; - Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket nach Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014. Formulare für diese Eigenerklärungen sind mit den Teilnahmeunterlagen abrufbar. 2. Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist mit den Vergabeunterlagen abrufbar. 3. Rückfragen werden nur über das Vergabeportal beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYWDXES

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6616e309-937f-457e-b879-1ac8757a44e5.