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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg

Regierungspräsidium Freiburg · Freiburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1veröffentlicht 09.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
10
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg (Rahmenvereinbarung).

Lose10 Lose

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Oberbekleidung für Damen und Herren

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

––
3
Outdoor-Jacken für Damen, Herren, Kinder und Kleinkinder

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

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4
Schuhe für Damen, Herren und Kinder

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

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5
Unterbekleidung Damen

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

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6
Unterbekleidung Herren

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

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7
Unterbekleidung Kinder

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

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8
Kinderbekleidung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

––
9
Kleinkinderbekleidung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

––
10
Kleinkinderausstattung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

––
11
Umstandsbekleidung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg ist die wiederkehrende Belieferung der verschiedenen durch das Regierungspräsidiums Freiburg betriebenen Aufnahmeeinrichtungen mit Kleidung. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kleidungsartikel decken eine breite Bandbreite ab. Die Qualität der zu liefernden Artikel soll der handelsüblichen Qualität im unteren Preissegment entsprechen. Die angebotenen Modelle müssen einem zeitgemäßen Design entsprechen. Es dürfen ausnahmslos Kleidungsstücke ohne qualitative und verarbeitungstechnische Mängel angeboten werden.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Preisermittlung. Die Preisermittlung erfolgt anhand der in derLeistungsbeschreibung durch den Bieter eingetragenen Preise wie nachstehend aufgeführt: - Der Preis pro Position (Spalte "H") wird mit der geschätzten Jahresbestellmenge multipliziert ("Bewertungspreis"). - Die Bewertungspreise aller Positionen eines Loses werden zu einem "Gesamtbewertungspreis" aufsummiert. Der Gesamtbewertungspreis ist für die Wertung maßgebend. Je Los erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtbewertungspreis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält der Bieter den Zuschlag, der den niedrigeren Preis für die Position mit dem höchsten fiktiven Bedarf des Loses bietet. Besteht auch hier Preisgleichheit, so wird durch Losverfahren entschieden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweilige … ganz lesenbis zu 2-mal: Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung jedoch in jedem Falle nach Ablauf von vier Jahren nach Zuschlagserteilung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; d … ganz lesenEin bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGYHGH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben6
3kein Zuschlag angegeben6
4kein Zuschlag angegeben3
5kein Zuschlag angegeben6
6kein Zuschlag angegeben6
7kein Zuschlag angegeben5
8kein Zuschlag angegeben5
9kein Zuschlag angegeben2
10kein Zuschlag angegeben2
11kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 182 (Oberbekleidung) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13da9d67-f728-494d-a4dd-23377e3b7d79.