Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und Vorlagenherstellung (Print und Digital) für die Publikationen der Reihe WAS GEHT? für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 12.29 - 0350/25/VV : 1veröffentlicht 06.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 480 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 480 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Wertung der Leistungskriterien Entwürfe70 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 12 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und Vorlagenherstellung (Print und Digital) für die Publikationen der Reihe "WAS GEHT?" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Beschreibung des Loses
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und Vorlagenherstellung (Print und Digital) für die Publikationen der Reihe "WAS GEHT?" für die bpb geschlossen.
Gegenstand nach CPV
- 79822500Dienstleistungen im Grafik-DesignHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Wertung der Leistungskriterien EntwürfeGesamtleistungspunktzahl = (erreichter Punktwert) / (maximal erreichbarer Punktwert) * 70
- Preis
- Gesamtangebotspreis = (Wertungspreis des niedrigsten bedingungsgemäßen Angebots) / (Wertungspreis des vorliegenden bedingungsgemäßen Angebots) * 30
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "09_Vordruck_Referenzen" mindestens vier geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahru … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "09_Vordruck_Referenzen" mindestens vier geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Beratung, Beschaffung, Erstellung und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken/Tabellen etc., redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Proof-Herstellung, Vorlagenherstellung (Print und Digital), Druckabwicklung, etc.), ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). ● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Referenzobjekt 1 - Nachweis für gestalterische Kompetenz Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: ● Die Referenz muss mindestens folgende Publikation (Magazin, Heft, Broschüre) mit Gestaltung und Vorlagenherstellung auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Design) umfassen. ● Mindestumfang: 8 Seiten ● Die Referenz muss jeweils mindestens 3 Seiten mit Bildern, jeweils mindestens 3 Seiten mit Infografiken/Schaubildern und/oder Tabellen sowie verschiedene Textsorten (z. B. Überschriften, Aufzählungen, Fließtext, Bildunterschriften) enthalten. Referenzobjekt 2 - Nachweis für Kompetenz Illustration Vom Bieter sind zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzen als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: ● Illustration (von Personen/Charakteren, z. B. Comic-Form) und Vorlagenherstellung (Print und Digital) von mindestens zwei selbst erstellten Illustrationen, die in einer Publikation erschienen ist, z. B. in einem Magazin, Heft, Broschüre, Buch, Faltblatt, als Plakat, Kartenspiel, Comic, Bastelbogen oder im Social Media o. ä. Dabei kann es sich um redaktionellen wie werblichen Inhalt handeln. ● Die Illustration weist einen wiederkehrenden und einheitlichen Zeichenstil sowie ein wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept auf. Referenzobjekt 3 - Nachweis für die Kompetenz Online-Gestaltung Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen: ● Es handelt sich um Online-Banner oder Social-Media-Posts (mindestens 2 veröffentlichte Motive einer Kampagne oder Reihe), die selbst konzipiert und realisiert wurden. Für die Referenzen ist die PDF-Vorlage "09_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben zu den technischen Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein. ● Ansprech … ganz lesenkürzer
Angaben zu den technischen Fachkräften Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein. ● Ansprechperson Auftragsabwicklung/Beratung + Vertretung ● Ansprechperson grafische Gestaltung + Vertretung: Mindestanforderung für die Hauptansprechperson und Vertretung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design oder Kommunikationsdesign ● Ansprechperson für Illustrationen + Vertretung ● Ansprechperson Vorlagenherstellung (Print und Digital) + Vertretung: Mindestanforderung für die Hauptansprechperson und Vertreter: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind im Vordruck "08_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 999 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 50 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.11.2025, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das B … ganz lesenkürzer
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen. Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Unternehmensdaten Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen. Hinweis Bindefrist: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 09de633d-7d07-4260-ae56-6f9b441aa0a8.