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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfale

Wald und Holz NRW · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 1veröffentlicht 08.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1032 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr15.02.2024 – 14.02.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Münster48147, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 58 Tage (58 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (172 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 34 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.02.2025
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Hofginsberg

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.

1 Jahr–
3
Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Elberndorf

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.

1 Jahr–
4
Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Lahnhof

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen un … ganz lesenDer Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe sind ausschließlich die durch Wald und Holz NRW zur Verfügung gestellten Preisblätter zu nutzen.
Kriterium
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen … ganz lesenDer Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung. Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW, insbesondere der Anlage 5 - Bestandespflege, zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat in diesem Vergabeverfahren neben der zuvor benannten Bewerbererklärung keine zusätzlichen Zertifikate mit Angebotsabgabe vorzulegen. Dieses ist entbehrlich bei Ausführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte/-bringung. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Sofern das Unternehmen keinem Tarifvertrag angehört, ist der Nachweis der Zahlung des Mindestlohns ausschlaggebend. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, verwiesen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen un … ganz lesenDer Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Bitte beachten Sie hier insbesondere die Anlage 5 zur AGB Forst NRW - Qualitätsstandards Bestandespflege: 1. Bestandespfleglichkeit und Arbeitsqualität Die Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der waldbaulichen Zielsetzung nach Maßgabe und Anweisung der Revierleitung (Arbeitsauftrag). Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Die Arbeiten erfolgen boden- und bestandespfleglich. Flächiges Befahren ist verboten. Ausgewiesene Fahrwege, Maschinenwege und Rückegassen dürfen nicht verlassen werden. Eine Stichgassenbefahrung ist nicht zulässig. Die dauerhafte technische Befahrbarkeit der Gassen ist zu erhalten. Bei einer kritischen Gleisbildung (Spurentiefe > 30 cm) auf mehr als 20% der Gassen sind die Arbeiten einzustellen. Offensichtlich für den AN erkennbare Habitatbäume (z.B. mit Vogelbruten) sind nicht zu entnehmen. Bestandesschäden, wie Rinden- und Schnittverletzungen, am verbleibenden Bestand sind zu vermeiden. Anfallender Schlagabraum ist kleinzuschneiden und auf den Boden zu drücken. Die Kronen des verbleibenden Bestandes dürfen nicht durch Astmaterial bzw. Schlagabraum beeinträchtigt werden. Ggf. auftretende Hiebsschäden sind unverzüglich zu beseitigen. 2. Arbeitsmittel und -verfahren Zweitaktgetriebene Kleinmaschinen, wie Motorsägen, sind mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) zu betreiben. Für Verlustschmierungen, insbesondere für die Kettenschmierung von Motorsägen und Spacern, dürfen ausschließlich biologisch schnell abbaubare Öle verwendet werden. Beim Betanken motorgetriebener Arbeitsgeräte sind Kanister mit Füllstoppeinrichtung zu verwenden. In Hydraulikanlagen sind nur biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle zu verwenden. Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Gegen Ölaustritt sind ausreichend dimensionierte Notfallhilfsmittel und -materialien (Havariesets) mitzuführen und im Schadensfall einzusetzen. Mitzuführen sind: Faltwanne, Saugtücher, Vlies, alternativ Tasche und geeignetes Werkzeug, Verschlüsse für abgerissene Hydraulikleitungen, geeignetes Werkzeug, Ölbindemittel, Schaufel und Plastiksäcke zur Aufnahme von ölgetränkten Bindemitteln, Tüchern und Bodenbestandteilen. Es ist ein ausreichend dimensionierter, geprüfter Feuerlöscher mitzuführen. Der AN hat sicherzustellen, dass die jeweils gültigen Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Der AN hat durch entsprechende technische und/oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Alleinarbeit bei gefährlichen Tätigkeiten gemäß UVV-Forsten durchgeführt wird. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen (i.d.R. KWF-geprüft). Das Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Gefahrstoffe ist mitzuführen. Der Arbeitsbereich ist ausreichend abzusichern. Nach Abschluss der Arbeiten sind, falls erforderlich, die benutzten Wege von Schlagabraum freizuräumen sowie Gräben und Durchlässe zu öffnen und, falls vom AN zu verantworten, entstandene Schäden zu beseitigen. Weiteres siehe AGB Forst NRW.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2024
Vertragsende
14.02.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor (max. 14.02.2028). Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überstiegen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Preisblatt / Angebotsblatt Los 1 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 2 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 3 - 324_EU_Angebotsschreiben - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer NRW, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y19W38GWM Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gew … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y19W38GWM Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff1c0828-b755-4f64-a52d-f537cf84c082.