Rahmenvereinbarung über den Einsatz eines Wachdienstes in diversen Dienstgebäuden der Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10/4.1-2024-0308veröffentlicht 21.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2027
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Empfangs-, Pförtner- und Wachdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) und auf dem Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenz-Areal der BASt (duraBASt)Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch GladbachFrist 09.12.2026
- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-Lippe · MünsterFrist 04.12.2026
- WachdienstKultur Ruhr GmbH · 44793 BochumFrist 01.12.2026
- Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw im Musterungszentrum BielefeldBundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf · AugustdorfFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Gelsenkirchen45888, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (79 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer, Bürgercenter in der Vorburg Schloss Horst , Bürgercenter an der Cranger Straße, der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde (Objekte 1 bis 5), dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße (Objekte 1 bis 2) sowie den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge der Stadt Gelsenkirchen (Objekte 1 bis 8).
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Dienstgebäude Vattmannstraße 2 - 8 und Zeppelinallee 4,Bürgercenter, Standesamt, Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer, Bürgercenter in der Vorburg Schloss Horst , Bürgercenter an der Cranger Straße, der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde (Objekte 1 bis 5), dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße (Objekte 1 bis 2) sowie den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge der Stadt Gelsenkirchen (Objekte 1 bis 8). Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2028, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2026 gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.06.2029, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2027 gekündigt wird. Detaillierte Anforderungen sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Männerübernachtungsheim Caubstraße 28, Gemeinschaftsunterkunft Heistraße 7 Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer, Bürgercenter in der Vorburg Schloss Horst , Bürgercenter an der Cranger Straße, der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde (Objekte 1 bis 5), dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße (Objekte 1 bis 2) sowie den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge der Stadt Gelsenkirchen (Objekte 1 bis 8). Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2028, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2026 gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.06.2029, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2027 gekündigt wird. Detaillierte Anforderungen sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge Rahmenvereinbarungen über den Einsatz eines Wachdienstes in den Dienstgebäuden Zeppelinallee 4, Vattmannstraße 2-8, Standesamt Schloss Horst, Bürgercenter Hans-Sachs-Haus, Bürgercenter Rathaus Buer, Bürgercenter in der Vorburg Schloss Horst , Bürgercenter an der Cranger Straße, der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde (Objekte 1 bis 5), dem Männerübernachtungsheim Caubstraße und der Gemeinschaftsunterkunft Heistraße (Objekte 1 bis 2) sowie den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge der Stadt Gelsenkirchen (Objekte 1 bis 8). Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2028, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2026 gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.06.2029, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2027 gekündigt wird. Detaillierte Anforderungen sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.06.2028, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2026 gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich nochmals bis zum 30.06.2029, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 31.12.2027 gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängi … ganz lesenkürzer
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYT9PDVXF1 WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertr … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYT9PDVXF1 WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen (gilt nur für Los 1 und Los 2). Hinweis zu Los 3: Es wird ausschließlich Personal des auftragsnehmenden Sicherheitsunternehmens beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen/Unterauftragnehmern ist ausgeschlossen (Selbstausführungsgebot). Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen. Weiter einzureichende Unterlagen (Teil II): - Eigenerklärung - Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Geltung für den gesamten Vertragszeitraum einschließlich der Verlängerungsoptionen erforderlich (Anlage 2). - Eigenerklärung - Einsatz von Auszubildenden/ Praktikanten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Einsatz von Auszubildenden und Praktikanten (siehe Anlage 5). - Eigenerklärung - Sprachkompetenz (mit dem Angebot mit …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Sicherheitsdienst Endler GmbH, Meckenheim | 37 |
| 2 | PRO Sicherheit Ehmke GmbH, Gelsenkirchen | 41 |
| 3 | Bassal Sicherhitsdienst GmbH, Düsseldorf | 39 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wildenbruchplatz 7, 45888 Gelsenkirchen
- Website
- gelsenkirchen.de
- Kontakt
- zentrale.dienste@
gelsenkirchen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sitec Dienstleistungs GmbH13 Zuschläge
- R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- AGSUS GmbH7 Zuschläge
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbh & Co. KG7 Zuschläge
- Safe T Service e.K.7 Zuschläge
- LiL Service GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.03.2025 auf 27.03.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 06.03.2025 auf 13.03.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 06.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08642fe7-8bfe-476a-8a66-0d83b9e700a3.