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Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Altona · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen BAA2024001178-ZBS6veröffentlicht 02.07.2024erstmals 02.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 790 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,35 Mio. €
Laufzeit
54 Monate05.12.2024 – 04.06.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22765, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Fragen bis 16:00 Uhr
    an Bezirksamt Altona
    vor 26 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 26 Monaten
  5. Bindefrist endet
    86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.06.2029
    vor 23 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.12.2024
Vertragsende
04.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
86 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Abrufberechtigt sind alle Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg sowie nachstehende Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen: Hamburger Friedhöfe AöR und Hamburger Krematorium GmbH. Gemäß dem Urteil des EuGH (EuGH, Urteil vom 17.06.2021 – C-23/20) … ganz lesenAbrufberechtigt sind alle Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg sowie nachstehende Anstalten des öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen: Hamburger Friedhöfe AöR und Hamburger Krematorium GmbH. Gemäß dem Urteil des EuGH (EuGH, Urteil vom 17.06.2021 – C-23/20) sind für Rahmenvereinbarungen Höchstmengen bzw. Höchstwerte festzulegen. Ab Erreichen dieser Höchstmengen/Höchstwerte erlischt der Vertrag. Ist dies der Fall, wird der Vertragspartner hierüber informiert. Die Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 20.000 Beschäftigte/Leasingnehmer.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.08.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 26.08.2024 auf 09.09.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 05.08.2024
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.08.2024 auf 26.08.2024 verschoben
  6. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.09.2024 auf 11.10.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cdd16dc7-22d4-448b-a692-ed7730946773.