Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Veeam nebst zugehörigen Services
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH · Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen IT 006-2026veröffentlicht 04.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Schwerin.
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Alle Ausschreibungen: Software in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 21 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Schwerin19059, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe an Veeam-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber hat in seiner Rolle als zentraler IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) auf entsprechende Anforderung dieser und sonstiger Einrichtungen in Trägerschaft des Landes M-V sowie Unternehmen, die im Eigentum des Landes stehen, die Ausstattung mit IT-Technik sicherzustellen.
Darüber hinaus hat der Auftraggeber als 100%ige landeseigene GmbH einen eigenen Bedarf an IT-Technik und Software. Der Auftraggeber betreibt im Auftrag der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie für eigene Zwecke verschiedene Fachverfahren, für die er unterschiedliche Veeam-Software-Produkte einsetzt. Daneben stattet der Auftraggeber seine Kunden aus der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, auf deren Anfrage hin, mit Veeam-Lizenzen aus.
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu schließen, welche die Deckung aller Bedarfe sowohl des Auftraggebers - für betriebsinterne Zwecke sowie im Rahmen von Services für die Endkunden des Auftraggebers - als auch der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern an Veeam-Software-Produkten und zugehörigen Serviceleistungen gewährleistet.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate über das Ende der Grundlaufzeit von 24 Monaten hinaus zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Verg … ganz lesenkürzer
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - wie vorliegend - die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- - falls zutreffend: Anhang 2 Punkt 3.1 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, Punkt 3.2 - Angaben eignungsleihendes Unternehmen, Punkt 3.3 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, nebst Unterlagen nach Pkt. 2.10 der Bewerbungsbedingungen, Punkt 3.4 - Patronatserklärung; Anhang 1 Punkt 4 - Angaben Bietergemeinschaft nebst Unterlagen nach Pkt. 2.9 der Bewerbungsbedingungen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| interface systems GmbH, Dresden | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lübecker Straße 283, 19059 Schwerin
- Website
- dvz-mv.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lizenzen und Support des Herstellers Oracle nebst zugehörigen Services
- Zuschlag an SoftwareONE Deutschland GmbH, 1 Angebot
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.04.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- pdv-Systeme Sachsen GmbH5 Zuschläge
- IO20261701213 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH2 Zuschläge
- ZTM Bad Kissingen GmbH2 Zuschläge
- iMDsoft GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 20.05.2026 auf 03.06.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 20.05.2026
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 17.06.2026 auf 18.06.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 03.06.2026 auf 17.06.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a91575b-3733-49dc-8b04-8511b26ee7b3.