Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Herstellung von Fischereischeinen im Scheckkartenformat
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L9-25-0003000-412.06veröffentlicht 30.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Garantierte Speicherdauer von Daten auf dem verwendeten NFC-Chip20 %
- Nachhaltigkeitskriterien Kartenherstellung15 %
- Lieferzeit15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Herstellung von Fischereischeinen im Scheckkartenformat gemäß ISO/IEC 7810 Format ID1, um die im Rahmen des 2025 neu einzuführenden Verfahrens DigiFischDok ausgestellten Fischereischeine und Besonderen Fischereischeine herzustellen und an die Bürgerinnen und Bürger zu versenden. Mit Erreichen der vereinbarten Höchstmenge in Höhe von 450.000 Stück Scheckkartenfischereischeinen endet die Rahmenvereinbarung unabhängig davon, ob zugleich das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erreicht ist. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, vor Erreichen der vereinbarten Höchstmenge, im Rahmen des nach § 132 GWB Zulässigen, ohne neues Vergabeverfahren weitere Einzelabrufe zu tätigen.
Beschreibung des Loses
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Herstellung von Fischereischeinen im Scheckkartenformat gemäß ISO/IEC 7810 Format ID1, um die im Rahmen des 2025 neu einzuführenden Verfahrens DigiFischDok ausgestellten Fischereischeine und Besonderen Fischereischeine herzustellen und an die Bürgerinnen und Bürger zu versenden. Mit Erreichen der vereinbarten Höchstmenge in Höhe von 450.000 Stück Scheckkartenfischereischeinen endet die Rahmenvereinbarung unabhängig davon, ob zugleich das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erreicht ist. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, vor Erreichen der vereinbarten Höchstmenge, im Rahmen des nach § 132 GWB Zulässigen, ohne neues Vergabeverfahren weitere Einzelabrufe zu tätigen.
Gegenstand nach CPV
- 79823000Dienstleistungen im Bereich Druck und LieferungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- 21. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis Herstellung von Fischereischeinen im Scheckkartenformat. 22. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (Formblatt) einzureichen.
- Qualität
- Garantierte Speicherdauer von Daten auf dem verwendeten NFC-Chip23. Produktdatenblatt für den NFCChip, der eingesetzt werden soll inkl. Angabe der garantierten Speicherdauer.
- Qualität
- Nachhaltigkeitskriterien Kartenherstellung24. Darstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Herstellung sowie im Hinblick auf die spätere Entsorgung der Scheckkarten (insbesondere bezogen auf Materialeigenschaften der Karte).
- Qualität
- Lieferzeit25. Darstellung der geplanten Lieferzeiten für den Fischereischein (Zeitraum vom Eingang des Druckauftrages bis zur Auslieferung an die Bürgerin oder den Bürger).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, im Wege der Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Produktion von Fischereischeinen für den Zeitraum von max. vier Jahren abzuschließen. Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere … ganz lesenkürzer
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt, im Wege der Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Produktion von Fischereischeinen für den Zeitraum von max. vier Jahren abzuschließen. Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 2 Jahre, wenn der Auftraggeber von seiner Verlängerungsoption Gebrauch macht. Die Option ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform auszuüben. Mit Erreichen der vereinbarten Höchstmenge in Höhe von 450.000 Stück Scheckkartenfischereischeinen endet die Rahmenvereinbarung unabhängig davon, ob zugleich das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erreicht ist. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, vor Erreichen der vereinbarten Höchstmenge, im Rahmen des nach § 132 GWB Zulässigen, ohne neues Vergabeverfahren weitere Einzelabrufe zu tätigen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
- Hinweis
- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| TCS Cards & Services GmbH, Bamberg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fleethörn 29-31, 24103 Kiel
- Website
- schleswig-holstein.de
- Kontakt
- poststelle@
mllev.landsh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8cf10a41-3932-4795-95d8-d3e2efbb713b.