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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung über die Verpflegungsdienstleistung für Geflüchtete in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg

Regierungspräsidium Freiburg · Freiburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen RPF152-135-505veröffentlicht 21.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 768 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
25,87 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Ausführungsqualität30 %
  • Speisenangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Regierungspräsidium Freiburg
    vor 25 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 25 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:01 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    81 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Tagesvollverpflegung von Geflüchteten mit Frühstück, Mittag- und Abendessen von bis zu 1.600 Personen. Die Verpflegung ist zwingend an jedem Kalendertag eines Jahres, unabhängig ob Werktag, Feiertag oder Wochenende, sicherzustellen. Eine zusätzliche, kurzfristige Bereitstellung von Lunchpaketen ist zu gewährleisten. Schätzmengen: Frühstück: 1.066.667 Mittagessen: 1.066.667 Abendessen:1.066.667 Lunchpaket: 50.000 Höchstmengen: Frühstück: 2.334.720 Mittagessen: 2.334.720 Abendessen: 2.334.720 Lunchpaket: 500.000

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Es wird ein Bewertungspreis gebildet, welcher sich aus dem im Angebotsblatt (Anlage 4) angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Der Bewertungspreis (PAngebot) wird in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Ein Angebot erhält für das Kriterium "Preis" 0 Punkte, wenn dessen Bewertungspreis mindestens doppelt so hoch ist wie derjenige des Angebots mit dem niedrigsten Bewertungspreis (Pmin) ist. Auf die Ausschreibungsbedingung wird verwiesen.
Qualität
AusführungsqualitätGewichtung (Punkte, genau) 30Dieses Unterkriterium betrachtet die Qualität und die Flexibilität der Leistungserbringung bei der Planung, Vorbereitung und der Ausgabe der Speisen und den ressourcenschonenden Umgang mir den eingesetzten Lebensmitteln. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem vier durch die Vergabestelle vorgegebene Fragenkomplexe zu beantworten sind (max. 6 DIN A4 Seiten): - Wie und in welchem Umfang findet die Vorratshaltung statt? Gehen Sie dabei insbesondere auf die nachfolgenden Fragestellungen ein: (8 Punkte) o wie wird eine Ausfallsicherheit gewährleistet (z.B. bei Kontamination einer Charge, Stromausfall)? o wie flexibel kann auf kurzfristige, erhebliche Mehrbedarfe reagiert werden (z.B. Reaktionszeiten, Mengen) - Wie wird die Erhaltung der Speisenqualität gewährleistet? Gehen Sie dabei insbesondere auf die nachfolgenden Fragestellungen ein: (8 Punkte) o Welche Teile der Verpflegung werden täglich frisch zubereitet und wo? o Wie wird deren Qualität bis zum Ausgabezeitpunkt sichergestellt? o Wie wird die Kühlkette ab der Produktionsstätte bis zur Regeneration an der Ausgabestation eingehalten? o Welche maximale Warmhaltezeit wird garantiert und durch welche Maßnahmen wird deren Einhaltung sichergestellt? - Wie werden Feedback oder Änderungswünsche der zu verpflegenden Personen zum Speisenangebot erfasst und verarbeitet und inwieweit kann hierbei die Sprachbarriere gegenüber den zu verpflegenden Personen reduziert werden? (7 Punkte) - Welche Maßnahmen werden bei der Leistungserbringung ergriffen um einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen und damit zur Abfallvermeidung beizutragen? (7 Punkte). Auf die Ausschreibungsbedingung wird verwiesen.
Qualität
SpeisenangebotGewichtung (Punkte, genau) 30Durch die Belegung mit unterschiedlichen Nationalitäten ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an Lebensmittel und deren Zubereitung. Religiöse Hintergründe, verschiedene Geschmacksrichtungen und Essgewohnheiten sind zu berücksichtigen. Daher ist die Verpflegung so zu planen, dass sie gerne gegessen wird, kulturell akzeptiert und trotzdem großküchengeeignet ist. Zur Bewertung dieses Kriteriums ist ein tabellarischer Speiseplan für die Mittagsverpflegung (Hauptmahlzeit) gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung Anlage 3 zu erstellen. Der Speiseplan muss einen Zeitraum von vier Wochen abdecken, in der sich die Speisen-folge nicht wiederholen darf. Der Speiseplan soll die ersten 2 Wochen für eine überwiegend aus Westafrika (Nigeria/Gambia/Guinea o.ä.) stammende Kundschaft, die restlichen 2 Wochen für eine überwiegend aus dem Nahen Osten (Syrien/Irak/Afghanistan o.ä.) stammende Kundschaft ausgelegt sein. Für jede Mahlzeit sind die Hauptkomponente und sämtliche Beilagen (inkl. Nachspeise, soweit vorhanden) zu benennen; zusätzlich ist der Eigenname des Gerichts zu nennen. Die Speisepläne werden durch eine Bewertungskommission der Vergabestelle unter Berücksichtigung der Erläuterungen dahingehend bewertet, ob und inwieweit sie - abwechslungsreich sind und den Vorgaben der DGE entsprechen - den kulturellen Essgewohnheiten der vorgegebenen Herkunftsregionen entsprechen - mit den Essgewohnheiten von zu verpflegenden Personen aus anderen Herkunftsregionen kompatibel sind. Auf die Ausschreibungsbedingung wird verwiesen.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
In der Anlage 10 "Bieterfragebogen" sind die Unternehmensumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Anteile des Umsatzes auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art anzugeben.
Kriterium
In der Anlage 9 sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (Essens-Vollverpflegung 7 Tage die Woche) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Die angegebenen Referenzen des Bieters müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit d … ganz lesenIn der Anlage 9 sind mindestens drei vergleichbare Referenzen (Essens-Vollverpflegung 7 Tage die Woche) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Die angegebenen Referenzen des Bieters müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Dienstleistung vergleichbar sein. In mindestens einem Referenzobjekt müssen für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten durchschnittlich mindestens 600 Personen täglich versorgt worden sein. Bei den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Angabe des direkten Auftraggebers mit Anschrift, Kontaktperson nebst Telefonnummer und E-Mail; Bezeichnung des erbrachten Referenzobjekts; Beschreibung der erbrachten Leistung/Tätigkeiten/Aufgaben, Zeitraum der Ausführung (Beginn und voraussichtliches Ende der Vertragslaufzeit [Jahr/Monat]), höchster Schnitt an verpflegten Personen in dem Referenzobjekt über einen Zeitraum von 6 Monaten (während der Vertragslaufzeit). Durch die Bekanntgabe der Kontaktperson beim Auftraggeber stimmt der Auftragnehmer zu, dass der Auftraggeber mit der Kontaktperson Kontakt aufnimmt und die Kontaktperson über die Auftragsabwicklung Auskunft erteilt.
Kriterium
Nennung der Anzahl der beschäftigen Mitarbeiter/-innen (weltweit/deutschlandweit) (Anlage 10 Bieterfragebogen).
Kriterium
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 11).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle am 28.02.2029. Die Rahmenvereinbarung sowie der Leistungszeitraum enden abweichend davon, wenn die Höchstmengen nach § 3 der Rahmenvereinbarung ausgeschöpft wurden.
Optionen
Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der AN hat bei einem Erhöhungsverlangen die t … ganz lesenAufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der AN hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlich gebundenen Lohnänderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung oder gesetzlich gebundener Lohnänderung treten am Ersten des auf die schriftliche Mitteilung des AN folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim AG maßgeblich ist, ohne dass es insoweit einer Änderung oder Kündigung des bestehenden Vertrages bedarf. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der AN tatsächlich gewährt und nachweist, jedoch maximal in der Höhe der jeweiligen Tariflohnerhöhung. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 40 % um die Lohnänderung angepasst wird. Ebenfalls kann bei einer Vertragsverlängerung nach § 13 Absatz 2 der Rahmenvereinbarung aufgrund gestiegener Wareneinstandskosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" (BV 4.1) des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Januar 2026 bis Dezember 2026 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Anpassung bei einer zweiten Vertragsverlängerung (Januar 2027 bis Dezember 2027). Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40% um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisindexes berücksichtigt. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
81 Tage
Angebotsöffnung
01.10.2024, 08:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Eigenerklärung Russland Sanktionen (Anlage 13) - Besondere Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (Anlage 14) - Ergänzende Vertragsbedingungen - ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 15) - Vorliegen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (s. § 12 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2))
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; d … ganz lesenEin bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGY5KL

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Verpflegungsdienstleistung in der Notunterkunft für Geflüchtete in Freiburg

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 28.12.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
557.978 €Zuschlagswert im Median
172.463 € – 1,39 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Baden-Württemberg (2 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.10.2024 auf 02.10.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e34d328-5f80-4ef5-82b9-e9ad127b17d8.