Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Personenbeförderung von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0230.0/4-25veröffentlicht 25.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 613 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kleinbusse (8 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz sowie ergänzende Fahrzeuge für Rollstuhlfahrer)

Rahmenvereinbarung über die Personenbeförderung von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–
2
Reisebusse (16 - 28 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz)

Rahmenvereinbarung über die Personenbeförderung von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–
3
Reisebusse (30 - 46 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz)

Rahmenvereinbarung über die Personenbeförderung von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–
4
Reisebusse (48 - 57 Sitzplätze zzgl. Fahrersitz)

Rahmenvereinbarung über die Personenbeförderung von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–
5
Reisebusse (65+ Sitzplätze zzgl. Fahrersitz)

Rahmenvereinbarung über die Personenbeförderung von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Konzept zur Durchführung der LeistungserbringungGewichtung 50 %
Preis
wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 50 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf des Leistungszeitraums nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis 30.06.2029, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfe … ganz lesenbis zu 2-mal: Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf des Leistungszeitraums nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis 30.06.2029, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmengen endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Optionen
Preisgleitklausel: Die im Preisblatt genannten Preise werden für die Dauer des Vertrages als Festpreise festgesetzt. Eine Anpassung, Änderung oder Erhöhung der Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon kann frühestens ab dem 01.07.2026 aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich g … ganz lesenPreisgleitklausel: Die im Preisblatt genannten Preise werden für die Dauer des Vertrages als Festpreise festgesetzt. Eine Anpassung, Änderung oder Erhöhung der Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon kann frühestens ab dem 01.07.2026 aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt angegebene Netto-Stundenpreis für die Bereitstellung eines Fahrzeugs jeweils zu 50 % um die Lohnänderung angepasst wird. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. Ebenfalls abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann frühestens zum 01.07.2026 und dann weiter immer jährlich zum 01.07. aufgrund geänderter Kraftstoffkosten eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Kraftstoffkosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die konkrete Preisanpassung jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich anzukündigen und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., zu belegen. Die gestiegenen Kraftstoffkosten werden dabei für eine Erhöhung zum 01.07.2026 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher", derzeit lfd. Nr. 177, GP-Systematik-Nr. 1920-26-005-2 des Statistischen Bundesamtes zwischen den Monaten Februar 2025 bis Februar 2026 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.07. der Folgejahre. Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2026 geteilt durch den Indexstand März 2025 multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2021 = 100 erreichte der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, im Januar 2022 einen Indexstand von 117,8, im Januar 2023 betrug dieser 135,9. Der prozentuale Erhöhungswert von Januar 2022 zu Januar 2023 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (135,9/117,8) x 100 - 100 = 15,37 %) Der im Preisblatt angegebene Netto-Preis pro gefahrenem Kilometer wird dann jeweils zu 50 % um die ermittelte prozentuale Erhöhung des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Gruppe Mineralölerzeugnisse, Dieselkraftstoff, Abgabe an Großverbraucher, angepasst.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YM59

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1TLS Transfer & Limousine Service Personenbeförderung GmbH, Heidelberg4
2kein Zuschlag angegeben2
3kein Zuschlag angegeben2
4kein Zuschlag angegeben1
5kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Regierungspräsidium Karlsruhe

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b731d0d0-a35f-4cb4-8548-e533ec7b28ce.