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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierungen am Standort Königstein der Wismut GmbH

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1817053-U41veröffentlicht 19.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 542 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (138 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten. Dazu sind die Vorgaben in den Vergabeunterlagen unter „Besondere Vertragsbedingungen“ (Formblätter 634 mit Anlagen) und der Anlage „Anforderungen Strahlenschutz“ zu beachten. Der Verschmutzungsgrad der Rohrleitungen liegt im Bereich 10 – 50% vom Rohrleitungsdurchmesser. Je nach Leitung, Behälter kann es sich um Inkrustationen oder Verockerungen handeln. Der Auftragnehmer muss Referenzen vorweisen können, dass er bei Objekten bereits vergleichbare Verschmutzungsgrade und Art der Inkrustation gereinigt hat (siehe Anlage „Hinweise zur Angebotsabgabe“). Der pH- Wert der Ruckstände liegt im sauren bis Neutralbereich. Ausnahme bilden die Rückstände der Wasserbehandlungsanlage. Beim endgültigen Verlassen des Betriebsgeländes ist der Auftragnehmer verpflichtet, 1 Tage vor Beendigung der Arbeiten dem Auftraggeber das erforderliche Freimessen der eingesetzten Fahrzeuge einschl. Ausrüstung anzuzeigen. Vor dem Befahren von Behältern und Schächten sind diese durch den Auftragnehmer Freizumessen und zu protokollieren. Entsprechende Protokolle sind dem Auftraggeber auf Anforderung vorzuweisen. Die TV-Sondierungen der aufgeführten Rohrleitungen bzw. relevanten Rohrleitungsabschnitte erfolgt unmittelbar nach der Reinigungsleistung bzw. sowohl vor als auch nach der Reinigungsleistung. Die entsprechende Leistung wird nicht separat beauftragt und ist automatisch bei jeder Rohrleitungsreinigung mit beinhaltet. Das Risiko eines Kameraverlustes trägt dabei der Auftragnehmer. Der Nachweis des Reinigungserfolges von dafür geeigneten Rohrleitungen ist mittels TV-Sondierung zu erbringen (Übergabe der diesbezüglichen digitalen Aufzeichnungen an den Auftraggeber auf Datenträger oder per E-Mail). Mit den planmäßigen Reinigungsleistungen ist nach spätestens 5 Werktagen nach der Beauftragung zu beginnen oder ein Termin mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einrichtung einer 24h-Rufbereitschaft für Notfalleinsätze. Im Störfall muss zur Abwendung von Gefahren für Mensch und Umwelt an Werktagen sowie an Wochenenden und Feiertagen innerhalb einer Reaktionszeit von 48 h mit der erforderlichen Störungsbeseitigung begonnen werden. Sollte der Auftragnehmer den gleichzeitigen Einsatz von mehreren Reinigungsteams (Fahrzeugen) vorsehen, so ist ein Verantwortlicher für die Koordinierung der Arbeiten bekannt zu geben. Dieser Mitarbeiter hat sich während der laufenden Reinigungsarbeiten permanent vor Ort aufzuhalten. Er muss die deutsche Sprache in Schrift und Wort fliesend beherrschen.

Beschreibung des Loses

Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierungen an folgenden Erfüllungsorten der Wismut GmbH:

Standort Königstein mit Wasserbehandlungsanlage und Halde Schüsselgrund Königsteiner Straße 45 in 01824 Königstein Trinkwasseranlage mit Wasserwerk Cunnersdorf Bielatalstraße Abzweig Kirchleitstraße (Richtung Cunnersdorf) in 01824 Königstein

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit Erteilung des Zuschlags, frühestens ab 01.07.2025 bis 30.06.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.12.2025 zum 30.06.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.06.2029.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Lobbe Industrieservice GmbH & Co KG, Teutschenthal2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Rahmenvereinbarung über die Reinigungsleistungen an Industrie- und Abwasseranlagen sowie TV-Sondierungen der Wismut GmbH

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 04.06.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
10Angebote je Los im Median (440 Lose mit Angabe)
491.423 €Zuschlagswert im Median
253.055 € – 998.751 €mittlere Hälfte, 86 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aeb4695a-b2a1-4af2-95dd-a4eb7fde2cdf.