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Rahmenvereinbarung über die Prüfung und Bewertung der digitalen Barrierefreiheit der BayernCloud Schule-Anwendungen

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München · München, Bayern

Aktenzeichen 32100-5-1veröffentlicht 02.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 395 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80797, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ziel der Vergabe ist die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung über variabel und bedarfsgerecht abrufbare Dienstleistungen, die den Auftraggeber bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsvorgaben in bestehenden und etwaigen künftigen Anwendungen der BayernCloud Schule (ByCS), insbesondere nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, beratend und testend unterstützt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogWeitere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/0dd0cc9e-9c9e-4e96-bacc-7564b5b52e76/awardcriteria sowie im Dokument "Verfahrensinformationen und besondere Bewerbungsbedingungen“ i.V.m.dem Dokument "Anlage 3 zur EVB-IT Rahmenvereinbarung - Kriterienkatalog".

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens vier (4) geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus werden folgende Mindestanforderungen an die Referenzen gestellt: 1. Jede der geforderten vier Ref … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens vier (4) geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus werden folgende Mindestanforderungen an die Referenzen gestellt: 1. Jede der geforderten vier Referenzen muss in den letzten höchstens drei Jahren (maßgeblich ist insoweit das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist) erbracht worden sein. 2. Bei jeder der geforderten vier Referenz muss es sich um eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung (auch mehrere innerhalb eines Projekts möglich) nach EN 301 549 handeln. 3. Jedes der folgenden Kriterien muss in mindestens einer der geforderten vier Referenzen erfüllt sein. Die Kriterien können miteinander kombiniert werden. Eine Referenz kann nur dann als vergleichbar angesehen werden, wenn sie mindestens eines der Kriterien erfüllt. a) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer Webseite, die lediglich redaktionellem Inhalt bzw. Content bereitstellt. b) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer Webanwendung, die nicht lediglich redaktionellen Inhalt bereitstellt, sondern an der Nutzende aktiv teilnehmen können. c) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer mobilen Anwendung (App) mit Betriebssystem iOS. d) Barrierefreiheitsprüfung und Beratung einer mobilen Anwendung (App) mit Betriebssystem Android. Beispiel: Referenz 1 erfüllt Kriterien a) und b); Referenz 2 erfüllt Kriterium b), Referenz 3 erfüllt Kriterien d), Referenz 4 muss nun Kriterium c) erfüllen, kann aber auch noch einmal a) und/oder b) und/oder c) erfüllen. Zum Beleg der geforderten Referenzen ist das Formblatt "Angaben zu Referenzen" zu verwenden. Sofern erforderlich, nutzen Sie das Formblatt bitte mehrfach. Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu: - dem Auftraggeber des Referenzauftrags, - Kontaktdaten (Tel.-Nr, E-Mail-Adresse) eines deutschsprachigen Ansprechpartner des Auftraggeber des Referenzauftrags, - der Art und dem Umfang der erbrachten Leistungen, - den o.g. Mindestanforderungen, - dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis Leistungsende) und - dem Nettoauftragswert in Euro der erbrachten Leistungen zu machen. Das vollständig ausgefüllte Formblatt "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das vollständig ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. § 36 Abs. 1 S. 3 VgV sowie § 47 VgV deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Vergabestelle eine Überprüfung der Referenzen bei dem jeweiligen Ansprechpartner des Auftraggebers des Referenzauftrags vor. Da das Austauschen einer ungeeigneten Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, wird empfohlen, eine Liste von mehr als vier bedingungsgemäß betrachteten Referenzen durch Mehrfachverwendung des Formblatt "Angaben zu Referenzen" einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von vier geeigneten Referenzen innerhalb des genannten Referenzzeitraum.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Gemäß Ziffer 18.1 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung ist die Rahmenvereinbarung befristet. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn s … ganz lesenGemäß Ziffer 18.1 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung ist die Rahmenvereinbarung befristet. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten und/oder bei Erreichen des in Ziffer 6 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung bezeichneten Höchstwertes der Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, vgl. Ziffer 18.2 der EVB-IT Rahmenvereinbarung i.V.m. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist für den Eingang der Angebote gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten … ganz lesenBieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist für den Eingang der Angebote gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). § 160 Abs. 3 Satz1 GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann demnach gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union mittels Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München
Anschrift
Schellingstraße, 155, 80797 München
Kontakt
vergabestelle@isb.bayern.de
Auskünfte
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)vergabestelle@isb.bayern.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

302vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.10.2025
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1151137d-b949-49ef-9628-1375e4fba5fb.