Rahmenvereinbarung über die Prüfung und Bewertung der digitalen Barrierefreiheit der BayernCloud Schule-Anwendungen
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München · München, Bayern
Aktenzeichen 32100-5-1veröffentlicht 02.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ziel der Vergabe ist die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung über variabel und bedarfsgerecht abrufbare Dienstleistungen, die den Auftraggeber bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsvorgaben in bestehenden und etwaigen künftigen Anwendungen der BayernCloud Schule (ByCS), insbesondere nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, beratend und testend unterstützt.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 72222000Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
- 72223000Prüfung von Informationstechnologieanforderungen
- 72225000Bewertung und Prüfung der Systemqualitätssicherung
- 72226000Beratung im Bereich Abnahmeprüfung von Systemsoftware
- 72240000Systemanalyse und Programmierung
- 72241000Festlegung kritischer Planungsziele
- 72242000Entwurfsmodellierung
- 72245000Vertragliche Systemanalyse und Programmierung
- 72246000Systemberatung
- 72254000Softwaretests
- 72254100Systemprüfung
- 72266000Software-Beratung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogWeitere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/0dd0cc9e-9c9e-4e96-bacc-7564b5b52e76/awardcriteria sowie im Dokument "Verfahrensinformationen und besondere Bewerbungsbedingungen“ i.V.m.dem Dokument "Anlage 3 zur EVB-IT Rahmenvereinbarung - Kriterienkatalog".
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens vier (4) geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus werden folgende Mindestanforderungen an die Referenzen gestellt: 1. Jede der geforderten vier Ref … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens vier (4) geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus werden folgende Mindestanforderungen an die Referenzen gestellt: 1. Jede der geforderten vier Referenzen muss in den letzten höchstens drei Jahren (maßgeblich ist insoweit das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbracht worden sein. 2. Bei jeder der geforderten vier Referenz muss es sich um eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung (auch mehrere innerhalb eines Projekts möglich) nach EN 301 549 handeln. 3. Jedes der folgenden Kriterien muss in mindestens einer der geforderten vier Referenzen erfüllt sein. Die Kriterien können miteinander kombiniert werden. Eine Referenz kann nur dann als vergleichbar angesehen werden, wenn sie mindestens eines der Kriterien erfüllt. a) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer Webseite, die lediglich redaktionellem Inhalt bzw. Content bereitstellt. b) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer Webanwendung, die nicht lediglich redaktionellen Inhalt bereitstellt, sondern an der Nutzende aktiv teilnehmen können. c) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer mobilen Anwendung (App) mit Betriebssystem iOS. d) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer mobilen Anwendung (App) mit Betriebssystem Android. Beispiel: Referenz 1 erfüllt Kriterien a) und b); Referenz 2 erfüllt Kriterium b), Referenz 3 erfüllt Kriterien d), Referenz 4 muss nun Kriterium c) erfüllen, kann aber auch noch einmal a) und/oder b) und/oder c) erfüllen. Zum Beleg der geforderten Referenzen ist das Formblatt "Angaben zu Referenzen" zu verwenden. Sofern erforderlich, nutzen Sie das Formblatt bitte mehrfach. Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu: - dem Auftraggeber des Referenzauftrags, - Kontaktdaten (Tel.-Nr, E-Mail-Adresse) eines deutschsprachigen Ansprechpartner des Auftraggeber des Referenzauftrags, - der Art und dem Umfang der erbrachten Leistungen, - den o.g. Mindestanforderungen, - dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis Leistungsende) und - dem Nettoauftragswert in Euro der erbrachten Leistungen zu machen. Das vollständig ausgefüllte Formblatt "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das vollständig ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. § 36 Abs. 1 S. 3 VgV sowie § 47 VgV deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Vergabestelle eine Überprüfung der Referenzen bei dem jeweiligen Ansprechpartner des Auftraggebers des Referenzauftrags vor. Da das Austauschen einer ungeeigneten Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, wird empfohlen, eine Liste von mehr als vier bedingungsgemäß betrachteten Referenzen durch Mehrfachverwendung des Formblatt "Angaben zu Referenzen" einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von vier geeigneten Referenzen innerhalb des genannten Referenzzeitraum.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Gemäß Ziffer 18.1 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung ist die Rahmenvereinbarung befristet. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn s … ganz lesenkürzer
Gemäß Ziffer 18.1 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung ist die Rahmenvereinbarung befristet. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten und/oder bei Erreichen des in Ziffer 6 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung bezeichneten Höchstwertes der Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, vgl. Ziffer 18.2 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist für den Eingang der Angebote gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten … ganz lesenkürzer
Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist für den Eingang der Angebote gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). § 160 Abs. 3 Satz1 GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann demnach gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union mittels Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München
- Anschrift
- Schellingstraße, 155, 80797 München
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- vergabestelle@
isb.bayern.de - Auskünfte
- Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)vergabestelle@
isb.bayern.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.10.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.10.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1151137d-b949-49ef-9628-1375e4fba5fb.