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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Entwicklung eines TBA-Portalsystems für das ISB

Freistaat Bayern vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) · München, Bayern

Aktenzeichen LAS-2.2-0212-25/19veröffentlicht 01.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 415 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
632 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 632 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80797, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 08:00 Uhr
    an Bayerisches Landesamt für Schule
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen über die Entwicklung eines TBA-Portalsystems für das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
siehe 1.1.1 zwingende und fakultativeAusschlussgründe (1.1.11 - 1.2.1.3) https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
siehe 1.1.2 Russische Unternehmen (1.1.2.1 - 1.1.2.2) https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
siehe 1.1.3 Scientology-Schutzerklärung (1.1.3.1 - 1.1.3.2) https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
siehe 1.1.4 Mitarbeitervergütung und Entsendung Mitarbeiter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
siehe 1.1.5 Geheimhaltungsvereinbarung Bieter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Finanzkennzahlen
siehe 2 Angaben zum Unternehmen https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
siehe 2 Angaben zum Unternehmen (insbesondere 2.1 Unternehmenskonstellation und Auftragserbringung, 2.2 Bewerber-/Bietergemeinschaft, 2.3 Unterauftragnehmer, 2.4 Eignungsleihe) https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Eintragung in das Handelsregister
siehe 2.5 Angaben Wettbewerbsregister (2.5.1 - 2.5.5 ) https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Finanzkennzahlen
siehe 2.6 Statistische Angaben (2.6.1 - 2.6.5) https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
siehe 3.1 Berufs- und Betriebshaftpflichtsversicherung https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/9cd2d894-ffc5-4416-800b-aa7ead4ed497/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages für die Entwicklung des TBA-Portalsystems beträgt zunächst zwei Jahre und kann max. zweimal um je ein weiteres Jahr für Pflege, Wartung, Optimierung und potentiellen Erweiterungen der Anwendung, inklusive der da-hinterliegenden Datenbank(en) sowie der Mitarbeit bei Erstell … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrages für die Entwicklung des TBA-Portalsystems beträgt zunächst zwei Jahre und kann max. zweimal um je ein weiteres Jahr für Pflege, Wartung, Optimierung und potentiellen Erweiterungen der Anwendung, inklusive der da-hinterliegenden Datenbank(en) sowie der Mitarbeit bei Erstellung und Pflege eines IT-Sicherheitskonzepts, durch den AG verlängert werden, sofern ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Verlängerung wird dem AN bis spätestens zwei Monate vor Vertragsende bekannt gegeben. Soweit der AG von allen möglichen Verlängerungsoptionen Gebrauch macht, endet der Vertrag automatisch spätestens nach Ablauf des 4. Jahres bzw. nach Ablauf des zweiten Verlängerungsjahres und / oder wenn die max. Höchstgrenze des Auftragsvolumens von 752.000 € erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
631.933 €

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb … ganz lesenLeistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften wie z.B. das BGB (Vertrags- und Schuldrecht), deutsches Steuer- und Abgabenrecht (insbesondere das EStG, die Abgabenordnung), die Regelung des EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung) inkl. der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) und der VOL/B. Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot".
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotalwww.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich elektronischabgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zumNichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 1 … ganz lesen#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotalwww.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich elektronischabgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zumNichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB,des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- /Liquidationsverfahren undwettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d889d30-81f9-4e6f-ad1d-644bee1714ef.