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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung ohne Aufarbeitung in vier staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken des Re

Wald und Holz NRW · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024/07/007veröffentlicht 29.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 697 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.02.2025 – 31.01.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 58 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (172 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2026
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen.

* Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen").

Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Ebbetal

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.

1 Jahr–
2
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Beckerhof

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.

1 Jahr–
3
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Lieberhausen

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.

1 Jahr–
4
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- und teilmechanisierter Holzernte mit Zufällen sowie Holzbringung im Forstbetriebsbezirk Einsiedelei

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung ohne Festlegung eines abschließend konkretisierten Liefer- und Leistungsumfanges mit einem Unternehmerpool* über die Durchführung von insgesamt jährlich bis zu 27.000 fm o. R. hoch- / teilmechanisierter Holzernte ohne Aufarbeitung in den Forstbetriebsbezirken Ebbetal, Beckerhof, Lieberhausen und Einsiedelei des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland abzuschließen. * Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in die Rahmenvereinbarung jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe (siehe auch Punkt 9 der Leistungsbeschreibung "Abruf von Einzelaufträgen"). Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 1) beigefügt.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Grundlaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.02.2025 und endet mit Ablauf des 31.01.2026. Der Auftragsgeber behält sich eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsver … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung genannten Mengenangaben abzuweichen. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet ausschließlich eine Optionsmenge je Vertragsjahr je Los. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Sie wird ausschließlich im Bedarfsfall beauftragt. Ein Abruf erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr losübergreifend zwischen 0 und maximal insgesamt 27.000 fm o. R. liegen (siehe Punkt 4 "Losaufteilung" in der Leistungsbeschreibung). Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt für alle vier Lose auf maximal 54.000 fm o. R. (27.000 fm o. R. für das Jahr 2025 / 2026 und 27.000 fm o. R. für das Jahr 2026 / 2027) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen. Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen. --- Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot"). Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt. Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen. Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können. Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten. Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer NRW, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
ERKLÄRUNG UNTERNEHMERPOOL Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rah … ganz lesenERKLÄRUNG UNTERNEHMERPOOL Alle geeigneten Angebote, die form- und fristgerecht über den Vergabemarktplatz NRW abgegeben werden, sollen für das jeweils bebotene Los Teil der Rahmenvereinbarung werden. Die Bieter werden somit unabhängig von der Platzierung ihres Angebotes mit der Aufnahme in den Rahmenvertrag jedenfalls potentielle Auftragnehmer der Einzelabrufe. --- Der Abruf des jeweiligen Einzelauftrages aus der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Bedarf telefonisch oder schriftlich ausschließlich nach Platzierung der Angebote in der jeweiligen Reihenfolge nach Ergebnis dieser Ausschreibung (Abrufprotokoll) unter Angabe des jeweilig für den Abruf anfallenden Leistungsumfangs. Der Erstplatzierte, der das wirtschaftlichste Angebot in der Ausschreibung abgegeben hat, wird nach Abrufprotokoll zunächst zur Leistungserbringung aufgefordert. Es wird gefordert, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber nachgefragte Leistung zum Zeitpunkt der jeweils notwendigen Leistungserfüllung innerhalb einer Frist von 24 Stunden zusagt. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können oder der Erstplatzierte die Leistungserbringung für den Abruf ernsthaft und endgültig verweigern, so greift der Auftraggeber auf den Anbieter an der darunterliegenden Platzierung des Angebotes zurück. Entsprechend des beschriebenen Abrufprotokolls kann der Auftraggeber (Revierleitungen vor Ort) somit aus den Platzierungslisten nach der Reihenfolge des günstigsten Angebotes die erforderlichen Aufträge abrufen. Stehen dabei Teilnehmer des Rahmenvertrages an mehreren vorrangigen Platzierungen in der Liste in dem abgefragten Leistungszeitraum nicht zur Verfügung, so kann auf die Angebote der nachfolgenden Platzierungen (2, 3, 4, 5, 6, usw.) zurückgegriffen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Zusage der Leistungserbringung für den einzelnen Abruf, die Leistung binnen 14 Tagen zu erbringen (Leistungszeitraum). Bei begründetem Bedarf kann auch ein längerer Leistungszeitraum im Einzelfall vereinbart werden bzw. bei unplanmäßigen Maßnahmen, wie der Abwendung von Gefahrensituationen, ist eine Verfügbarkeit binnen 24 Stunden erforderlich (s. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung "Verfügbarkeit des Auftragnehmers"). Gemessen an der kurzfristigen Verfügbarkeit der Auftragnehmer haben somit alle Bieter eine wahrscheinliche Chance, an der Erfüllung des Rahmenvertrages mitarbeiten zu können. Sinn und Zweck ist eine größtmögliche Flexibilität bei einer gleichzeitigen vertraglichen Bindung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Leistungsverzögerungen nach Zusage müssen vom Auftragnehmer unverzüglich telefonisch der abrufenden Person angezeigt werden, dabei hat der Auftragnehmer unter Angabe des Grundes und des nächstmöglichen Leistungstermins den Auftraggeber zu informieren. Bei Falsch- oder Schlechtleistung hat der Auftragnehmer unverzüglich auf seine Kosten nach zu erfüllen. Die Unternehmen garantieren, dass die Maschinen und Zubehörteile sowie die Leistungserbringung immer den aktuellen Arbeitssicherheitsstechnischen-Standards entsprechen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YT65RNSMW Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gew … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YY3YT65RNSMW Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e149bda-99fb-4308-8cd3-ffd12b67e3b1.