Rahmenvereinbarung über Bodycams inkl. Software-as-a-Service
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 15.03 - 0618/26/VV : 1veröffentlicht 14.08.2026erstmals 17.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Bewertungskriterien60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 4 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 2 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
- Bindefrist endetin 24 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bodycams inkl. Software-as-a-Service.
Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens (ZIB 15.03 - 0618/26/VV : 1) zu erbringenden Leistungen wurde eine Höchstmenge von 4.750 Bodycams sowie eines cloudbasierten Softwaredienstes (SaaS) zur Verwaltung der Bodycams und zur Speicherung und Verarbeitung der Videoaufzeichnungen einschließlich Betrieb, Support und Wartung festgelegt.
Diese Mengen beziehen sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren.
Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- BewertungskriterienDetails siehe Dokument "Bewertungsmatrix - Bodycams"
- Preis
- Gemäß Vergabeunterlagen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis einer bestehenden Support- und Serviceorganisation für den laufenden Betrieb der angebotenen Hardware- und SaaS-Lösung vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens Angaben enthalten zu Erreichbarkeit, Annahme, Bearbeitung und Eskalation von Störungen sowie zur … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis einer bestehenden Support- und Serviceorganisation für den laufenden Betrieb der angebotenen Hardware- und SaaS-Lösung vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens Angaben enthalten zu Erreichbarkeit, Annahme, Bearbeitung und Eskalation von Störungen sowie zur organisatorischen Zuständigkeit für den 1st-, 2nd- und gegebenenfalls 3rd-Level-Support. Im Sinne eines Single-Point-of-Contact (SPOC) muss dieser Nachweis belegen, dass der Bieter die vollum-fängliche Verantwortung für die Entgegennahme und Steuerung aller Störungsmeldungen übernimmt und als alleiniger, vertraglicher Ansprechpartner für die Auftraggeberin agiert. Eine direkte Verweisung an mögliche Unterauftragnehmer für die Störungsbeseitigung ist ausgeschlossen. Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis eines bestehenden dokumentierten Reparatur-, Aus-tausch- oder RMA-Prozesses für die angebotene Hardware einschließlich Ersatzteil- oder Austauschgerä-teversorgung vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens Angaben enthalten zum Ablauf der Störungs-annahme, zur Rückführung defekter Geräte, zur Reparatur- oder Austauschabwicklung, zur Ersatzteil- bzw. Austauschgeräteversorgung sowie zu den organisatorischen Zuständigkeiten. Im Rahmen des RMA-Konzepts ist zudem explizit und nachprüfbar darzulegen, wie die dauerhafte Akku-leistungsfähigkeit der Bodycams im Instandhaltungszyklus gewährleistet wird. Der Nachweis muss zusi-chern, dass Akkus im Rahmen des Servicevertrags kostenfrei ausgetauscht werden, sobald deren nutzba-re Kapazität unter 65 Prozent sinkt. Bei Kameras mit fest verbauten Akkus muss das RMA- und Instand-haltungskonzept sicherstellen, dass dem Anwender zur Aufrechterhaltung der vollen Einsatzstärke für die Dauer des Akkutauschs im Werk ein voll funktionsfähiges Austausch- bzw. Poolgerät im Vorabtausch (Versand innerhalb von 5 Werktagen ab RMA-Eröffnung) zur Verfügung gestellt wird. Hierzu können insbesondere Eigenerklärungen, Organisationsdarstellungen, Prozessbeschreibungen, Betriebshandbücher oder sonstige geeignete Unterlagen eingereicht werden. Sofern der Bieter nicht selbst Hersteller der angebotenen Bodycams und/oder der SaaS-Software ist, hat er mit dem Angebot eine formelle, uneingeschränkte Herstellererklärung vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Bieter autorisierter Vertriebs- und Servicepartner ist, direkten Zugriff auf den her-stellerseitigen Support besitzt und die Versorgung mit Original-Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen, Bugfixes sowie Ersatzakkus über die gesamte Vertragslaufzeit (inklusive aller optionalen Verlängerungen auf bis zu 6 Jahre ab Lieferung) durch den Hersteller direkt gegenüber dem Bieter und der Vergabestelle zugesichert ist.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an das Qualitätsmanagement vergleichbar DIN EN ISO 9001:2015 erfüllt. Akzeptiert werden: • Gültiges Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) • Gleichwertiger Nachweis eines vergleichbaren Qualitätsmanagem … ganz lesenkürzer
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen an das Qualitätsmanagement vergleichbar DIN EN ISO 9001:2015 erfüllt. Akzeptiert werden: • Gültiges Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) • Gleichwertiger Nachweis eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems • Eigenerklärung mit Beschreibung des QM-Systems, sofern kein Zertifikat vorliegt Das Beschaffungsamt behält sich vor, bei fehlender Zertifizierung eine Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems nachzufordern.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand "Lieferung von Bodycam-Systemen einschließlich Zubehör sowie Bereitstellung und Betrieb einer dazugehörigen cloudbasierten Verwaltungs- und Speicherlösung als SaaS einschließlich Support, Wartung, Schulung und Dokumentation" anhand von d … ganz lesenkürzer
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand "Lieferung von Bodycam-Systemen einschließlich Zubehör sowie Bereitstellung und Betrieb einer dazugehörigen cloudbasierten Verwaltungs- und Speicherlösung als SaaS einschließlich Support, Wartung, Schulung und Dokumentation" anhand von drei Referenzen dar, wobei eine (1) der drei (3) Referenzen zwingend bei der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB) stattgefunden haben muss. Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: • Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung: Eine prägnante Kurzbeschreibung des Projektziels und des Leistungsumfangs, insbesondere im Kontext von Bodycam- bzw. vergleichbaren mobilen Video-/Aufnahmesystemen, cloudbasierter Verwaltung, Support und Schulung. • Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachten Leistungen, insbesondere: o Hardware-Lieferung und Rollout: Art und Anzahl der gelieferten Geräte (Bodycams, vergleichbare Wearables, mobile Aufnahmesysteme), Zubehör ((Ersatz-)Akkus, Ladestationen, Dockingstationen, Befestigungssysteme), Lieferlogistik und Inbetriebnahme. o Cloud-/SaaS-Betrieb: Beschreibung der bereitgestellten Cloud-Software bzw. Verwaltungsplattform (Speiche-rung, Verwaltung, Bearbeitung von Video- oder Mediendaten), Betriebsmodell (SaaS, gehostete Lösung), Verfügbarkeit, Hosting-Standort, Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüs-selung, Zugriffskontrolle, Protokollierung). o Support, Wartung und RMA: Umfang und Organisation des technischen Supports (Hotline, Reaktionszeiten, Sprache), Reparatur- und Austauschservice (RMA-Prozess), Ersatzteilversorgung, Gewährleistungs-abwicklung. o Sicherheit, Datenschutz und Schnittstellen: Implementierte Sicherheits- und Datenschutzkonzepte (Rollen-/Rechtemanagement, Audit-Logs, Datenlöschung), Bereitstellung von Schnittstellen (REST-API, Datenexport), EU-Hosting, Compliance mit behördlichen Anforderungen. o Schulung und Dokumentation: Durchgeführte Schulungen (Präsenz/Online, Zielgruppen, Sprache), bereitgestellte Do-kumentation (Bedienungsanleitungen, technische Handbücher, Schulungsunterlagen), Format und Editierbarkeit der Unterlagen. • Wert/Umfang des Auftrages: Gesamter Auftragswert (Netto) des Projekts oder des vom Bieter erbrachten Leistungsteils in Euro sowie Anzahl der gelieferten/betriebenen Endgeräte bzw. Nutzerlizenzen. • Zeitraum der Leistungserbringung: Exakter Start- und Endtermin der Leistungserbringung (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ). • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz: o Vollständiger Name des Unternehmens/der Organisation o Name und Position des Ansprechpartners beim Referenzgeber o Direkte Telefonnummer des Ansprechpartners o E-Mail-Adresse des Ansprechpartners • Art des Auftraggebers (Privat/Öffentlich): Explizite Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelte. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der vollständig beendeten oder erfolgreich in der Erbringung befindlichen Leistungen, gerechnet bis zum Datum der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Hinweis: Aufgrund der Beschränkung bei der Anzahl an Zeichen, entnehmen Sie weiterführende Anforderungen bitte aus dem Informationsfeld "Referenzen zu bestimmten Lieferungen".- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Folgende inhaltliche Mindestanforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt (je Referenz): Je Referenz sind mindestens zwei (2) der folgenden fünf (5) Leistungsmodule nachzuweisen: 1. Hardware-Lieferung und Rollout: Nachweis der Lieferung und Inbetriebnahme von Bodycam-, Wearable- od … ganz lesenkürzer
Folgende inhaltliche Mindestanforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt (je Referenz): Je Referenz sind mindestens zwei (2) der folgenden fünf (5) Leistungsmodule nachzuweisen: 1. Hardware-Lieferung und Rollout: Nachweis der Lieferung und Inbetriebnahme von Bodycam-, Wearable- oder vergleichbaren mo-bilen Video-/Aufnahmesystemen einschließlich Zubehör (Akkus, Ladestationen, Befestigungssys-teme) an eine Organisation mit verteilten Standorten oder Nutzern. 2. Cloud-/SaaS-Betrieb: Nachweis des Betriebs einer cloudbasierten Verwaltungs-, Speicher- oder Verarbeitungsplatt-form für Video-, Medien- oder beweisrelevante Daten, einschließlich Hosting, Verfügbarkeitsma-nagement, Skalierung und Betriebsverantwortung. 3. Support, Wartung und RMA: Nachweis der Organisation und Durchführung von technischem Support (Hotline), Reparatur-, Austausch- oder RMA-Service für Hardware im laufenden Betrieb, einschließlich Ersatzteilversor-gung und Reaktionszeitmanagement. 4. Sicherheit, Datenschutz und Schnittstellen: Nachweis der Umsetzung von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen in einem Cloud- oder SaaS-System (z. B. Rollen-/Rechtekonzept, Verschlüsselung, Audit-Logs, EU-Hosting) sowie Be-reitstellung dokumentierter Schnittstellen (REST-API, Datenexport) zur Vermeidung von Vendor-Lock-In. 5. Schulung und Dokumentation: Nachweis der Durchführung von Anwender- und/oder Administratorschulungen in deutscher oder englischer Sprache sowie Bereitstellung vollständiger, nutzerfreundlicher Dokumentation (Bedienungsanleitungen, technische Handbücher, Schulungsunterlagen) in editierbarem und/oder barrierefreiem Format. Zusätzliche Anforderung über alle drei Referenzen hinweg: Über alle drei Referenzen zusammen müssen alle fünf Leistungsmodule (1-5) mindestens einmal abgedeckt sein. Das bedeutet: Jede Referenz weist mindestens zwei Module nach, und in der Gesamtschau aller drei Referenzen ist jedes der fünf Module mindestens einmal vertreten. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Nachweis der Marktüblichkeit des angebotenen Produkts Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass die angebotene Lösung eine marktübliche Leistung ist. Das bedeutet, dass es sich um ein al …- Informationssicherheit
- Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis eines etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems für die auftragsrelevanten Betriebs- und Supportprozesse vorzulegen, z. B. durch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder einen gleichwertigen Nachweis einer unabhängigen Stelle.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich "Lieferung, Implementierung, Betrieb, Support und Wartung von Bodycam- oder vergleichbaren mobilen Videosystemen einschließlich Verwaltungssoftware/SaaS sowie dazugehöriger Services" für die let … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich "Lieferung, Implementierung, Betrieb, Support und Wartung von Bodycam- oder vergleichbaren mobilen Videosystemen einschließlich Verwaltungssoftware/SaaS sowie dazugehöriger Services" für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz pro Jahr im einschlägigen Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 4.500.000,00 EUR. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter hat mit dem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Registernachweis vorzulegen. Aus dem Registereintrag oder ergänzend aus einer Eigenerklärung muss hervorgehen, dass der Unternehmensgegenstand Tätigkeiten im Bereich Lieferung, Betrieb, Wartung, Support, S … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat mit dem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Registernachweis vorzulegen. Aus dem Registereintrag oder ergänzend aus einer Eigenerklärung muss hervorgehen, dass der Unternehmensgegenstand Tätigkeiten im Bereich Lieferung, Betrieb, Wartung, Support, Softwaredienstleistungen oder vergleichbare dem Auftragsgegenstand entsprechende Tätigkeiten umfasst. Der Registernachweis dient der Plausibilisierung der Unternehmensstruktur und ersetzt nicht den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Reine Handels- oder Vermittlungstätigkeiten ohne eigene Betriebs-, Support- oder Wartungsverantwortung genügen nicht. Sofern der Unternehmensgegenstand nicht bereits aus dem Registereintrag eindeutig hervorgeht, ist eine ergänzende Eigenerklärung vorzulegen, aus der die tatsächliche geschäftliche Tätigkeit im einschlägigen Leistungsbereich nachvollziehbar beschrieben wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 0 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 01.09.2026, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit der Bundespolizei als Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der Bundespolizei erforderlich werden. Abrufberechtigt ist nur die Bundespolizei.
- Hinweis
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende … ganz lesenkürzer
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SST-Schultafel Service Team6 Zuschläge
- wittler visuelle einrichtungen gmbh4 Zuschläge
- NEWi Pro AV GmbH3 Zuschläge
- VMT Düssel Video-Medien-Technik GmbH3 Zuschläge
- MUP Bürohandels GmbH2 Zuschläge
- Production Resource Group AG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- 5. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 06.10.2026 auf 15.10.2026 verschoben
- 4. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 22.09.2026 auf 06.10.2026 verschoben
- 3. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 22.09.2026
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 01.09.2026 auf 22.09.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 25.08.2026 auf 01.09.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 25.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f11b4d1b-06bf-4e0a-9611-6636998bd46c.