Rahmenvereinbarung über Öffentlichkeitsarbeit und Marketing - Werbe- und Marketingdienstleistung
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Berlin, Berlin
Aktenzeichen Z-26-001veröffentlicht 21.05.2026erstmals 21.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2026 – 30.09.2030
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 4 Monaten
- Vertragsbeginnvor 38 TagenLaufzeit bis 30.09.2030
- Heute
Beschreibung
Die Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsleistungen
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gewichtung 70% Unterkriterien: Qualitätskriterium – Angebotskonzept 60% Qualitätskriterium – Angebotspräsentation 10%
- Preis
- Gewichtung: Preis 30% Unterkriterien: Kostenkriterium –Grobbudget 12% Kostenkriterium – Stundensatz 18%
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Zu § 44 VgV: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder anderweitiger Nachweis der Berechtigung und Befähigung zur Berufsausübung.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu 4.2.3 des Bewerberbogens (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme: 3 Millionen Euro
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzenbereiche: 1. Kommunikationsleistungen „Kampagnen für die öffentliche Hand“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Als öffentliche Hand bzw. öffentlicher Auftraggeber zählen neben öffentlicher Verwaltung auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Institutionen und Vereine, di … ganz lesenkürzer
Referenzenbereiche: 1. Kommunikationsleistungen „Kampagnen für die öffentliche Hand“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Als öffentliche Hand bzw. öffentlicher Auftraggeber zählen neben öffentlicher Verwaltung auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Institutionen und Vereine, die im Auf-trag öffentlicher Auftraggeber gesellschaftsrelevante Themen bearbeiten und kommunizieren. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 2. Kommunikationsleistungen „Social-Media-Kommunikation“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 3. Kommunikationsleistungen „Bewegtbild“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 4. Kommunikationsleistungen „Publishing-Projekte für gesellschaftlich relevante Themen“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen. 5. Kommunikationsleistungen „Events und Aktionen“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. 6. Kommunikationsleistungen „Bürgerdialoge“ die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es ist keine Mindestzahl an Referenzprojekten nachzuweisen. 7. Kommunikationsleistungen für Projekte zum Thema Mobilität und Verkehr die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es ist keine Mindestzahl an Referenzprojekten nachzuweisen. 8. Kommunikationsleistungen für Projekte zum Thema Umwelt und/oder Klimaschutz die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. Es ist keine Mindestzahl an Referenzprojekten nachzuweisen.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Kommunikation. Der Jahresumsatz (netto) wird aus dem Durchschnitt der letzten drei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) errechnet. Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 2.000.000 Euro (netto) gefordert.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Kommunikation. Die Mitarbeiterzahl wird aus dem Durchschnitt der letzten drei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) errechnet. Es wird eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mind. 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern gefordert.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Qualifizierung und persönliche Referenzen Projektleiter*in • Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Kommunikationskampagnen für einen öffentlichen Auftraggeber gehandelt hat und die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. • Es werden nur Referenzen gewertet, bei der die vorgeschl … ganz lesenkürzer
Qualifizierung und persönliche Referenzen Projektleiter*in • Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Kommunikationskampagnen für einen öffentlichen Auftraggeber gehandelt hat und die nach dem 01.01.2022 umgesetzt worden sind. • Es werden nur Referenzen gewertet, bei der die vorgeschlagene Projektleitung in verantwortlicher Position mitgewirkt hat. Dies ist kenntlich zu machen. • Als öffentliche Auftraggeber zählen neben öffentlicher Verwaltung auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Institutionen und Vereine, die im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gesellschaftsrelevante Themen bearbeiten und kommunizieren. • Je nach Anzahl der eingereichten Referenzen erfolgt eine Bepunktung gemäß Bewertungsmatrix. Es können maximal drei Referenzen angegeben werden. • Mindestbedingung: Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Auftraggeberin beabsichtigt die Schließung dieser Rahmenvereinbarung frühestens zum 1. Oktober 2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und sieht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten vor.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str.105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Eignererklärung A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehme … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Eignererklärung A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen, C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen.- Hinweis
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B … ganz lesenkürzer
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen. B) Nachweise sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. C) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen. - Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt Wirt-2141_ BVB_Frauenfoerderung. D) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Teilnahmeanträge (bestehend aus Bewerberbogen und den darin genannten Unterlagen) können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. E) Vorgesehene Anzahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen: 5 Für den Fall, dass die Bewerberzahl nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge aufgrund eines Punktegleichstands der Bewerber mehr als 5 beträgt, erfolgt die Auswahl der Bewerber per Losverfahren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rungestraße 29, 10179 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- submissionsstelle.tiefbau@
senmvku.berlin.de
Bei uns erfasst
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Alle 5 offenen Ausschreibungen von Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GUD.berlin GmbH4 Zuschläge
- INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung2 Zuschläge
- Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH2 Zuschläge
- Mantle Germany GmbH2 Zuschläge
- STROBINSKI Werbeagentur GmbH2 Zuschläge
- Scholz & Friends Berlin GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 24.06.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 24.06.2026 auf 26.06.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b376c227-4d8b-4c60-ad6b-09f66793a833.