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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)

Stadtwerke Ratingen GmbH · Ratingen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1304/26veröffentlicht 17.07.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 83 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Nordrhein-Westfalen (133 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Niedrigster Preis50 %
  • Auftragsorganisation30 %
  • Personaleinsatz20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    vor 3 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in drei Losen: Los 1: Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten in den Versorgungsnetzen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom der Auftraggeberin inklusive Neubau und Instandhaltung im Haupt- und Verteilernetz sowie der zugehörigen Netzanschlüsse sowie Organisation und Erbringung des Bereitschaftsdienstes für Tief- und Rohrbauleistungen (TRB) Los 2: Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten in den Versorgungsnetzen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom der Auftraggeberin inklusive Erneuerung und Änderung von Netzanschlüssen oder Armaturen sowie Neubau und Instandhaltung im Verteilnetz und Durchführung von Kleinstmaßnahmen der Instandhaltung, beispielsweise von Hydranten, Schiebern oder Kappen (TNI). Los 3: Erbringung von Tiefbau- und Kabelbauarbeiten im Versorgungsnetz Strom der Auftraggeberin inklusive Neubau und Instandhaltung von Hauptleitungen und Netzanschlüssen sowie Netzstationen sowie Durchführung von Kleinstmaßnahmen der Instandhaltung, beispielsweise der Kabelverteilerschränke oder der Beleuchtungsmasten (TKB). Die genannten Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Deutschen Vergabeportals (DTVP) veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den betreffenden Projektraum des DTVP eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit jeweils einem Unternehmen geschlossen. Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Los 1: Leistungen im Wert von 2,59 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 0,64 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 0,52 Mio. EUR Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr wird wie folgt beziffert: - Los 1: Leistungen im Wert von 5,18 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 1,27 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 1,03 Mio. EUR Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten (exklusive Mehrwertsteuer): - Los 1: Leistungen im Wert von 26,94 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 6,60 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 5,36 Mio. EUR Über die Mindestabnahmemengen hinaus ist die Auftraggeberin nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis50 %
Auftragsorganisation30 %
Personaleinsatz20 %
Preis
Niedrigster Preis1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= GAEB-Datei) (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der Auftraggeberin im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. 2. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht ausschließlich in dem unter Ziffer 02 der Bewerbungsbedingungen genannten Umfang. 3. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Angebotsvergleichspreis ist der Brutto-Gesamtpreis. 4. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 6. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis erhält die Höchstpunktzahl von 50 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 50 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
Auftragsorganisation1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Auftragsorganisation ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Organisationskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. 4. In dem Organisationskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Sicherstellung der vertraglichen Termintreue 10 % (= 10 Punkte) - Flexibilität bei Bauunterbrechungen 05 % (= 05 Punkte) - Geräte- und Materialausstattung 05 % (= 05 Punkte) - Gleichzeitige Abwicklung von Baustellen 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Sicherstellung der vertraglichen Termintreue: Das Konzept legt dar, mit welchen Maßnahmen die fristgerechte Umsetzung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gewährleistet wird. In diesem Kontext kommt es der Auftraggeberin insbesondere auch auf eine Darstellung des Verfahrens zum Umgang mit terminlichen Risiken sowie Vorkehrungen zur Sicherstellung der Termintreue an. - Flexibilität bei Bauunterbrechungen: Das Konzept beschreibt, wie flexibel der Bieter auf ungeplante oder kurzfristige Bauunterbrechungen reagieren kann. Im Mittelpunkt stehen organisatorische Vorkehrungen zur schnellen Anpassung der Abläufe und zur Minimierung von Stillstandzeiten und Folgeverzögerungen. - Geräte- und Materialausstattung: Das Konzept legt dar, welche zusätzlichen Geräte, Maschinen oder Materialien über die geforderte Mindestausstattung hinaus bereitgestellt werden. Der Auftraggeberin kommt es auf eine möglichst umfassende und qualitative Ausstattung an. - Gleichzeitige Abwicklung von Baustellen: Das Konzept stellt dar, in welchem Umfang der Bieter über die geforderten Mindestbedingungen hinaus in der Lage ist, mehrere Baustellen parallel und personell eigenständig zu betreuen. Der Auftraggeberin kommt es auf eine möglichst umfassende Fähigkeit zur gleichzeitigen Abwicklung von Baustellen an. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Auftragsorganisation wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung u …
Qualität
Personaleinsatz1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Personaleinsatz ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Personalkonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 10 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. 4. In dem Personalkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung der eingesetzten Bauleiter 10 % (= 10 Punkte) - Sicherstellung der geforderten Einsatzfähigkeit 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Erfahrung der eingesetzten Bauleiter: Die eingesetzten Bauleiter verfügen - über die Erfüllung der insoweit in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende und auftragsspezifische Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten, die insbesondere anhand von Lebensläufen (CVs) dargestellt werden können. - Sicherstellung der geforderten Einsatzfähigkeit: Das Konzept beschreibt, mit welchen organisatorischen Maßnahmen der Bieter sicherstellt, dass die für die Leistungserbringung erforderliche personelle Einsatzfähigkeit jederzeit gewährleistet ist. Berücksichtigt werden insbesondere Vertretungsregelungen, Personalreserven und Reaktionsmöglichkeiten bei kurzfristigen Ausfällen. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Personaleinsatz wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mi …

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
1. Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs ber … ganz lesen1. Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrags auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. 4. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
Allgemeiner Jahresumsatz
1. Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen haben. 3. Für di … ganz lesen1. Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen haben. 3. Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Teilnahmeantrages auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
1. Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeb … ganz lesen1. Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: In Los 2 (TNI): Mindestens 2 geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten für einen Referenzkunden (b.) für Versorgungsnetze (insb. Gas, Wasser, Fernwärme und Strom) (c.) über einen Zeitraum von mindestens einem abgeschlossenen Leistungsjahr im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 (d.) mit mindestens 100 Kubikmeter (m³) Bodenaushub in diesem Referenzzeitraum für den Referenzkunden 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). 5. Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. 6. Soweit sich ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer 2. auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mi … ganz lesenErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 (GW3) verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts GW 301 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mi … ganz lesenErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 601 FW2 verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen des AGFW-Arbeitsblattes FW 601 FW2 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mi … ganz lesenErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach RAL GZ 961 AK2 verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen nach RAL GZ 961 AK2 in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mi … ganz lesenErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestanforderung: Bewerber müssen auf dem Vordruck 03 eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie über eine gültige Zertifizierung nach RAL-GZ 962/2 (Kabelleitungstiefbau) verfügen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen anderer Staaten an. Sofern sich ein Bewerber auf eine gleichwertige Bescheinigung beruft, hat er dies im Rahmen der Eigenerklärung anzugeben. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, erkennt die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den Anforderungen nach RAL-GZ 962/2 (Kabelleitungstiefbau) in dem geforderten Zertifizierungsumfang entsprechen. Die Eigenerklärung ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Der Nachweis der Eignung hinsichtlich der im Vordruck 03 erklärten Zertifizierung sowie gegebenenfalls der Gleichwertigkeit erfolgt durch Eigenerklärung. Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen, insbesondere die Zertifizierungsurkunde sowie gegebenenfalls Nachweise der Gleichwertigkeit, werden nur von aussichtsreichen Bewerbern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt vor dem Übergang in das Verhandlungsverfahren. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, ist die Zertifizierungsurkunde als Scan der gültigen Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei vorzulegen. Entsprechendes gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsbedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Rang- und Reihenfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08, als pdf- und GAEB-Datei) e) Anlage … ganz lesen1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Rang- und Reihenfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08, als pdf- und GAEB-Datei) e) Anlage 03: Organisationskonzept (= Vordruck 09) f) Anlage 04: Personalkonzept (= Vordruck 10) f) Anlage 05: Stundenkalkulationsblätter des Auftragnehmers (= Vordrucke 08a) g) Anlage 06: Nachweis über Regieleistungen h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - j) Anlage 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) sowie Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a), zusammen auch Anlagenkonvolut 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanziel-le Leistungsfähigkeit sowie Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannt - soweit relevant - k) Anlage 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) sowie Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a), zusammen auch Anlagenkonvolut 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-nehmer genannt - soweit relevant - l) Anlage 11: Allgemeine Einkaufsbedingungen m) Anlage 12: ZTV - Teil 1 für die Ausführung von Leistungen im Tiefbau n) Anlage 13: ZTV - Teil 2 für die Ausführung von Leistungen für Kabelverlegearbeiten o) Anlage 14: ZTV - Teil 3 für die Ausführung von Leistungen im Rohrleitungsbau p) Anlage 15: ZTV - Teil 4 für die Ausführung von Leistungen für Materialwirtschaft q) Anlage 16: ZTV - Teil 5 für die Ausführung, Lieferung, Verlegung und Prüfung von Kunststoffmantelrohr-Systembauteilen r) Anlage 17: ZTV - Teil 7 für die Ausführung von Leistungen von Arbeiten an LWL s) Anlage 18: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.3.4.1 Abrechnungsvorgaben für Bo-dentransport t) Anlage 19: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.2 Belastungsklassen RSTO u) Anlage 20 Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.4 Verkehrs- und Arbeitsbereiche des Arbeitsstellenbereiches v) Anlage 21: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.5 Geltende Richtlinien für Baumschutz w) Anlage 22: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.6.2.1 Bau - Arbeiten an Stromver-sorgungsanlagen x) Allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit, die Unfall-verhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, das DVGW Regelwerk, das AGFW Regelwerk, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaft in der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Rahmenvereinbarung geltenden Fassung y) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) z) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (VOB/C) aa) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelabrufe. 3. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt durch Einzelabruf der Auftraggeberin nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Einzelabrufe erfolgen grundsätzlich in Textform. Ein mündlicher Einzelabruf ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn ein sofortiges Tätigwerden zwingend erforderlich ist; in diesem Fall bestätigt die Auftraggeberin den Abruf unverzüglich nachträglich in Textform. Die Einzelaufträge werden als VOB/B-Einheitspreisverträge geschlossen. Ergänzend gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen, soweit der je-weilige Einzelabruf nichts Abweichendes regelt. Die Einzelabrufe werden über die bei der Auftraggeberin einge …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MUXF# 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschri … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MUXF# 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07b entfallen. Beruft sich ein Bewerber oder Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.963vergebene Aufträge
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149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc00429f-db93-4cf1-9f11-90c000501378.