Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg · Freiburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1veröffentlicht 09.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Freiburg79100, Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg (Rahmenvereinbarung).
Gegenstand nach CPV
Lose10 Lose
Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Oberbekleidung für Damen und Herren Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 3 | Outdoor-Jacken für Damen, Herren, Kinder und Kleinkinder Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 4 | Schuhe für Damen, Herren und Kinder Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 5 | Unterbekleidung Damen Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 6 | Unterbekleidung Herren Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 7 | Unterbekleidung Kinder Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 8 | Kinderbekleidung Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 9 | Kleinkinderbekleidung Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 10 | Kleinkinderausstattung Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
| 11 | Umstandsbekleidung Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweilige … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; d … ganz lesenkürzer
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYHGH
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 6 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 5 |
| 8 | kein Zuschlag angegeben | 5 |
| 9 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 10 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 11 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heinrich-von-Stephan-Straße 25, 79100 Freiburg
- Kontakt
- vergabestelle152@
rpf.bwl.de
Bei uns erfasst
- Wäscheservice LEA Freiburg 202606.07.2026 · 2 Angebote
- Erstellung von Forsteinrichtungswerken im Körperschaftswald im Jahr 2026 - Zweite Ausschreibung05.06.2026
- Bibermanagement im Regierungspräsidium Freiburg20.03.2026 · 3 Angebote
- Erstellung von Forsteinrichtungswerken im Körperschaftswald im Jahr 202619.03.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13da9d67-f728-494d-a4dd-23377e3b7d79.