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Rahmenvereinbarung über die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin

Bundeskanzleramt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 131-023 28/00002/0015veröffentlicht 05.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 275 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Berlin (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,55 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 13:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Pflege der Garten- und Außenanlagen der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin (Erfüllungsort), gemäß Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis. Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 32.000 Quadratmeter.

Beschreibung des Loses

Vertragsgegenstand ist die Pflege der Garten- und Außenanlagen der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin, gemäß Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 32.000 Quadratmeter.

Leistungsumfang: - Rasenmahd - Rasenkantenschnitt - Rasen-Regenerationsarbeiten - Düngen der Rasenflächen - Unkrautbeseitigung in den Freiflächen und Dächern - Schnitt der Fassadenbegrünung - Formschnitt an verschiedenen Gehölzen - Lieferung und Durchführung von Ersatzpflanzungen - Pflege und Wartung der Wegedecken - Bewässerungsgänge (Bäume, Hecken, u. s. w.) - Laubbeseitigung - Bedarfs- bzw. Zusatzleistungen für die Freiflächenpflege nach vorheriger Absprache u. a. auf Basis des Stundenverrechnungssatzes

Die Anzahl der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeitsgänge bezieht sich auf jeweils ein Kalenderjahr. Sie beruhen auf Erfahrungswerten der letzten Jahre. Witterungs- und veranstaltungsbedingt können sich die benötigen Mengen ändern. Der Auftraggeber hat das Recht, den Umfang der Leistungen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Auch bei Mengenmehrung oder Mengenminderung gelten die Einheitspreise des Angebotes. Der Auftragnehmer hat ausdrücklich keinen Anspruch auf Erfüllung aller Positionen und Mengen, insbesondere wird keine Mindestabnahmemenge bzw. kein Mindestauftragsvolumen vereinbart.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung Preis: 100 ProzentEinziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der zu bewertende Angebotspreis besteht aus der Gesamtsumme aller Positionen (auch Bedarfspositionen) inkl. evtl. Aufschläge für die Optionen der Vertragsverlängerung inkl. USt. abzüglich ggf. angebotenen Skontos. Nur ein angebotenes Skonto von mindestens 14 Tagen geht in die Wertung ein.

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
In der Anlage 7 der Vergabeunterlagen („Bieterdarstellung“) sind Angaben zur Eignung zu machen: - Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2022 bis 2024 im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. Hierbei darf der Mindestumsatz den Betrag von 800. … ganz lesenIn der Anlage 7 der Vergabeunterlagen („Bieterdarstellung“) sind Angaben zur Eignung zu machen: - Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2022 bis 2024 im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. Hierbei darf der Mindestumsatz den Betrag von 800.000,- EUR ohne USt. pro Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Kann der Bieter keine Umsätze aus drei Jahren nachweisen, da er kürzer im Geschäftszweig tätig ist, hat der Bieter mit anderen Nachweisen nachvollziehbar und schlüssig zu belegen (z. B. durch eine aktuelle Bestätigung der Bank oder des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers), dass er über eine hinreichende Liquidität verfügt, den Auftrag auszuführen. - Der Bieter macht Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorgegebenen Deckungssummen sind zu beachten. - Die für die Betreuung dieses Objektes vorgesehene Niederlassung ist zu benennen. Es ist die Entfernung und die Fahrzeit zum Bundeskanzleramt anzugeben. Zur Sicherstellung der geforderten Reaktionszeit, u. a. für kurzfristige Zusatzaufträge oder für Vertretungsfälle, muss sich die Niederlassung soweit in der Nähe zum Erfüllungsort befinden, dass die geforderte Reaktionszeit glaubhaft eingehalten werden kann. Die Mindestreaktionszeit für das Eintreffen der zusätzlichen Mitarbeiter/innen am Erfüllungsort ist der auf die Meldung des Auftraggebers folgende Werktag, 07:00 Uhr. - Es ist die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen u. a. im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. Um sicherzustellen, dass es während der gesamten Vertragslaufzeit zu keinerlei Personalengpässen kommt, muss der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotserstellung - mind. 20 Mitarbeiter/innen im Bereich GaLaBau und davon - mind. 5 Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau (oder vergleichbarer Ausbildung) überwiegend in der Grünpflege beschäftigen. - In der arbeitsintensiven Vegetationszeit (in der Regel von Mitte März bis Ende November) werden wöchentlich Pflegeabrufe getätigt. Es ist daher erforderlich, dass sich permanent ausreichend qualifiziertes Personal (mindestens 3 Mitarbeiter/innen) am Erfüllungsort befindet. Die Bereitstellung dieses Stammpersonals ist in der Bieterdarstellung zu bestätigen. Die Bereitschaft des eingeplanten Stammpersonals für eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG ist ebenfalls zu bestätigen. - In der Bieterdarstellung ist zu bestätigen, dass zur Verstärkung des Stammpersonals kurzfristig zusätzliche Mitarbeiter/innen für unvorhergesehene, dringende Arbeiten bereitgestellt werden können. Die Mindestreaktionszeit für das Eintreffen der zusätzlichen Mitarbeiter/innen am Erfüllungsort ist der auf die Meldung des Auftraggebers folgende Werktag, 07:00 Uhr. Die Anzahl des zusätzlich bereitzustellenden Personals muss mindestens 2 Personen betragen können. - Der Bieter hat zu bestätigen, dass er über eine ausreichende, einsatzbereite und nachweislich betriebssichere technische Ausstattung verfügt, um die ausgeschriebene Leistung umweltfreundlich, zügig und effizient auszuführen. Grundsätzlich sind alle Transport- und Arbeitsgeräte mit Elektroantrieb (Akku- bzw. Kabelgebunden) zu verwenden. Nur in Fällen, wo nachweislich keine geeignete Elektrotechnologie verfügbar ist, darf auf Verbrennungsmotoren zurückgegriffen werden. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
In der Anlage 7 der Vergabeunterlagen („Bieterdarstellung“) sind Angaben zur Eignung zu machen: - Es ist zu bestätigen, dass nur befähigte Mitarbeiter/innen (gemäß BetrSichV) des AN Hebe-/Hubarbeitsbühnen bedienen werden. Die Verwendung von PSA (Persönlicher Schutzausrüstung) ist vorgeschrieben. D … ganz lesenIn der Anlage 7 der Vergabeunterlagen („Bieterdarstellung“) sind Angaben zur Eignung zu machen: - Es ist zu bestätigen, dass nur befähigte Mitarbeiter/innen (gemäß BetrSichV) des AN Hebe-/Hubarbeitsbühnen bedienen werden. Die Verwendung von PSA (Persönlicher Schutzausrüstung) ist vorgeschrieben. Der Bieter legt eine unterzeichnete Erklärung zum Datenschutz (Anlage 9 der Vergabeuntzerlagen) vor, mit der er die Bereitschaft erklärt, alle von ihm im Bundeskanzleramt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie - soweit erforderlich - nach § 88 Telekommunikationsgesetz zu verpflichten.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Objekte verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang (v. a. bezgl. der Größe der betreuten Flächen, dem Arbeitsumfang und den auszu … ganz lesenZur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Objekte verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang (v. a. bezgl. der Größe der betreuten Flächen, dem Arbeitsumfang und den auszuführenden Tätigkeiten) mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung beim jeweiligen Referenzobjekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens). Beide Referenzen sollen mind. 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens – gemessen am Netto-Auftragswert pro Jahr – erreichen. Bei Unterschreitung dieses Wertes hat der Bieter die Vergleichbarkeit der Referenzen nachzuweisen. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist müssen die Referenzaufträge mindestens ein Jahr angedauert haben. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen. Der entsprechende Vordruck der Bieterdarstellung ist zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten … ganz lesenFür den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Es besteht die zweimalige Option der Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich, sofern eine der beiden Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertrages nicht innerhalb einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, einmal um ein weiteres Jahr vom 01. Apri … ganz lesenEs besteht die zweimalige Option der Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich, sofern eine der beiden Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertrages nicht innerhalb einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, einmal um ein weiteres Jahr vom 01. April 2028 bis 31. März 2029 und einmal um 9 Monate vom 01. April 2029 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 3 Jahre und 9 Monate, d. h. der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2029. Die Rahmenvereinbarung endet auch mit Ausschöpfung des Höchstwertes gemäß § 1 Abs. 5 der Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 15 der Vergabeunterlagen).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
05.02.2026, 11:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, … ganz lesenEin am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort wird ausdrücklich empfohlen. Ortsbesichtigungen mit einer Dauer von ca. 1,5 Stunden finden am 21.01.2026, 22.01.2026, 26.01.2026, 28.01.2026 und 29.01.2026 jeweils in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr statt. Bitte senden Sie Ihre … ganz lesenOrtsbesichtigung: Eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort wird ausdrücklich empfohlen. Ortsbesichtigungen mit einer Dauer von ca. 1,5 Stunden finden am 21.01.2026, 22.01.2026, 26.01.2026, 28.01.2026 und 29.01.2026 jeweils in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr statt. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung zur Ortsbesichtigung spätestens 4 Werktage vor dem Besichtigungstermin per E-Mail an 131-Beschaffung@bk.bund.de. Die diezbezüglichen Einzelheiten sind dem Punkt 8 der Teilnahmebedingungen zu entnehmen (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen.) Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Als Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung wird der Betrag (ohne USt.), der 20 Prozent über dem Nettoangebotspreis für die maximale Laufzeit von drei Jahren und neun Monaten liegt, festgelegt. Diese Rahmenvereinbarung endet mit Ausschöpfung dieses Höchstwertes ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Hinweis
Die Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und den Russland-Sanktionen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gemäß § 122 Abs. 1 GW … ganz lesenDie Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und den Russland-Sanktionen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, so sind die Eigenerklärungen über die „Ausschlussgründe und die Russland-Sanktionen“ für alle beteiligten Partner zu machen. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der beigefügte Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Der Vordruck ist mit Unterschriften zu versehen und gescannt als PDF-Datei dem Angebot beizufügen. Im Falle der Zuschlagserteilung finden ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich der VOL/B, uneingeschränkt Anwendung. Die AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird das Bundeskanzleramt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung gemäß § 6 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen. Auskünfte zur Vergabe sind spätestens 7 Tage (bis 13:00 Uhr) vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform des Bundes oder per E-Mail an 131-Beschaffung@bk.bund.de anzufordern. Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in denTeilnahmebedingungen (siehe Anlage 6 der Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben bzw. in der Zusammenfassung aller einzureichenden Unterlagen (siehe Anlage 20 der Vergabeunterlagen) aufgelistet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
199.102 €Zuschlagswert im Median
117.282 € – 297.220 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e4ffabf0-996a-441b-a76a-29eb7415a4ef.