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Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1817103-U02veröffentlicht 19.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 464 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.10.2025 – 30.09.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (138 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 15 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    55 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 13 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken im Bereich Sanierung Ronneburg auf der Industriellen Absetzanlage (IAA) Trünzig der Wismut GmbH. Die Reinigung von Oberflächenentwässerungsbauwerken umfasst die Wiederherstellung der maximalen hydraulischen Durchlässigkeit in den Bauwerken. Dabei ist das Bauwerk entweder vollständig vom Bewuchs (von Gräsern bis hin zu Gehölzen) zu befreien oder grundhaft zu säubern. Bauwerk grundhaft säubern im Sinne dieser Ausschreibung bedeutet: Bewuchs (Moose, Gräser, Gehölze) lösen, abgelagerte Sedimente (Laub, Schlamm, Sand, Steine, ect.) lockern, Bewuchs und Sedimente vollständig aufnehmen und im jeweiligen Betriebsgelände der Wismut GmbH ablagern (Kippen bei Feststoffen bzw. Spülen bei Reinigungswässern).

Beschreibung des Loses

zu bearbeitende Gesamtfläche: 23.540 m² (9.390 m² Schotterschüttung, 6.675 m² Wasserbausteine mit Störsteinen in Beton, 4.945 m² Wasserbausteine in Beton - Furten, 1.840 m² Wasserbausteine in Beton - Gerinne und 690 m² Wasserbausteine / Schotter geschüttet) Erstbearbeitung bis 31.08.2026 Zweitbearbeitung ab 01.04.2027 bis 30.11.2027. Die geplante Menge in der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 23.540 m². Ein rechtlicher Anspruch auf diese geschätzte Menge besteht nicht. Bei den voraussichtlich benötigten Mengen handelt es sich um die geschätzten Höchstmengen während der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Diese können unterschritten werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand anhand der eingereichten Einzelpreise.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung von Nachunternehmer / unterstützende Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter hat nachvollziehbar darzulegen, wie die einzelnen Ausbautypen gereinigt werden sollen. Dazu ist zu jedem Ausbautyp die Technologie bzw. Vorgehensweise der geplanten Reinigung inkl. der Aufnahme der Reinigungsrückstände schriftlich zu erläutern. Es ist darzulegen, wie der Bewuchs bzw. die … ganz lesenDer Bieter hat nachvollziehbar darzulegen, wie die einzelnen Ausbautypen gereinigt werden sollen. Dazu ist zu jedem Ausbautyp die Technologie bzw. Vorgehensweise der geplanten Reinigung inkl. der Aufnahme der Reinigungsrückstände schriftlich zu erläutern. Es ist darzulegen, wie der Bewuchs bzw. die Sedimente gelöst und aufgenommen werden sollen und welcher Personal- bzw. Maschineneinsatz dafür vorgesehen ist. Dabei ist neben der Beschaffenheit und der örtlichen Lage der Oberflächenwassersammelgerinne insbesondere auch die technische Erreichbarkeit zu berücksichtigen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Der Bieter hat nachvollziehbar darzulegen, wie die einzelnen Ausbautypen gereinigt werden sollen. Dazu ist zu jedem Ausbautyp die Technologie bzw. Vorgehensweise der geplanten Reinigung inkl. der Aufnahme der Reinigungsrückstände schriftlich zu erläutern. Es ist darzulegen, wie der Bewuchs bzw. die … ganz lesenDer Bieter hat nachvollziehbar darzulegen, wie die einzelnen Ausbautypen gereinigt werden sollen. Dazu ist zu jedem Ausbautyp die Technologie bzw. Vorgehensweise der geplanten Reinigung inkl. der Aufnahme der Reinigungsrückstände schriftlich zu erläutern. Es ist darzulegen, wie der Bewuchs bzw. die Sedimente gelöst und aufgenommen werden sollen und welcher Personal- bzw. Maschineneinsatz dafür vorgesehen ist. Dabei ist neben der Beschaffenheit und der örtlichen Lage der Oberflächenwassersammelgerinne insbesondere auch die technische Erreichbarkeit zu berücksichtigen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2025 und endet am 30.09.2026. Bei Nichtkündigung bis 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.06.2026 zum 30.09.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.11.2027.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
55 Tage
Angebotsöffnung
01.08.2025, 11:00 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch. Es sind keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unterne … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Hinweis
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 04.07.2025 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen. Für den Einsatz auf dem Betriebsgelände der Wismut GmbH sind die Regelungen des Bundesberggesetzes, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (59 Lose mit Angabe)
122.350 €Zuschlagswert im Median
76.931 € – 686.932 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d391de5-399a-41d8-8821-f845b6dcbb92.