Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Software sowie begleitender Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ (RV Law as Code)
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BMDS-2026-0003veröffentlicht 19.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 4 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV über die Bereitstellung einer Software und begleitender Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Konzepts „Law as Code“ bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung einer Software zur Umsetzung des Konzepts Law as Code in der Rechtsetzung, einschließlich begleitender, softwarebezogener und methodischer Unterstützungsleistungen. Das Leistungsbild ist modular aufgebaut. Angedacht sind Kernleistungen (Softwarelizenzen und Service / Support) sowie ergänzende und optionale Leistungsbestandteile (Schulungen und Legal Engineering).
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung sowie aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Projektskizze.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Bewertet wird die Höhe des Wertungspreises gemäß Preisblatt (Gewichtung: 40) Die Angebote werden anhand der vorstehenden Zuschlagskriterien bewertet, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagskriterien weiter zu konkretisieren. Eine Bewertungsmatrix wird den ausgewählten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots übersendet.
- Qualität
- Qualität der Lösungsbeschreibung - Anforderungen an Software (Gewichtung: 60) Anforderungen an Service und Support Anforderungen an Schulungsprogramm Anforderungen an Legal Engineering Anforderungen an Schlüsselpersonen (Projektleitung, Fachliche Leitung (Legal Engineering), Fachliche Leitung (Schulungen)) Die Angebote werden anhand der vorstehenden Zuschlagskriterien bewertet, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe näher konkretisiert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagskriterien weiter zu konkretisieren. Eine Bewertungsmatrix wird den ausgewählten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots übersendet.
Eignung12 von 12 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Gesamtumsatz - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023/2024/2025). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages - Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung softwaregestützter Lösungen und/oder damit verbundener Schulungs- bzw. Unterstützungsleistungen im Rechts-, Verwaltungs- oder vergleichbar regul … ganz lesenkürzer
Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages - Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung softwaregestützter Lösungen und/oder damit verbundener Schulungs- bzw. Unterstützungsleistungen im Rechts-, Verwaltungs- oder vergleichbar regulierten Kontext) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023/2024/2025).- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen, die während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. (MINDESTANFORDERUNG)
- Informationssicherheit
Mindestanforderungen IT-Sicherheit und Datenschutz - Der Bewerber hat den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard nachzuweisen. Als Nachweis ist ein gültiges Zertifikat einer hierfür akkreditierten Stelle vorzulegen. … ganz lesenkürzer
Mindestanforderungen IT-Sicherheit und Datenschutz - Der Bewerber hat den Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einem gleichwertigen Standard nachzuweisen. Als Nachweis ist ein gültiges Zertifikat einer hierfür akkreditierten Stelle vorzulegen. Gleichwertige Nachweise werden anerkannt, sofern sie die Einhaltung vergleichbarer Anforderungen belegen. (MINDESTANFORDERUNG)- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Projektsprache - Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass alle Mitarbeitenden, die mit dem Auftraggeber in Kommunikation treten, die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen beherrschen. (MINDESTANFORDERUNG)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Betrieb beim Auftraggeber - Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass die Software zum Betrieb in der Infrastruktur des Bundes bereitgestellt werden kann. (MINDESTANFORDERUNG)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen - Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bis zu fünf (5) Referenzprojekte einzureichen. Als wertbar gelten ausschließlich solche Referenzen, die die nachstehenden Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Referenzen, die diese Mindestanforderu … ganz lesenkürzer
Referenzen - Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bis zu fünf (5) Referenzprojekte einzureichen. Als wertbar gelten ausschließlich solche Referenzen, die die nachstehenden Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Referenzen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Reicht ein Bewerber weniger als drei (3) wertbare Referenzen ein, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Mindestanforderungen (kumulativ zu erfüllen): 1. Mindestens drei (3) der eingereichten Referenzen müssen Leistungen betreffen, die inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Eine Referenz ist als vergleichbar anzusehen, wenn die dargestellten Leistungen einen funktionalen Bezug zur softwaregestützten Abbildung rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben aufweisen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Referenzleistungen einen Bezug zu mindestens einem der folgenden thematischen Bereiche aufweisen: – LegalTech-Anwendungen, – regelbasierte Systeme zur Abbildung rechtlicher oder regulatorischer Vorgaben, – Legal Engineering, – softwaregestützte Strukturierung oder Modellierung von Normen. Es ist ausreichend, wenn jede Referenz mindestens einen der genannten thematischen Bereiche erfüllt. Die Gesamtheit der Referenzen muss jedoch mindestens zwei (2) der vorstehend genannten thematischen Bereiche (LegalTech, regelbasierte Systeme, Legal Engineering, softwaregestützte Normstrukturierung) abdecken. 2. Mindestens eine (1) Referenz muss einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor betreffen und einen Bezug zu Law-as-Code, Legal Engineering oder softwaregestützter Normstrukturierung aufweisen. 3. Mindestens eine (1) Referenz darf nicht älter sein als drei (3) Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist und muss kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: – Bezug zu Law-as-Code, Legal Engineering oder softwaregestützter Normstrukturierung, und – Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: – Name, Anschrift und Art des Auftraggebers, – Auftragswert in EUR (netto), ggf. in Spannen, – Leistungszeitraum (MM.JJJJ bis MM.JJJJ), – Leistungsinhalt und Leistungsumfang mit Angaben • zum Bezug zu Law-as-Code, Legal Engineering, softwaregestützter Normstrukturierung oder vergleichbaren Leistungen, • sowie dazu, ob und in welchem Umfang Leistungen in den Bereichen Software, Schulung und Legal Engineering erbracht wurden. Je Referenz ist eine zusätzliche Projektbeschreibung (max. 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, die auch geeignete bildliche Darstellungen zur Veranschaulichung enthalten kann. Die Referenzen werden ausschließlich anhand der Angaben in den Vordrucken (Anlage 03) und der beigefügten Beschreibungen beurteilt. Zunächst wird geprüft, ob die eingereichten Referenzen die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen (Stufe 1 – Ausschlussprüfung). Nur Referenzen, die diese Anforderungen erfüllen, werden anschließend im Rahmen der Bewerberreduzierung bewertet (Stufe 2 – Punktevergabe). Bewertung der Referenzen (Bewerberreduzierung) Die Bewertung der Referenzen im Rahmen der Bewerberreduzierung erfolgt ausschließlich für solche Referenzen, die die nebenstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Referenzen, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht bewertet. Es werden bis zu fünf (5) Referenzprojekte bewertet. Je Referenz können maximal zehn (10) Bewertungspunkte (BP) erreicht werden. Die Bewertung erfolgt je Referenz danach, ob und in welchem Maße die in der Referenz dargestellten Leistungen durch den Bewerber selbst erbracht wurden und in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: – Grad der fachlichen Nähe zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, – Umfang und Kombination der abgedeckten Leistungsbereiche (insbesondere Software, Schulung und Legal Engineering), – Kontext des Auftraggebers, – Aktuali …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe: Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Keine Betroffenheit durch die Russland- Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 6 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag höchstens zweimal jeweils maximal um 6 Monate zu verlängern (Option der Laufzeitverlängerung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB).
- Optionen
- Verlängerungsoption: maximal zweimal 6 Monate
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.000.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber (ab dieser Phase nun „Bieter“ genannt) zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die hierfür maßgeblichen Vergabeunterlagen bereitstellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Englische Straße 30 ;, 10587 Berlin
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
bmds.bund.de
Bei uns erfasst
- Vergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Arbeitstitel)26.08.2026 · 6 Angebote
- Evaluation des GSM-R-Förderprogramms21.07.2026 · 5 Angebote
Mehr von Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- Koordinierung des Data Spaces Hub GermanyBundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · BerlinFrist 11.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019edf25-17fa-4c50-879e-a949d68f21c8.