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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Lieferung von stationären IT-Endgeräten, Peripherie, NAS & Dienstleistungen

Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen BSFB 2025000086/2025veröffentlicht 05.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 366 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22083, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium25 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien, die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu verbessern, zu erneuern bzw. zu ergänzen. Der Auftrag betrifft eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von stationären IT-Endgeräten, Peripherie, NAS, Zubehör & Dienstleistungen für die Schulen, weiteren Bildungseinrichtungen und deren Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend der Leistungsbeschreibung und den Kriterienkatalogen. Es erfolgt eine Aufteilung des Auftrags in 2 Fachlosen: • Los 1: Mini-PCs und Multimedia-PCs sowie Tastatur und Maus • Los 2: Drucker, Monitore, NAS-System sowie Zubehör Der Einsatz der jeweiligen Geräte muss in allen Jahrgangsstufen, von der Grundschule an, möglich sein. Die Elemente der Hardware müssen entsprechend belastbar und einfach bedienbar sein.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hauptbereich

Alle staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien, die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu verbessern, zu erneuern bzw. zu ergänzen. Der Auftrag betrifft eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von stationären IT-Endgeräten, Peripherie, NAS, Zubehör & Dienstleistungen für die Schulen, weiteren Bildungseinrichtungen und deren Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend der Leistungsbeschreibung und den Kriterienkatalogen. Es erfolgt eine Aufteilung des Auftrags in 2 Fachlosen: • Los 1: Mini-PCs und Multimedia-PCs sowie Tastatur und Maus • Los 2: Drucker, Monitore, NAS-System sowie Zubehör Der Einsatz der jeweiligen Geräte muss in allen Jahrgangsstufen, von der Grundschule an, möglich sein. Die Elemente der Hardware müssen entsprechend belastbar und einfach bedienbar sein.

––
2
Los 1 Mini-PC / Multimedia-PC, Tastatur & Maus

Lieferung von Mini-PCs und Multimedia-PCs sowie Tastatur und Maus sowie Dienstleistungen gem. Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog Los 1 für die Schulen, weiteren Bildungseinrichtungen und deren Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg

––
3
Los 2 Drucker, Monitore und NAS-Systeme

Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von Drucker, Monitore und NAS-Systeme mit Zubehör und Dienstleistungen für die Schulen, weiteren Bildungseinrichtungen und deren Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg gem Kriterienkatalog 2 und Leistungsbeschreibung

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Rollout Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Servicekonzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Kriterienkatalog
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Laufzeit von zwei Jahren mit der Option den Auftrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Rollout Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Servicekonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Laufzeit von 2 Jahren mit der Option den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben3
2CANCOM Public GmbH, Berlin2
3Arktis IT solutions, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hamburger Straße 41, 22083 Hamburg
Kontakt
ausschreibungen@bsb.hamburg.de
Auskünfte
Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

52vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
287.235 €Zuschlagswert im Median
170.701 € – 1,18 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b60d63ed-37e3-4719-9f29-f25eb45e5ca8.